VDFP Nachrichten 2023 - 04

Herausgegeben am Samstag, 23. Dezember 2023

58. Jahrgang
Ausgabe 4 - 2023

Umstellung auf erneuerbare Heizsysteme - Anforderungen des neuen GEG 2023

  • Zukünftig soll jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65% mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Der Bundestag hat am 08.09.2023 die Änderung des Gebäudeenergiegesetztes beschlossen. Diese hat am 29.09.2023 den Bundesrat passiert und wird zum 01.01.2024 in Kraft treten.

Wie lange qualmt der Schornstein noch?

  • Darin werden mögliche Erfüllungsoptionen und Nachweismöglichkeiten beschrieben. Zudem werden Regelungen zu Gasetagenheizungen, zu Wohnungseigentümergemeinschaften und zum Mieterschutz vorgestellt.
  • Zusammen mit der 65%-EE-Pflicht wurde auch eine verbesserte Förderung von erneuerbaren Heizungsanlagen beschlossen.
  • Bestehende Heizungen müssen nicht ausgetauscht werden. Sie dürfen weiter bleiben und beliebig oft repariert werden.
  • Einzige Ausnahme: Für Heizungen die älter als 30 Jahre sind und nicht Niedertemperatur- oder Brennwertkessel sind besteht seit 2002 eine Austauschpflicht, die unverändert gilt.
  • Die 65%-EE-Pflicht greift nur dann, wenn eine Heizung ausgetauscht wird, entweder freiwillig oder weil sie defekt ist und nicht repariert werden kann.
  • Die Einhaltung der neuen Pflicht soll von den Schornsteinfegern überwacht werden.
  • Die 65%-EE-Pflicht gilt ab dem 01.01.2024 zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten (Gebäude, für die ab dem 01.01.2024 ein Bauantrag gestellt wird)
  • Für Heizungen in Neubauten außerhalb von Neubaugebieten und in allen Bestandsgebäuden gilt die 65%-EE-Pflicht erst dann, wenn die Fristen für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung ablaufen.   Das soll in Kommunen ab 100.000 Einwohnern bis zum 30.06.2026 und in kleineren Kommunen bis zum 30.06.2028 verbindlich sein.
  • Liegt die kommunale Wärmeplanung vor Ablauf der Frist vor, gilt die 65%-EE-Pflicht einen Monat nach Bekanntgabe der Kommune über die „Ausweisung als Gebiet zu Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet“.
  • Allerdings gilt dies nur für Gebäude, die in solchen ausgewiesenen Netzausbaugebieten liegen. Für alle anderen Gebäude gilt die 65%-EE-Pflicht trotz vorliegender Wärme-planung erst mit Ablauf der oben genannten Fristen.

Muss die alte Heizung getauscht werden?

  • Kommunen, in denen bis zum Ablauf der Fristen keine Wärmeplanung vorliegt, werden behandelt, als läge eine Wärmeplanung vor.
  • Wird ab dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten der 65%-EE-Pflicht in der jeweiligen Kommune eine Heizung ausgetauscht, dürfen weiterhin Gas- und Ölheizungen eingebaut werden.
  • Allerdings muss der Betreiber für alle ab 01.01.2024 eingebauten reinen Gas- und Ölheizungen sicherstellen, dass die Anlage ab 2029 zu mindest 15%, und ab 2035 zu mindest 30% und ab 2040 zu mindest 60% mit Biomasse oder grünem/blauem Wasserstoff betrieben werden.
  • “Biomasse“ bedeutet bei Gasheizungen Biogas, das über das Erdgasnetz geliefert wird. Bei Ölheizungen sind biogene Öle (Pflanzenöle) anteilig zu verwenden.

Wer nach dem 01.01.2024 eine Heizungsanlage einbauen möchte, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, muss sich vorab beraten lassen.

Ziel ist es, mögliche Kostenrisiken solcher Heizungsanlagen aufzuzeigen. Die Beratung soll daher auf eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender CO2-Bepreisung, hinweisen. Zudem soll auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung hingewiesen werden.

Diese Beratung darf unter anderem von Schornsteinfegern, Installateuren und Heizungsbauern, Ofen- und Lüftungsbauern sowie allen Energieberatern der Expertenliste durchgeführt werden.

