VDFP Nachrichten 2012-4

Herausgegeben am Freitag, 7. Dezember 2012
zuletzt aktualisiert am Samstag, 29. August 2020

47. Jahrgang
4-2012

 

Haltbarkeit und Umweltschutz

Im täglichen Dasein trifft man fast jeden Tag auf ein Mindesthaltbarkeitsdatum für Lebensmittel und sonstige Produkte des Gebrauchs. Neuerdings werden sogar tlw. auf Putz- und Reinigungsmitteln diese Angaben gemacht. Was den Bürgern noch fehlt, ist die Mindesthaltbarkeitsaussage für Luft in Reifen von Autos, Motorrädern, Fahrrädern, Kinderrollern, Fußbällen usw.

Jeder Gegenstand der mit Luft befüllt ist, muss zwingend mit einem Verfalldatum von Luft versehen werden, da verbrauchte und abgestandene Luft einen Gefahrenherd darstellt, der vom Nutzer gar nicht abzuschätzen ist. Durch die Bewegung in geschlossenem Raum, können Ermüdungserscheinungen der Luftmoleküle unvorhersehbare Schäden verursachen, die durch keine Risikoversicherung abgedeckt ist.

Die EU ist hier am Zug und muss durch eine gesetzliche Regelung diese Lücke schließen. Weiterhin muss eine Ausführungsverordnung festlegen, in welcher Form die Entlüftung und Befüllung mit Luft stattzufinden hat.

Folgende Punkte müssen unbedingt vorgegeben sein:

Entsorgung der verbrauchten Luft als Sondermüll, da Partikel in dem Gemisch die Umwelt durch Stäube, Weichmacher usw. belastet.

Neubefüllung nur mit heißer, trockener Luft. Die optimale Temperatur der neu eingefüllten Luft muss durch wissenschaftliche Versuchsreihen einer renommierten Universität festgelegt werden. Es besteht sonst die Gefahr, dass es bei zu hoher Luftfeuchtigkeit durch Tröpfchenbildung beim Stillstand des Reifens zu einer Wasseransammlung kommt, die bei Wiederinbetriebnahme des Reifens eine Unwucht zur Folge hat. Der Wechselzyklus muss alle 3 Jahre erfolgen.

Die Lobbyarbeit in den gewählten nationalen und europäischen Gremien könnte der „Europäische Luftablasser und Bläser Verband“ (EluBläV) wahrnehmen.

Eine jährliche Statistik der ausgewechselten Luftmengen ist jeweils im 1. Quartal des Folgejahres zu erstellen und zu veröffentlichen.

Eventuelle Ausnahmeregelungen im häuslichen Bereich dürften nur für luftbefüllte Medizinbälle und Tischtennisbälle erteilt werden.

Weiterhin muss jede nationale Regierung einen Abluftbeauftragten (AbLuBeNatReg) benennen, der mit dem Ablassen von Sprechblasen vertraut ist. Im Volksmund auch Bundes-Luftikus genannt.

Anzustreben wäre das Inkrafttreten dieser Maßnahme zum 1. April 2013.                                       F. R.

SERVICE:


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Auf unserer VDFP-Homepage finden Sie oft unter:  alternative Rufnummer, die kostenlose Variante.

Private Kleinanzeigen im Internet

Ab sofort können VDFP-Mitglieder ihre privaten Kleinanzeigen für den Kollegenkreis kostenfrei einstellen lassen. Zulieferung von Texten über das Kontaktformular oder Text und Bilder per EMail.

Mitglieder-Reisen

Mitglieder des VDFP erhalten 5% des Reisepreises (*Sonderregelung bei Schiffsreisen) aus dem Sortiment des Reisebüros sechs Wochen nach Reiseende auf Ihr Konto zurück. Sie erreichen die Seite im Internet unter Mitglieder-Reisen. Dort finden Sie Hinweise über das weitere Vorgehen. Mitglieder ohne Internetzugang rufen bitte die Rufnummer 0800 63 75 262 an und melden sich als Mitglied des VDFP mit Namen an, um weitere Informationen zu erhalten.

Wegweiser durch die digitale Welt – für ältere Bürgerinnen und Bürger

Die Broschüre „Wegweiser durch die digitale Welt – für ältere Bürgerinnen und Bürger“ baut auf den Erfahrungen älterer Internetnutzerinnen und -nutzer auf und zeigt, welche Vorteile die Nutzung der digitalen Welt bringen kann. Die kostenlose Broschüre „Wegweiser durch die digitale Welt für ältere Bürgerinnen und Bürger“ kann bestellt werden über:

Publikationsversand der Bundesregierung
Postfach 48 10 09, 18132 Rostock, E-Mail oder telefonisch unter der Rufnummer 0 18 05-77 80 90 (0,14 €/Min, abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen möglich).

