PostBeaKK aktuell

Herausgegeben am Dienstag, 15. September 2015
zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 27. August 2020

2015-05

PostBeaKK Aktuell Fragen und Antworten

Das Thema Befreiung von Zuzahlung und Eigenbehalt wird unter dem Begriff Belastungsgrenze geführt.

Was ist die sogenannte Belastungsgrenze?

Die Belastungsgrenze gibt den Wert in Euro an, bis zu welchem Sie innerhalb eines Kalenderjahres Zuzahlungen und Eigenbehalte bezahlen müssen.

Wie hoch ist die jährliche Belastung, wo also liegt meine Belastungsgrenze?

Die Belastungsgrenze liegt bei 2% ihres jährlichen Einkommens. Bei chronisch Kranken ist die Grenze auf 1% herabgesetzt. Sie ist somit individuell verschieden und wird bei jedem Antrag auf Festsetzung einzeln geprüft und berechnet.

Das jährliche Einkommen ist nicht zu verwechseln mit dem zu versteuernden Einkommen aus der Steuererklärung. Hier zählen alle Einnahmen aus Lohn/Rente/Pension, Zinsen, Dividenden, Miet- und sonstigen Einnahmen ohne Freibeträge!

Bei welchen Eigenbehalten und Zuzahlungen greift die Belastungsgrenze?

Bei der Belastungsgrenze werden Eigenbehalte und Zuzahlungen für Arznei-, Verband- und Hilfsmittel, Fahrtkosten sowie für Familien und Haushaltshilfen, Soziotherapie, vollstationäre Krankenhausleistungen, Rehabilitationsmaßnahmen und häusliche Krankenpflege berücksichtigt.

Maßgeblich sind die Zahlungen, die innerhalb eines Kalenderjahres geleistet werden.

Einen ausführlichen Bericht dazu gibt es in der Zeitschrift “Vitamin“ der PBeaKK vom April 2015.

Auslands-Krankenergänzungsversicherung (AKEV)

Bereits über die Grundversicherung kann ein Teil der Behandlungskosten im Ausland abgesichert sein. Die AKEV bietet ihnen darüber hinaus sinnvolle Erweiterungen ihres Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz gilt für alle Auslandsreisen bis zu einer Dauer von jeweils 8 Wochen. Die Versicherungszeit kann vor Reisebeginn durch Zuzahlung auf bis zu einem Jahr Auslandsaufenthalt verlängert werden.

Alle Mitglieder der Grundversicherung der PBeaKK können die AKEV für sich und ihre mitversicherten Angehörigen (Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder) abschließen. Diese können auch dann aufgenommen werden, wenn sie nicht in der Grundversicherung mitversichert sind.

Um Versicherungsschutz zu bekommen, muss die AKEV immer vor Antritt der Reise abgeschlossen werden!

Das Gesundheitstelefon Rufnummer 0800 140 5541 290 90

Das Gesundheitstelefon bietet Beratung und Vorsorge.

Der kompetente Partner der PBeaKK die MedicalContactAG steht ihnen telefonisch in medizinischen Fragen zur Seite. Rufen sie beim Gesundheitstelefon an, wenn sie beispielsweise etwas über bestimmte Krankheitsbilder wissen wollen, offene Fragen nach ihrem Arztbesuch haben, Fragen zu Nebenwirkungen von Medikamenten haben, mehr Informationen zu Impfungen benötigen oder auf der Suche nach Fachärzten, Selbsthilfegruppen oder Therapeuten sind.

Sie erreichen das Gesundheitstelefon immer von Montag bis Donnerstag von 8.00 – 18.00 Uhr und am Freitag von 8.00 – 16.00 Uhr.