Abkürzungen: EE = erneuerbare Energie  /  GEG = Gebäudeenergiegesetz

Quellen: www.bmwsb.bund.de; www.gws-kamen.de/waerme


Österreich als großes Vorbild für Rentenreform

Die Durchschnittsrente in dem Land ist 400 Euro höher als in Deutschland.

Berlin/Wien. Die Durchschnittsrenten in Österreich sind deutlich höher als in Deutschland. Das geht aus einem neuen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hervor, das die Linken-Bundestagsfraktion in Auftrag gegeben hat.

Das Gutachten untersucht Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede der österreichischen Pensionsversicherung und der deutschen Rentenversicherung. Konkret erhielten Rentner in Österreich 2022 eine Alterspension von durchschnittlich 1480 Euro, während die durchschnittliche Altersrente in Deutschland bei 1054 Euro lag. Die Rente in Österreich wird zudem 14 Mal pro Jahr ausgezahlt, die Differenz ist dementsprechend noch größer.

In Österreich gehen die Menschen dem Gutachten zufolge früher in Rente. 2022 lag das Renteneintrittsalter von Männern im Schnitt bei 63,3 Jahren und für Frauen bei 60,7 Jahren. In Deutschland gingen die Männer durchschnittlich mit 64,3 Jahren in Rente, die Frauen mit 64,2 Jahren. Trotz der höheren Renten zahlen die Arbeitnehmer im Nachbarstaat geringere Rentenbeiträge. Laut Wissenschaftlichem Dienst werden vorn Arbeitgeber 12,55 Prozent und vom Arbeitnehmer 10,25 Prozent getragen.

„Der Beitragssatz ist in Österreich seit 1990 konstant geblieben und beträgt weiterhin 22,8 Prozent", heißt es. Die Bemessungsgrenze, ab der die zu zahlenden Beiträge nicht mehr steigen, liegt zurzeit bei monatlich 5850 Euro brutto. In Deutschland ist der Beitragssatz seit 2018 unverändert geblieben: Für Beschäftigte sind 18,6 Prozent des Bruttogehalts beitragspflichtig. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen den Satz je zur Hälfte. Die  Beitragsbemessungsgrenze liegt bei aktuell monatlich 7300 Euro (alte Bundesländer) beziehungsweise 7100 Euro (neue Bundesländer).

Größeres Raster

In Österreich werden alle Rentner Pensionisten genannt, in Deutschland sind mit dem Begriff lediglich Beamte gemeint.

Österreichs Rentensystem ist ebenfalls umlagefinanziert:

Das heißt, die heutigen Beitragszahler zahlen wie in Deutschland die aktuell ausgezahlten Renten. Österreich profitiert unter anderem von einer weniger herausfordernden Demografie, weil es jünger ist und in den 1990er-Jahlen bereits eine hohe Zuwanderung erlebte. In Osterreich werden anders als in Deutschland zudem auch Selbstständige einbezogen, seit 2005 auch Beamte. In Österreich können allerdings auch mehr Menschen durchs Raster fallen: So beträgt die Mindestversicherungszeit in Deutschland nur fünf Jahre. In Österreich liegt sie bei 15 Jahren.

Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch forderte eine ,,Rentenreform nach Vorbild Österreichs", zudem eine Rentenerhöhung: „Als ersten Schritt ist eine einmalige Rentenerhöhung von zehn Prozent notwendig", sagte er.

Quelle: Alisha Mendgen, Westfälische Rundschau


Ver­bo­te­ne Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­an­la­gen 

Smartwatches und GPS-Tracker mit Abhörfunktion oder Überwachungskamera in Rauchmelderattrappen? Zum Schutz der Privatsphäre sind in Deutschland Produkte verboten, die von anderen Personen unbemerkt Bild oder Ton aufnehmen und kabellos an andere Geräte wie ein Smartphone übertragen. Das Verbot betrifft sie auch, wenn Sie solche Produkte kaufen oder besitzen. Erfahren Sie hier, welche Produkte verboten sind.

Wann ist ein Produkt verboten?