 Außerdem können Sie die Broschüre aus dem Internet herunterladen:

Download „Wegweiser durch die digitale Welt“, 6. Auflage 2012, Publikation Nr. 33 (PDF, ca. 6,5 MB)

Vorbereitung auf den Ruhestand - Seminare im Jahr 2013

in den Ferienanlagen des ErholungsWerk Post Postbank Telekom e.V.

Die Zielgruppe: 50 plus aktiv – vital – kompetent

Beschäftigte der Unternehmen – alleine oder mit Partner

Einzelheiten zu den Ferienanlagen: Siehe Katalog des ErholungsWerks Post Postbank Telekom e.V.

Für die Teilnahme an den Seminaren können 3 Tage Sonderurlaub beantragt werden. 

Themenschwerpunkte

Ehrenamt - Chancen und Möglichkeiten, Bewegung und Ernährung, Gesetzliche Rentenversicherung, Erbrecht, Der demografische Wandel und seine Auswirkungen, Lebensplanung in der nachberuflichen Zeit.

Ihre Anmeldung

Betreuungswerk Post Postbank Telekom

Frau Birgit Fischer, Postfach 30 00, 54287 Trier, Kostenfreie Service-Nr.: 0800 100 3073

Telefax: 0651 99939779, E-Mail, www.betreuungswerk.de

Das Eingangstor für alle schriftliche Belange der Versorgungsempfänger der Deutschen Telekom AG ist die Deutsche Telekom AG, Personal Service Telekom, Versorgungsservice, Postfach 41 22, 49031 Osnabrück

Kostenloses Servicetelefon: 0800 330 7542, Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Telefax: 0391 580249129, E-Mail

Der Versorgungsservice ist auch zuständig für Kindergeldangelegenheiten der Versorgungsempfänger!

Bitte vergessen Sie nicht, bei allen Kontakten Ihre 10stellige Personalnummer (oder SAP-Personalnummer) anzugeben. Dies gilt sowohl für Anfragen von Versorgungsempfängern der Deutsche Post AG als auch für Anfragen von Versorgungsempfängern der Deutsche Telekom AG.

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Beamtenversorgung

Petitionsauschuss des Deutschen Bundestages

Petition zum Antrag 2, Bundesdelegiertentag 2010;

Pensionsanpassung von Versorgungsempfängern, nach Besoldungsänderung zum 01.07.2009

Text der Petition: Dienstrechtneuordnungsgesetz vom 05. Feb. 2009 ( BGBI. IS. 160, 462 )

Finanzielle Schlechterstellung von Pensionären der Deutschen Telekom AG. Der Deutsche Bundestag möge eine Änderung des Dienstrechtneuordnungsgesetzes  beschließen. Jeder Versorgungsempfänger muss nach 35 bzw. 40 Dienstjahren auch nach dem neuen Besoldungssystem in die oberste Stufe (Erfahrungsstufe 8) eingruppiert werden.

Begründung: Nach dem alten Besoldungssystem waren Versorgungsempfänger nach 35 bzw. 40 Dienstjahren in die höchste Dienstaltersstufe  eingruppiert. Bei der Änderung der Besoldung zum 1. Juli 2009 erfolgte die Eingruppierung in die höchste Erfahrungsstufe 8 nicht in allen Besoldungsgruppen. Jeder Versorgungsempfänger, welcher vor der Umstellung in der höchsten Dienstalterstufe eingruppiert war, muss auch nach der Umstellung in der höchsten Erfahrungsstufe eingruppiert werden, da eine Gleichbehandlung der Versorgungsempfänger unabhängig vom Eintritt in den Ruhestand geboten ist.

