Drohende Pensionslücke – Wie Beamte für das Alter vorsorgen können
Beamte haben eine andere Altersruheversorgung als Angestellte. Mit einer Pension ist der Ruhestand zwar besser planbar, aber auch Staatsbedienstete müssen über die private Altersvorsorge einen Vermögensstock aufbauen, wenn sie sich ihren Lebensstandard erhalten möchten.
Die Beamtenversorgung unterscheidet sich von der beitragsfinanzierten Rentenversorgung angestellter Arbeitnehmer. Beamte zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Sie erhalten keine Rente, sondern eine Pension aus der Staatskasse.
Die Beamtenpension
Grundlage der Beamtenversorgung ist die Vorgabe, dass der Staat für das ganze Leben seiner Bediensteten zu sorgen hat – nicht nur im Berufsleben, sondern auch im Ruhestand.
Fürsorgepflicht: Der Dienstherr hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl der Beamtinnen und Beamten und ihrer Familien, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen (§78 Bundesbeamtengesetz).
Die Höhe der Pension richtet sich nach dem Verdienst der letzten beiden Dienstjahre vor dem Ruhestand, insofern es in diesen keine Beförderung gab. Eine Maßnahme, die eingeführt wurde, um gehaltsteigernden Beförderungen kurz vor Pensionsantritt entgegenzuwirken. Anspruch haben Beamte, die mindestens fünf Jahre in einem Dienstverhältnis gearbeitet haben.
Höhe der Beamtenpension: Der Pensionsanspruch von Beamten errechnet sich nach der Besoldungsgruppe und den geleisteten Dienstjahren multipliziert mit dem Faktor 1,79375. Der höchst mögliche Wert ist nach 40 vollendeten Dienstjahren in Vollzeit mit 71,75 Prozent erreicht. Wer nach 30 Jahren in den Ruhestand geht, erhält rund 54 Prozent. Ein langes Studium, eine späte Verbeamtung sowie Teilzeitarbeit oder auch die Frührente wirken sich pensionsmindernd aus.
Zum Vergleich: Die Rentenzahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung orientiert sich an dem Rentenniveau, das aktuell 48 Prozent beträgt. Damit wird das prozentuale Verhältnis der Standardrente zum durchschnittlichen Einkommen eines Arbeitnehmers bezeichnet. Gehaltssteigerungen zum Ende des Arbeitslebens fließen in die Rente ein, sind aber nicht gesondert gewichtet und nicht im gleichen Maße rentenbestimmend. In der gesetzliche Rente gilt: Wer lange und viel einzahlt, bekommt viel raus.
Ein Blick auf die Steuer: Pensionen werden im Gegensatz zu den gesetzlichen Renten voll besteuert – abzüglich eines steuerfreien Pensionsfreibetrags. Wer als gesetzlich Versicherter 2019 in Rente geht, muss 78 Prozent der Rente versteuern. Für Rentner, die später in den Ruhestand gehen, steigt der zu versteuernde Anteil der gesetzlichen Rente stetig an: Wer am dem Jahr 2040 in Rente geht, muss diese zu 100 Prozent mit dem persönlichen Steuersatz besteuern.
Übrigens: Wird ein Beamter vor Pensionsantritt entlassen, verliert er seinen Pensionsanspruch. Er steht jedoch nicht mit leeren Händen da, sondern wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Die Pensionslücke
Da der Staat auch im Ruhestand für seine Beamten sorgt und sich das Ruhegeld in der Regel an dem letzten Verdienst orientiert, bietet eine Pension ein hohes Maß an Sicherheit und Planbarkeit. Aber auch Beamte sehen sich im Alter einer Pensionslücke gegenüber, die sich daran bemisst, wie viele Dienstjahre geleistet wurden. Laut der Faustregel benötigen sowohl Rentner als auch Pensionäre rund 80 Prozent ihrer letzten Einkommens, um keine Einbußen im Lebensstandard erwarten zu müssen.
Während Angestellte unter anderem mit einer Betriebsrente für das Alter vorsorgen können, steht diese für Beamte aufgrund der bundeseinheitlichen Versorgungsregelung nicht zur Verfügung. Auf dem Wege der privaten Altersvorsorge sollte die Pensionslücke jedoch gut zu schließen sein.
Staatlich geförderte private Altersvorsorge für Beamte
Die Riester-Rente
Eine Möglichkeit der staatlichen geförderten privaten Altersvorsorge ist die Riester-Rente. Hier sind es vor allem die staatlichen Zuschüsse, die diese Vorsorgeform insbesondere für Familien interessant machen.
Für anerkannte Riester-Produkte gibt der Staat einen Zuschuss von 175 Euro pro Jahr. Für jedes Kind mit Anrecht auf Kindergeld kommen nochmal 185 Euro obendrauf. Für Kinder, die nach 2008 geboren wurden, sind es sogar 300 Euro. Zur Sicherung der staatlichen Förderung müssen mindestens vier Prozent des Bruttoeinkommens inklusive Zulagen in die Riester-Rente eingezahlt werden. Der steuerfreie Höchstbetrag liegt bei jährlich 2.100 Euro (§ 10 Einkommensteuergesetz – EStG).
Die Besteuerung erfolgt nachgelagert – also während des Rentenbezugs. Dann wird die ausgezahlte Rente voll mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Riester-Rentner können sich maximal 30 Prozent der angesparten Leistungen als Einmalzahlung auszahlen lassen. Die Riester-Rente ist im Fall von Hartz IV oder einer Privatinsolvenz vor Pfändung geschützt. Allerdings dürfte dieser Aspekt aufgrund des Einkommens für Beamte oder Pensionäre in der Regel kaum eine Rolle spielen.
