Was Sie kurz vor der Rente unbedingt beachten sollten

Herausgegeben am Dienstag, 1. Juni 2021

56. Jahrgang
2021 - 4

Wer sich der Regelaltersrente nähert, muss eine wichtige Sache beachten. Denn ansonsten droht nach dem Ende Ihres Arbeitslebens eine Zeit ohne Einkommen. 

Damit die Altersrente pünktlich überwiesen werden kann, sollten Sie sie diese drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn beantragen, rät die Deutsche Rentenversicherung Bund. Eine Unterbrechung zwischen dem bisherigen Einkommen und der Rente lässt sich so in der Regel vermeiden.

Das sind die Altersgrenzen

Der zuständige Rentenversicherungsträger informiert Versicherte, die von sich aus noch keinen Rentenantrag gestellt haben, spätestens einen Monat, bevor sie die reguläre Altersgrenze erreichen, über die Möglichkeit einer Antragstellung. Voraussetzung ist, dass sie die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt haben. Die reguläre Altersgrenze liegt für Versicherte, die in diesem Jahr 65 werden, Jahrgang 1956, bei 65 Jahren und 10 Monaten. Sie steigt bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre.

Hilfe beim Ausfüllen der Formulare gibt es bei den Beschäftigten in den rund 160 bundesweiten Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung, bei den ehrenamtlichen Versichertenberatern und den Versichertenältesten der Rentenversicherung. Wer eine Signaturkarte oder einen Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis besitzt, kann den Rentenantrag auch komplett online stellen.

Populäre Renten-Irrtümer: Fallen Sie nicht darauf rein

Keine Witwenrente für Ehemänner? Sich zurücklehnen, denn die Rente kommt automatisch mit Renteneintritt ins Haus? Alles falsch. Und Sozialabgaben und Steuern werden auf die Rente auch nicht fällig? Wieder geirrt. Falsche Informationen über die Rente halten sich hartnäckig.

Rund 54,5 Millionen Versicherte zählt die Rentenkasse in ihrer Kartei. Das sind fast drei Viertel der Bürger in der Bundesrepublik. Gut 25,6 Millionen Ruheständler beziehen eine Altersrente von der Deutschen Rentenversicherung. Europaweit ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) sogar der größte gesetzliche Rentenversicherer.

Obwohl sich die Behörde mit dem Versand der Renteninformation um viel Aufklärung bemüht, ranken sich dennoch jede Menge Irrtümer rund um die Rente, über die die Rentenversicherung aufklärt.

Die Rente kommt automatisch

Da können Sie lange warten. Wer denkt, dass die Rente automatisch kommt, hat sich schon geirrt. Die Deutsche Rentenversicherung verweist immer wieder mit Nachdruck darauf, dass alle Leistungen beantragt werden müssen. Und das sollte nicht zu knapp geschehen. Mindestens drei Monate Vorlauf sind für den Rentenantrag erforderlich.

Ehemänner haben keinen Anspruch auf Witwenrente

Nur Witwen erhalten Witwenrente? Falsch gedacht. Denn seit der Reform des Rentenrechts für Hinterbliebene in den 1980er-Jahren sind Frauen und Männer in Bezug auf die Hinterbliebenenrente gleichgestellt. Das heißt, die Frau erhält Witwenrente und der Mann die Witwerrente. Voraussetzung für beide: Der verstorbene Ehepartner hat eine Rente bezogen oder mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.

Die letzten Jahre vor der Rente sind besonders wichtig

Auch das stimmt nicht. Für die Höhe der gesetzlichen Renten werden alle rentenrechtlichen Zeiten zusammengefasst. Den letzten Jahren vor Rentenbeginn kommt keine gesonderte Gewichtung zu. Aber: Häufig erhalten Berufstätige am Ende ihres Arbeitslebens ein höheres Gehalt als noch zu Beginn. In diesem Sinne wirkt sich diese Zeit – bezogen auf das gesamte Versicherungsleben – prägend auf die Rente aus.

