Vorruhestand für Beamtinnen und Beamte 2016

Herausgegeben am Freitag, 8. Januar 2016
zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 27. August 2020

2016-01

HR Info an alle im inländischen Konzern beschäftigten Beamtinnen und Beamten der Deutschen Telekom AG, die im Jahr 2016 das 55. Lebensjahr vollendet haben oder vollenden werden.

Der Vorstand hat die Anwendung der gesetzlichen Vorruhestandsregelung für Beamtinnen und Beamte im Konzern Deutsche Telekom im Jahr 2016 freigegeben.

LETZTMALIG IN DIESEM JAHR

Das Gesetz lässt die Anwendung der Vorruhestandsregelung letztmalig in diesem Jahr zu. Eine weitere gesetzliche Verlängerung über 2016 hinaus ist nicht absehbar. Wir müssen daher davon ausgehen, dass ab dem Jahre 2017 die bisherige Vorruhestandsregelung nicht mehr zur Verfügung steht.
Daher wurden die entsprechenden Budgets für Vorruhestand in den einzelnen Segmenten für 2016 deutlich erhöht, um interessierten Beamtinnen und Beamten noch die Möglichkeit zu geben, den Vorruhestand zu beantragen.

Auch in den operativen Funktionen der Gesellschaften der Telekom Deutschland wird im Jahr 2016 der Vorruhestand ermöglicht.

ATTRAKTIVE REGELUNG

Die Vorruhestandsregelung bietet einen attraktiven Weg zum vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand. Der Pensionärin/dem Pensionär werden die individuell erworbenen Ruhegehaltansprüche gezahlt. Versorgungsabschläge aufgrund der vorzeitigen Zurruhesetzung werden bei Inanspruchnahme der Vorruhestandsregelung ausgeglichen. Nicht zuletzt dieser Aspekt macht die Regelung so attraktiv.

BEGRENZTE ZEITRÄUME

Damit die Bearbeitung aller Vorruhestandsanträge gelingen kann, ist die Antragstellung bei Ihrer Führungskraft nur bis maximal zum 26.02.2016 möglich. Bitte beachten Sie, dass die Antragsfrist für die Vorruhestandstermine zum Ablauf 31.03. und 30.04.2016 bereits am 22.01.2016 endet. Für Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes der B-Besoldung läuft die Antragsfrist wegen der notwendigen Einbindung des Bundespräsidialamts bereits am 05.02.2016 ab.

KEIN RISIKO FÜR SIE

Wenn Sie noch keine Versorgungsauskunft bezogen haben, zögern Sie dennoch nicht mit der fristgerechten Beantragung des Vorruhestands. Solange Ihnen die Zurruhesetzungsunterlagen nicht zugestellt sind, können Sie den Vorruhestandsantrag zurückziehen.

Bis dahin gehen Sie also kein Risiko ein, falls das Ihnen zustehende Ruhegehalt nach der Versorgungsauskunft nicht den Erwartungen entspricht.

Hinweis ihres VDFP:

Beantragen sie unbedingt vor der Zustimmung zum Vorruhestand eine Versorgungsauskunft und wägen sie sorgfältig die Vor- und Nachteile der Zurruhesetzung ab!

Bedenken sie auch, dass Beförderungen erst nach zwei Jahren im Amt für die Pension angerechnet werden.

Reicht mir meine Pension für den Lebensunterhalt? Muss ich meine Kinder noch finanziell unterstützen? Der Versorgungsausgleich für geschiedene Ehepartner wird sofort abgezogen, nicht erst wenn dieser in Rente geht!

Welche Vorteile habe ich? Keine Fahrtkosten zur Arbeit. Mehr Freizeit, was fange ich damit an?

Ob es über 2016 hinaus eine Verlängerung des Vorruhestandes gibt hängt von der politischen Seite ab und ist derzeit nicht absehbar. Auch nach dem Jahr 2016 wird die DT AG, vor allem nach der Umstellung auf IP-Telefonie, den Personalabbau vermutlich vorantreiben.