Welches Riester-Produkt zur privaten Altersvorsorge geeignet ist, hängt vom individuellen Risikoprofil des Riester-Sparers ab. Aufgrund der hohen Arbeitsplatzgarantie eines Staatsbeamten, der gesicherten Einkommenslage und möglichen Beförderungen im Lauf der Dienstzeit, können Beamte Riester-Produkte in Betracht ziehen, die eine höhere Risikostruktur aufweisen aber auch mehr Rendite versprechen: zum Beispiel Riester-Produkte auf der Basis von Fondssparplänen, die derzeit eine höhere Rendite versprechen als festverzinsliche Anlageschwerpunkte.
Die Rürup-Rente
Die Förderung der Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt, erfolgt nicht durch staatliche Zulagen, sondern durch die Gewährung staatlicher Steuervorteile. Das kommt vor allem Verdienern mit einem hohen zu versteuernden Einkommen entgegen – vornehmlich gut verdienende Freiberufler und Selbstständige. Der Höchstbetrag, den Rürup-Sparende steuerlich geltend machen können, beläuft sich auf 24.305 Euro für Ledige und 48.610 Euro für Verheiratete (Stand 2019).
Für Beamte wichtig zu wissen: Der absetzbare Anteil wird – in Anlehnung an die Arbeitnehmer – fiktiv um den steuerfreien Arbeitgeberanteil reduziert. Dies soll eine Gleichstellung von Arbeitnehmern und Beamten gewährleisten.
Auszahlen lässt sich die Rürup-Rente nur als monatliche Rente. Einmal- oder Vorschusszahlungen des angesparten Kapitals sind nicht möglich. Die Gewinne sind in der Ansparphase steuerfrei, müssen in der Auszahlungsphase jedoch mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Die Rürup-Rente ist pfändungs- und insolvenzgeschützt und in der Auszahlungsphase steuerpflichtig.
Die Gesetzliche Rentenversicherung
Während so manch Rentenversicherter neidisch auf die Beamtenpensionen schielt, werfen Beamte mehr und mehr einen Blick auf die Rentenversicherung. Denn: Gerade in Zeiten niedriger Zinsen und mangelnder Anlagemöglichkeiten mit geringem Risikoprofil erweist sich die Rentenversicherung als interessante ergänzende Vorsorgemöglichkeit für das Alter.
Beamte können sich in der gesetzlichen Versicherung bis zu einem Höchstbetrag von monatlich 1.246,20 Euro zusätzlich gesetzlich versichern. Der Mindestbetrag liegt aktuell bei 83,70 Euro (Stand 2019). Damit erwerben sie Rentenansprüche, die im Alter die Pension ergänzen. Die Einzahlungen sind als Sonderausgaben in Grenzen von der Steuer absetzbar.
Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen versteuert werden. Der steuerpflichtige Anteil der Rente ist abhängig vom Beginn des Rentenbezugs. Wer 2005 in Rente ging, muss 50 Prozent mit dem persönlichen Steuersatz verteuern. Der steuerbare Anteil erhöht sich für jeden Rentenjahrgang um zwei Prozentpunkte. Wer 2019 in Rente geht, muss 78 Prozent der Rente versteuern. Im Jahr 2040 werden die Rentenbezüge dann zu 100 Prozent steuerpflichtig. Gleichzeitig werden die während der Erwerbsphase in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlten Beiträge sukzessive von der Einkommensteuer freigestellt.
Private Vorsorge – Fondssparpläne, Banksparpläne, Immobilien
Beamte verfügen in der Regel über ein planbares Einkommen mit einem hohen Maß an Sicherheit. Damit ergeben sich in der privaten Vorsorgeplanung viele Möglichkeiten – sei es die Investition am Aktienmarkt, das Fondsparen oder die direkte Investition in Sachwerte wie Immobilien oder auch Rohstoffe.
Wichtig ist, die verfügbaren Finanzmittel über unterschiedliche Anlageklassen zu streuen. Zudem gilt, je näher die Pension rückt, desto weniger Risiken sollten eingegangen werden. Das heißt auch, den Anteil an Aktien im Portfolio zurückzufahren. Die Faustregel für den maximalen Aktienanteil ist: 100 minus das eigene Alter. Alternativen bieten Investmentfonds oder börsennotierte Indexfonds (ETF), mit denen an den Aktienmärkten investiert wird, das Halten von einzelnen Aktien jedoch nicht erforderlich ist.
Sowohl Investmentfonds als auch ETFs können branchen- und länderübergreifend investieren. Während Investmentfonds aktiv gemanagt werden, bilden ETFs das diesem zugrundliegende Investment passiv nach. Das kann zum Beispiel ein Index, eine Branche oder ein Rohstoff sein. Ein Fondsmanager ist nicht beteiligt, was die Kosten für den Anleger senkt. Wer von der Entwicklung des deutschen Leitindex DAX überzeugt ist, kann in einen DAX-ETF investieren. Wer sich breiter aufstellen will, kann mit einem ETF auf den MSCI World auf die weltweiten Börsenschwergewichte setzen. Das Investieren in die einzelnen Aktien ist nicht erforderlich. Sind aktiv gemanagte Investmentfonds das Mittel der Wahl, sollte darauf geachtet werden, dass vor allem Dachfonds oder Mischfonds, die ein mögliches Risiko breiter streuen, ins Portfolio gelegt werden. Quelle: www.t-online.de