Das Produkt ist verboten, wenn es

  • eine Kamera oder ein Mikrofon hat, wodurch Bild- und Tondateien kabellos übertragen werden können, z. B. per WLAN, Bluetooth oder GSM
  • für unbemerkte Aufnahmen besonders geeignet und bestimmt ist. Das ist insbesondere der Fall, wenn das Mikrofon oder die Kamera entweder in einen Alltagsgegenstand oder einer Attrappe eingebaut ist, z. B. in Uhren, Rauchmelderattrappen, Lampen, Pop-Art-Blumen oder Powerbanks
  • von einer App gesteuert werden kann und zum unbemerkten Abhören oder Bildaufnehmen geeignet und bestimmt ist.

Es ist verboten und sogar strafbar, solche Telekommunikationsanlagen herzustellen oder auf dem Markt bereitzustellen (§§ 8 Abs. 1, 27 Abs. 1 Nr. 3 TTDSG). Auch der bloße Besitz und die Einfuhr nach Deutschland sind verboten (§ 8 Abs. 1 TTDSG).

Unser Tipp: Informieren Sie sich bereits vor dem Kauf von smarten Produkten oder Spielzeugen über deren genaue Funktionsweisen. Es ist ratsam, die vom Hersteller bzw. Verkäufer im Internet bereitgestellten Produktbeschreibungen und die Datenschutzbestimmungen der dazugehörigen Apps genau zu prüfen.

Produktbeispiele:

Diese Produktkategorien können versteckte sendefähige Kameras und/oder Mikrofone besitzen:

  • Smartwatches und Uhren,
  • GPS-Tracker,
  • Saugroboter, Autoschlüssel,
  • Spielzeugautos und -puppen,
  • Wecker, Wetterstationen,
  • Rauchmelderattrappen, Lampen,
  • Powerbanks, Ladekabel, Verteilersteckdosen,
  • Futterautomaten für Haustiere.

Beispiel Saugroboter:

Saugroboter, die

  • über eine Kamera und ggf. auch über ein Mikrofon verfügen
  • eine App besitzen, über die auf die Videoaufnahmen von einem Endgerät zugegriffen werden können und
  • die Aufnahmesituation nicht erkennen lassen (Kamera zu klein, kein Signal; Fehlende Hinweise, dass eine Aufnahme stattfindet)

sind in Deutschland verboten.                                                                          Quelle: www.bundesnetzagentur.de


Kontowechsel

Bitte denken sie bei einem Wechsel ihrer Bank auch daran ihren VDFP über die Kontoänderung zu informieren! Der einfachste Weg hierzu ist unser Kontaktformular auf unserer Homepage: hier...


Anerkennung der Ausbildungszeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres

Nach dem Erfolg in meinem persönlichen Verfahren vor dem VG Saarlouis, müssen nun wohl alle in Frage stehenden Festsetzungsbescheide unserer Kolleginnen und Kollegen neu berechnet werden! Auf Nachfrage unseres Anwaltes, Herrn Lenders, wann meine Neuberechnung erfolgt, schrieb die BAnst PT am 21.09.2023: „Wir haben das zwischenzeitlich rechtskräftige Urteil zur Umsetzung in die Fachabteilung gegeben. Diese erfolgt nach den Regelungen, welche von den beteiligten Ministerien infolge des BVerwG-Urteils ergangen sind“. Welche Regelungen da gemeint sind, konnten wir noch nicht in Erfahrung bringen.