Der Petitionsausschuss kann die Eingabe nicht unterstützen. (Kurzfassung der Antwort)

Für die Zuordnung zu einer der Stufen der neuen Grundgehaltstabelle wurde zunächst das für den Juni 2009 der Berechnung der Versorgungsbezüge zugrunde liegende Grundgehalt und die ggf. zustehende allgemeine
Stellenzulage nach Vorbemerkung Nr. 27 Absatz 1 der Anlage 1  (Bundesbesoldungsordnungen A und B) um 2,5 Prozent erhöht und dann das Ergebnis gegebe­nenfalls kaufmännisch auf volle Eurobeträge gerundet. Der nach Einbau und Rundung ermittelte Gesamtbetrag ist den neuen, ab 1. Juli 2009 geltenden Grundgehältern der Besoldungsgruppe gegenüber gestellt worden, aus der sich das Ruhegehalt berechnet. Enthielt die neue Grundgehaltstabelle einen gleich hohen Betrag, wurde dieser ab dem 1. Juli 2009 den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen als Grundgehalt zugrunde gelegt und die dazu gehörende Stufenzahl ist ab dem gleichen Zeitpunkt die maßgebende (neue) Stufe. Enthielt die Grundgehaltstabelle innerhalb  der Besol­dungsgruppe keinen identischen Betrag, erfolgte die Zuordnung zu der Stufe, die unmittelbar unter dem errechneten Überleitungsbetrag lag, und diese Stufe ist ab dem 1. Juli 2009 maßgebend. Der Differenzbetrag zwischen dem höheren – nach Einbau und Rundung - ermittelten Gesamtbetrag und dem niedrigeren, zugeordneten Grundgehalt wird durch einen ruhegehaltfähigen und dynamischen Überleitungsbetrag ausgeglichen, sodass das Versorgungsbezügeniveau grundsätzlich gleich geblieben ist. Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung ist, dass kein Versorgungsempfänger durch die Umstellung seiner Versorgung schlechter gestellt sein sollte als vorher. Gleichzeitig wollte der Gesetzgeber aber auch vermeiden, dass die Umstel­lung zu Gewinnen führt. Vor diesem Hintergrund wurde der dargestellte Weg bei der Versorgung  beschritten   und  ist auch  nach  dem  Dafürhalten  des  Petitionsausschusses nicht zu beanstanden.

Darüber hinaus ist eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung zwischen aktiven Beamten, bereits vorhandenen und künftigen Versorgungsempfängern nicht ersichtlich. Der allgemeine Gleichheitssatz des Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz (GG) gebie­tet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln. Er ist verletzt, wenn ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgen­der oder sonst wie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung sich nicht finden lässt, sodass die Bestimmung als objektiv willkürlich oder unverhältnismäßig bewertet werden muss. Abgesehen von der ge­ringfügigen Abweichung handelt es sich bei aktiven Beamtinnen und Beamten einer­seits und den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern anderer­seits um in ihrem Status unterschiedliche Gruppen, die der Gesetzgeber unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitsgrundsatzes auch unterschiedlich behandeln darf. Es gibt keinen Verfassungsrechtssatz, wonach aktive Beamte und Versorgungsempfänger  einkommensmäßig stets in gleicher Weise zu behandeln wären. So ist in der bundesverfas-sungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass zwischen der Besoldungs- und Versorgungsentwicklung keine strikte Parallelität erforderlich ist. Der entscheidende Unterschied zwischen aktiven und zur Ruhe gesetzten Beamten be­steht darin, dass erstere ihre Arbeitskraft dem Dienstherrn zur Verfügung stellen, was grundsätzlich bei Pensionären nicht der Fall ist. Die Versorgung letzterer beruht aus ihren Leistungen in der Vergangenheit, hingegen beruht die Besoldung der aktiven Beamten auf den Leistungen der Gegenwart. Der Betrag der Versorgung kann dem nach von dem der Besoldung auch abweichen.

Nach Ansicht des Ausschusses besteht daher auch kein Anrecht auf eine dauerhafte Berechnung eines Versorgungsbezuges aus der Endstufe einer Besoldungsgruppe. Das Ruhegehalt der Beamtinnen und Beamten steht von vornherein unter dem Vorbehalt seiner Abänderbarkeit. Die Verringerung der Pensionsleistungen ist gesetzlich vorgesehen, mit dem Alimentationsprinzip vereinbar und unter Rückwirkungsgesichtspunkten grundsätzlich zulässig. Abzuwägen sind demnach die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzel­nen auf die Fortgeltung der bestehenden Rechtslage. Hierbei ist einerseits das Rechtsstaatsprinzip zu beachten, welches auch die Verlässlichkeit der Rechtsordnung als wesentliche Voraussetzung für die Selbstbestimmung über den eigenen Lebensentwurf schützt. Andererseits besteht die unabdingbare Notwendigkeit, die Rechtsordnung ändern zu können, um den Staat handlungs- und die Rechtsordnung anpassungsfähig zu erhalten. Es muss dem Gesetzgeber daher grundsätzlich möglich sein, Normen zu erlassen, die an in der Vergangenheit liegende Tatbestands anknüpfen, und unter Änderung der künftigen Rechtsfolgen dieser Tatbestände auf veränderte Gegebenheiten zu reagieren.       

