Vorruhestand für Beamtinnen und Beamte 2016

Herausgegeben am Dienstag, 16. August 2016
zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 27. August 2020

2016-02

Info des Arbeitgebers Deutsche Telekom AG

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ende 2016 läuft die bisherige gesetzliche Vorruhestandsregelung für Beamtinnen und Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen definitiv aus. Es ist keine Verlängerungsoption in Sicht. Da sich aber nach wie vor viele Kolleginnen und Kollegen für den Vorruhestand interessieren, haben wir noch ein Zeitfenster für weitere Vorruhestandsanträge geöffnet: Je nach Stichtag der Zurruhesetzung läuft der Antragszeitraum am 16. August bzw. 16. September ab. Die sonstigen Bedingungen bleiben bestehen.

Hier sind die wesentlichen Fakten im Überblick:

· Wer kann Vorruhestand beantragen?
Das Angebot richtet sich an Beamtinnen oder Beamte, die 1961 oder früher geboren wurden. Es gilt auch für Beamtinnen und Beamte aus den operativen Funktionen des Segments Deutschland, die den Vorruhestand in den Vorjahren nicht nutzen konnten.

· Welche Fristen gelten?
Für Zurruhesetzungen zum 30. November 2016 gilt der 16. August als Termin für den Antragsschluss. Beamte, die mit Ablauf des 30. Dezember 2016 in den Vorruhestand gehen wollen, müssen ihren Antrag bis zum 16. September stellen. Eine Ausnahme gilt für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe B3. Da die Zurruhesetzung in diesen Fällen über den Bundespräsidenten läuft, gilt bereits der 16. August als Antragsschluss für Zurruhesetzungen zum 30. Dezember 2016.

(Für den Zurruhesetzungstermin mit Ablauf 30.12.2016 kann der Antrag nur bis zum 01.12.2016 zurückgenommen werden.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie zu den genannten Zielgruppen gehören, überlegen Sie bitte in Ruhe und wägen für sich ab, ob das Vorruhestandsangebot für Sie persönlich attraktiv ist. Als Option für einen abschlagsfreien, vorzeitigen Ruhestand war das Angebot in den vergangenen Jahren stark nachgefragt. Doch das Modell muss zu Ihrer Situation und Lebensplanung passen. Uns ist an dieser Stelle wichtig, noch einmal zu betonen: Es wird keine weitere Option für diesen Weg geben, der selbstverständlich unabhängig von der Beurteilung Ihrer Leistung für das Unternehmen ist und bleibt. Es ist eine Entscheidung für Ihren persönlichen weiteren Lebensweg und diese Entscheidung können nur Sie selbst treffen.

Niek Jan van Damme und Martin Seiler, DTAG

Hinweis ihres VDFP:  

Beantragen sie unbedingt vor der Zustimmung zum Vorruhestand eine Versorgungsauskunft und wägen sie sorgfältig die Vor- und Nachteile der Zurruhesetzung ab!

Bedenken sie auch, dass Beförderungen erst nach zwei Jahren im Amt für die Pension angerechnet werden.

Reicht mir meine Pension für den Lebensunterhalt? Muss ich meine Kinder noch finanziell unterstützen? Der Versorgungsausgleich für geschiedene Ehepartner wird sofort abgezogen, nicht erst wenn dieser in Rente geht!

Welche Vorteile habe ich? Keine Fahrtkosten zur Arbeit. Mehr Freizeit, was fange ich damit an?

Ob es über 2016 hinaus eine Verlängerung des Vorruhestandes gibt hängt von der politischen Seite ab und ist derzeit nicht absehbar. Auch nach dem Jahr 2016 wird die DT AG, vor allem nach der Umstellung auf IP-Telefonie, den Personalabbau vermutlich vorantreiben.

Der VDFP hat das Innen- und Finanzministerium sowie alle Mitglieder des Innen- und Haushaltsausschusses angeschrieben, sich dafür einzusetzen die 55er-Regelung zu verlängern. Infos und Reaktionen dazu folgen.