Das Urteil mit dem AZ: BVerwG 2 C 11.22 ist unter https://www.bverwg.de/200423U2C11.22.0 nachzulesen. Das scheint nun wohl sekundär zu sein, auch wenn in dem Fall explizit der Zeitpunkt der Nachzahlung erwähnt wird, welcher wohl wieder individuell festgelegt wird. Denn im Falle eines Kollegen aus Kassel, wurde auf erneute Nachfrage in seiner Sache, ob er also selbst auch klagen muss, um eine Neufestsetzung zu erhalten, ganz ähnlich geantwortet: „Den Klageweg müssen Sie nicht beschreiten. Wir werden eine Neuberechnung unter Berücksichtigung der Zeiten vor dem 17. Lebensjahr vornehmen. Wir bitten jedoch noch um etwas Geduld. Sie erhalten von uns einen Bescheid über die Neuberechnung, sobald die technischen Möglichkeiten hierfür gegeben sind. Wir bedanken uns vorab für Ihr Verständnis“. Und auch in mindestens einem weiteren Fall, der uns bekannt ist, wurde so geantwortet. Auch unser Anwalt, hat für alle Kollegen, die bei ihm in Beratung sind, Antworten mit gleichem Tenor erhalten. Als „Meilenstein“ bezeichne ich das, was wir erreicht haben, weil so viele, sogar aus unseren eigenen Reihen, nicht an diesen Erfolg geglaubt haben. Vor allem ver.di war absolut gegen unser Projekt und fühlte sich sogar in ihrer Autorität untergraben, als ich unseren Mitgliedern empfahl, den Schritt zum übergeordneten DGB-Rechtsschutz aufzunehmen, wenn die entsprechenden ver.di-Bezirksverwaltungen die Unterstützung versagen. Nun braucht das niemand mehr zu machen. Unsere Empfehlung für die weitere Vorgehensweise für alle, die noch keine ähnlichen Antworten oder Anträge von der BAnst PT erhalten haben, (aktuell versendet diese eigene Anträge) ist folgende: fragt nochmals schriftlich zur Neufestsetzung eurer Versorgungs-bezüge an und zwar unter Berufung auf das o.g. BVERVG-Urteil und das Urteil: 2 K 238-20 VG SLS vom 29.06.2023. Dies gilt auch für diejenigen, deren eigene Verhandlung vor anderen Verwaltungs-gerichten verloren gingen. Auch diese Bescheide müssen m.E. und nach Auffassung von Rechtsanwalt Lenders neu berechnet werden.           VDFP, Gunter Heckmann


Menschen unterschätzen den Wert ihrer Kontaktaufnahme zu Freunden und Bekannten

Das ist das Ergebnis einer Studie aus den USA. Dafür haben Erstautorin Peggy Liu und ihr Team die Bewertungen von 5.900 Teilnehmern in 13 Experimenten untersucht.

Die Teilnehmer, von denen der Kontakt ausging, sollten auf einer Skala von „überhaupt nicht" bis „sehr" einschätzen, wie sehr sich die kontaktierte Person freuen würde. Als Kontaktaufnahme genügte beispielsweise eine SMS oder ein Anruf.

In allen Experimenten unterschätzten diejenigen, die den Kontakt aufbauten, deutlich, wie sehr ihre Handreichung geschätzt werden würde. Überraschendes Anklopfen nach längerer Sendepause erntete besonders starke Wertschätzung.

Publikation von Peggy Liu und Team: (dz@ct.de) Ct.de/ye92


Bezirksinformationen

Bezirksverband Nordbaden

Der Bezirksverband lädt auch im neuen Jahr zu offenen Sitzungen, an denen alle Mitglieder teilnehmen können, ins Restaurant Ambiente, Am Sportplatz 5, in 69221 Dossenheim ein.

Termine: Dienstag, 05. März 2024; Dienstag, 04. Juni 2024; Dienstag, 24. September 2024 und Dienstag, 19. November 2024, jeweils ab 12 Uhr.

Bezirksverband Südwest

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2024 des Bezirksverbandes Südwest

Die Jahreshauptversammlung des Bezirksver-bandes   Südwest   findet   am   25. April  2024  um 17:00 Uhr im Restaurant „Licht & Luft“, Entersweilerstraße 51, 67657 Kaiserslautern statt.

Anmeldung bitte bis spätestens 15. April 2024 bei Gunter Heckmann, Tel.:  06834-953525 oder Jürgen Conrad, Tel.: 06338-8181, bzw. per E-Mail unter: Gunter.Heckmann(at)t-online.de oder VDFP_Suedwest(at)t-online.de!

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

  • Eröffnung und Begrüßung
  • Genehmigung der Tagesordnung
  • Gedenken der verstorbenen Mitglieder
  • Geschäftsbericht des Vorsitzenden
  • Bericht der Kassenprüfer
  • Aussprache zu den Berichten
  • Entlastung der Vorstandschaft
  • Wahl eines Versammlungsleiters
  • Bildung einer Wahlkommission
  • Neuwahlen der Vorstandschaft
  • Jubilarehrung
  • Tombola
  • Verschiedenes
  • Schlusswort des Vorsitzenden

Geburtstage und Jubilare

Bezirksverband Berlin

Zum 81. Geburtstag gratulieren wir recht herzlich Horst Mleczkowski. Den runden 80. Geburtstag durfte Manfred Hollschewski feiern. Auf 75 Jahre darf Manfred Pohl zurückblicken. Michael Frank gratulieren wir zum Jahresende zum runden 70. Geburtstag.