Alle müssen bis 67 arbeiten

Die Rente mit 67 sorgt für kontroverse Debatten in der Politik. Die Anhebung der Altersgrenze ist auch eines der Reizthemen bei den Versicherten. Denn viele Bundesbürger glauben, dass nun alle bis 67 arbeiten müssen. Dabei wirkt sich die Reform überhaupt nicht auf alle Jahrgänge aus. Betroffen ist als erster der Geburtsjahrgang 1947. Alle, die damals auf die Welt kamen, mussten einen Monat über den 65. Geburtstag hinaus arbeiten, um die volle Rente zu bekommen. Bis 2023 verschiebt sich das Renteneintrittsalter jeweils um einen weiteren Monat nach hinten. Das heißt, der Geburtsjahrgang 1958 kann erst mit 66 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Für die Jahrgänge ab 1964 ist das dann erst mit 67 Jahren der Fall.

Die Rentenabschläge enden mit der "richtigen" Altersrente

Schön wär's. Stimmt aber nicht. Gehen Sie früher in Rente, müssen Sie Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat, den Sie früher in Rente gehen, in Kauf nehmen – auf das Jahr gerechnet also 3,6 Prozent. Die Abzüge bleiben auch nach Erreichen der Regelrentenzeit bestehen. Wichtig zudem: Die Abschläge wirken sich auch auf eine mögliche Hinterbliebenenrente aus.

Ich darf zu meiner Rente hinzuverdienen, ohne dass diese gekürzt wird

Nicht ganz. Rentner, die ihre Regelaltersgrenze erreicht haben, müssen bei einem Zuverdienst keine Kürzung ihrer Altersrente befürchten. Das gilt jedoch nicht für die Hinterbliebenenrente – also die Witwenrente oder die Witwerrente. Für Rentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, gelten die Hinzuverdienstgrenzen von 6.300 Euro pro Jahr, betont die Rentenversicherung. Alles was darüber liegt, wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet (Stand: 2017).

Ich muss meine Rente voll versteuern

Das stimmt – zum Teil. Die Renten werden seit dem Jahr in der Auszahlphase besteuert. Bis Rentner ihre Altersbezüge jedoch zu 100 Prozent versteuern müssen, streicht noch etwas Zeit ins Land. Das wird erst im Jahr 2040 der Fall sein. Wer in 2005 oder früher in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent der erstmaligen Rentenbezüge versteuern, Neurentner des Jahres 2018 bereits 76 Prozent (jede Rentenerhöhung muss übrigens zu 100 Prozent mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden). Im Gegenzug werden die während der Erwerbsphase in die Altersvorsorge eingezahlten Beiträge allmählich von der Einkommensteuer befreit.

Frauen können mit 60 in Rente gehen

Leider nicht ganz richtig. Frauen, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind, konnten ab dem 60. Lebensjahr in Rente gehen. Aber auch dafür gab es Bedingungen. Erstens: Sie mussten eine Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben. Zweitens: Sie mussten ab dem 40. Geburtstag mindestens zehn Jahre in die Rentenversicherung in Form von Pflichtbeiträgen eingezahlt haben.

Die Altersrente des Ehepartners wird auf die Altersrente des/der anderen angerechnet

Nein, die Altersrente des Ehepartners wird nicht auf die jeweilige Rente des anderen angerechnet. Ein gleichzeitiger Rentenbezug wirkt sich somit nicht rentenmindernd aus. Eine Ausnahme, auf die die Deutsche Rentenversicherung hinweist: Bei Rentenansprüchen auf der Grundlage des Fremdrentengesetzes besteht eine Begrenzung der Höhe der Rentenansprüche. Dies trifft in der Regel für Deutsche aus Osteuropa zu.

Eine Reha-Leistung führt zur Kürzung der späteren Rente!

Das ist falsch und wäre sogar fatal. Im Zuge einer Rehamaßnahme werden in der Regel Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet. Diese können den Rentenanspruch sogar erhöhen, betont die DRV. Zudem hat eine erfolgreiche Reha zumeist eine längere Berufstätigkeit des Versicherten zur Folge, was wiederum die jeweiligen Rentenansprüche erhöht. Quelle: www.t-online.de