Engagierter Ruhestand 2020

Herausgegeben am Mittwoch, 13. November 2019
zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 27. August 2020

2019-03

Antrag auf Engagierten Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Jahrganges 1963 und älter für das Jahr 2020

  Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, 

auch im nächsten Jahr wird die Deutsche Telekom AG (Dienstherr) wieder den Engagierten Ruhestand (ER) anbieten.

An alle Kollegen und Kolleginnen welche grundsätzlich die Möglichkeit haben einen Antrag auf ER zustellen.

Hier das wichtigste in Kürze:

Als Zurruhesetzungszeitpunkt freigegeben sind ausschließlich folgende Termine:

  •  Ablauf des 29. Februar 2020 (Antragsfrist: abgelaufen)
  • Ablauf des 31. März 2020 (Antragsfrist: 29.11.2019)
  • Ablauf des 30. April 2020 (Antragsfrist: 20.12.2019)

Andere Zurruhesetzungstermine können nicht beantragt werden.

  • Für jeden dieser Termine sind spezielle Antragsschlussfristen zu beachten. Diese können je nach Antragsaufkommen eventuell sehr kurz ausfallen.
  • Anträge zu einem früheren Zurruhesetzungszeitpunkt werden vor Anträgen zu einem späteren Zurruhesetzungszeitpunkt genehmigt, bis das Budget aufgebraucht ist. Es erfolgt eine zentrale Budgetsteuerung mit zentraler Budgetfreigabe und ggf. einem konzernweiten Budgetausgleich.
  •  Ob und nach welchen Regeln der Engagierte Ruhestand im weiteren Verlauf noch für spätere Zurruhesetzungstermine in 2020 freigegeben wird, richtet sich unter anderem nach dem durch Zurruhesetzungen bis Ende April 2020 bereits gebundenen Budget. Hierzu wird später bei Bedarf gesondert kommuniziert.
  • Alle weiteren Regelungen zum sozialen Engagement bleiben bestehen.

Daher müssen Sie, sofern Sie Interesse am ER haben den Antrag schnellstmöglich ausfüllen, unterschreiben und an Ihre Führungskraft (FK) weitergeben.

Sollte Ihre direkte FK nicht greifbar sein (Urlaub usw.), leiten Sie den Antrag bitte an Ihre nächst höhere FK weiter.

Zur weiteren Bearbeitung muss der Antrag auf ER per Mail an HR weitergeleitet werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Information, oder die grundsätzliche Möglichkeit einen Antrag auf ER zu stellen, keine Zustimmung beinhaltet.

Für Rückfragen zum Prozedere/Prozess steht Ihnen ihre HR gerne zur Verfügung.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie bitten, von Rückfragen rund um das Thema Versorgung Abstand zu nehmen. Diese können wir nicht beantworten, wenden Sie sich hierzu über die bekannten Kanäle an Ihren Dienstherren.