Bezirksverband Bremen-Uelzen

Unsere ganz besonderen Glückwünsche gehen an Dietrich Zabler aus Uelzen zum 88. Geburtstag. Den 86. Geburtstag feiert Jürgen Hagedorn aus Cloppenburg und wir sagen herzlichen Glückwunsch. Ebenso gratulieren wir Götz Stollberg aus Lüchow zum 81. Geburtstag und wünsche ihm alles Gute. Seinen 81.Geburtstag feiert Richard Meiners aus Emden.

Bezirksverband Mitte

Unsere allerbesten Glückwünsche gehen an Helmut Befort aus Wetzlar und Horst Blum aus Felsberg zum 85. Geburtstag. Auf den stolzen,  Runden 80.sten dürfen zurückblicken Alfred Ackermann aus Kiedrich, Karl-Heinz Hötling aus Neuwied und Wilhelm Matzat aus Langsur. Den 75. Geburtstag feierten Ernst Helmut Reuter aus Hahnheim und Wilfried Staas aus Koblenz. Zum 70. Geburtstag gratulieren wir Gerd Berg aus Simmern und Jürgen Henning aus Lohfelden.

Für 70 Jahre Mitgliedschaft bedanken wir uns bei Hans Klein aus Bad Brückenau ebenso wie bei Rainer Bodson aus Biebertal, Walter Englert aus Wiesbaden, Alfred Röhm aus Weiterstadt und Gustav Huneke aus Mühlheim die auf  50 Jahre Mitgliedschaft zurückblicken können.

Bezirksverband Nord

Zum stolzen 96. Geburtstag gratulieren wir Gerhard Pietzka aus Wedel bei Hamburg recht herzlich. Auf 94 Lebensjahre kann Günther Feindt aus Hamburg bereits zurückblicken. Dem langjährigen stellv. Bezirksvorsitzenden Erich Sievers aus Wentorf bei Hamburg gratulieren wir zum 93. Geburtstag. Zum 91. Geburtstag gratulieren wir Herbert Störmer aus Hamburg. Heinrich Schönfeldt  aus Hamburg wünschen wir zum 82-sten ebenso alles Gute wie auch Hans Müller aus Hamburg zum 81. Geburtstag. Den runden 80-sten durften Horst Bernhardt aus Königsmoor/Hamburg und Peter Hansen aus Jersbek/SH feiern. Weitere Glückwünsche gehen an Hans Christiansen aus Freienwill zum 75. Geburtstag.

Für 50 Jahre Mitgliedschaft bedanken wir uns bei Klaus-Peter Albrecht aus Wedel bei Hamburg, Klaus-Dieter Dürow, Peter-Rudolf Harden und Gerd Olschewski alle ebenfalls aus Hamburg.

Bezirksverband Nordbaden

Zum 84. Geburtstag gehen unsere ganz besonderen Glückwünsche an den langjährigen Bezirksvorsitzenden Roland Dworschak aus Eschelbronn. Zum 75. Wiegenfest wünschen wir Peter Hamm und Reinhard Schaft aus Mannheim alles Gute.

Bezirksverband Nordwürttemberg

Auf stolze 85 Lebensjahre darf Paul Grünmüller aus Heilbronn zurückblicken. Zum runden 80. Geburtstag gratulieren wir Karl-Heinz Lorch aus Brackenheim und Fred Weller aus Großbottwar recht herzlich. Unsere Glückwünsche zum 75. Geburtstag gehen an Siegfried Brechter aus Offenau, Karl Bremer aus Waldstetten, Reinhold Häusslein aus Nürtingen, Werner Krähe aus Tübingen, Gerhard Peyerl aus Unterensingen, Wolfgang-Hans Riedel aus Dürnau, Walter Schaupp aus Neckartenzlingen, Manfred Schmid aus Schorndorf und Armin Schmiedl aus Schwäbisch Gmünd.