Pressemitteilung aus dem Unternehmen

Leichtsinnig unterwegs - Deutsche sorglos im mobilen Internet

> Nur die Hälfte der Smartphone-Surfer führt wichtige Updates durch

> 93 Prozent der Smartphone-Besitzer sind mehrmals täglich online

> Im Festnetz surfen deutsche Internetnutzer weitaus vorsichtiger

Trojaner, Viren und Phishing sind Gefahren, vor denen es sich im Internet zu schützen gilt. Die Deutschen sind vorsichtig - zumindest zuhause. 86 Prozent der deutschen Internetnutzer verschlüsseln ihr hauseigenes WLAN. Für unterwegs besteht allerdings Nachholbedarf: Nur etwa die Hälfte der Befragten (55 Prozent) führt regelmäßige Updates des Betriebssystems durch. Nur 29 Prozent der deutschen

Smartphone-Surfer löschen regelmäßig Cookies und Surf-Verlauf.

Ratgeber hilft Sicherheitslücken zu schließen

Mit ihrem neuen Ratgeber "Surfen? Aber sicher!" bietet die Deutsche Telekom jetzt das Handwerkszeug zur Abhilfe an.  Diese Tipps tragen dazu bei, dass private Daten im Netz besser geschützt werden können. Der Ratgeber "Surfen? Aber sicher!" steht hier zum Download zur Verfügung.

Die gesamte Umfrage ist unter studie-life zu finden.

Bezirke:

Bezirksverband Nordwürttemberg

Jahreshauptversammlung des Ortsverbandes Göppingen am, 25. Sept. 2012

Einundzwanzig Kollegen des Ortsverbandes trafen sich um 14:00 Uhr in Esslingen am Neckar um in Deutschlands ältester Sektkellerei Kessler, gegründet 1826, eine Betriebsführung mitzuerleben. In unterhaltsamer Weise wurden wir durch die altehrwürdigen Mauern des ehemaligen Speyrer Pfleghofes geführt und konnten über die Entstehung des Sektes interessantes erfahren. Unsere Führerin zeigte und erklärte uns die Manufaktur, in welcher der Sekt immer noch in traditioneller Flaschengärung hergestellt wird. Ebenso stiegen wir hinab in die Gewölbekeller und besichtigten die alten Lagerstätten und die Schüttelbretter, in welchen der Sekt auch heute noch teilweise gelagert und gerüttelt wird.

Im Gewölbekeller der Sektkellerei KESSLER in Esslingen/Neckar gab es viel Interessantes rund um den Sekt zu erfahren.

Eine abschließende, moderierte, Sektverkostung rundete die Führung ab. Leicht beschwingt ging es im Anschluss über die mehr als 300 Treppenstufen hoch auf die aus dem 13. Jahrhundert stammende  Esslinger Burg.

Die Mitglieder des Ortsverbandes Göppingen vor dem  “Dicken Turm“ der Esslinger Burg.

Ortsverband Ulm

Ehrenmitgliedschaft für Walter Munderich

Am 10.10.2012 konnte der stellvertretende Bezirksvorsitzende Rainer Hofmann unserem Kollegen Walter Munderich zu seinem 90. Geburtstag die besten Glückwünsche des Verbandes übermitteln und Ihm bei dieser Gelegenheit neben einem kleinen Präsent eine Urkunde zur Ehrenmitgliedschaft überreichen. Walter Munderich ist mit ein Gründungsmitglied des Bezirksverbandes Nordwürttemberg im Jahr 1958. Er war bis zu seiner Pensionierung beim Fernmeldeamt Ulm im Technischen Bautrupp tätig. Mit seinen 90 Lenzen ist Kollege Munderich immer noch geistig sehr rege und stark an den Aktivitäten des Verbandes interessiert. Auch die Veränderungen bei der Telekom AG beschäftigen ihn sehr.

 

Ehrenmitglied Walter Munderich (rechts) anlässlich seines 90. Geburtstages, mit dem stellvertretenden Bezirksvorsitzenden Rainer Hofmann.