Für 40 Jahre Mitgliedschaft bedanken wir uns bei Winfried Betz aus Lauda-Königshofen, Herman Dürr aus Pfedelbach, Wilfried Feinauer aus Obersulm, Friedhelm Gaissert aus Boll, Helmut Giebler aus Braunsbach, Lutz Gohl aus Michelbach, Siegfried Gurr aus Untereisesheim, Walter Häberlen aus Kupferzell, Reinhold Häusslein aus Nürtingen, Werner Holzer aus Elchingen, Franz Kammerer aus Niederstotzingen, Roland Kugler aus Welzheim, Rüdiger Kurpierz aus Korntal-Münchingen, Johann Leschowitz aus Heidenheim, Friedrich Munz aus Obersulm, Bernd Pfitzenmaier aus Löchgau, Hermann Roos aus Aichwald, Albrecht Simpfendörfer aus Eppingen, Johann Urban aus Lenningen und Roland Weimar aus Wüstenrot-Neuhütten.

Für 50 Jahre Mitgliedschaft bedanken wir uns bei Bernhard Betz aus Böbingen, Rolf Bodmer aus Blaubeuren, Karl-Heinz Bühler aus Rechberghausen, Jakob Eberle aus Pfaffenhofen, Franz Enderle aus Hüttisheim, Kurt Feige aus Geislingen, Horst Flinsbach aus Brackenheim, Werner Hayler aus Uhingen, Günter Kellenbenz aus Eislingen, Herbert Klein aus Göppingen, Günther Köhle aus Donzdorf, Rainer Kranz aus Magstadt, Helmut Laukenmann aus Ebersbach, Friedrich Lederer aus Reichenbach, Eberhard Marquet aus Weilheim, Friedrich-Martin Schlotz aus Schorndorf, Erwin Schmidtke aus Altheim, Rudolf Sorg aus Aalen-Dewangen und Hans-Peter Weigel aus Senden.

Bezirksverband Südbayern

Zum 93. Geburtstag gratulieren wir Klaus Burghammer aus Traunstein recht herzlich.

Bezirksverband Südwest

Zu seinem 96. Geburtstag wünschen wir Erich Zehfuss aus Böhl-Iggelheim alles Gute. Ebenso gratulieren wir Helmut Reyinger aus Saarbrücken zum 91.  Wiegenfest. Siegfried Schoeneberg aus Kaiserslautern kann auf 85 Jahre zurück blicken, Lutz Leppla, ebenfalls aus Kaiserslautern, darf seinen  84. Geburtstag feiern, genau wie Lothar Kleemann aus Kirrweiler. Den Mitgliedern Lothar Baus aus Homburg, Friedrich Clemens aus Kaiserslautern und Alfred Messer aus Hütschenhausen gratulieren wir zu ihren 81. Geburtstagen. Den runden 80. Geburtstag kann Uwe Dielforter aus Bruchmühlbach-Miesau feiern. Zu 75 Jahren beglückwünschen wir Hans-Jürgen Kriszeit aus Eisenberg und unserem Vorstandsmitglied Berthold Wittmann aus Freisen.

Bezirksverband Westfalen

Auf stolze 90 Jahre können zurückblicken Friedhelm Grzella aus Bochum und Erich-Heinz Reich aus Lünen. Den 80. Geburtstag feierten Hans-Joachim Buschmann und Wolf-Dieter Winner aus Dortmund, Viktor Dorda aus Sundern, Erich Müller aus Siegen und Klaus Rybaci aus Herne. Das 75. Wiegenfest feierten Horst-Otto Brücher aus Burbach, Werner Diederichs aus Waltrop, Hans-Jürgen Droll und Bernd Schleep aus Dortmund, Hans Herling und Gerhard Jüngst aus Siegen, Alois Jurga aus Telgte, Kurt Neumann aus Hilchenbach, Dieter Nott aus Burbach, Wolfgang Schnee aus Warstein, Lotar Siegfanz aus Marsberg, Hans-Jürgen Sperlin aus Bochum und Werner Stephan aus Schloß Holte-Stukenbrock.

Für 25 Jahre Mitgliedschaft bedanken wir uns bei Klaus Engelbracht aus Hagen und Horst Sulzer aus Neuenrade.

Für 40 Jahre Mitgliedschaft bei Dietmar Böttcher aus Bottrop, Dietmar Grode aus Dortmund, Hans-Hugo Kurrek aus Castrop-Rauxel und Kurt Neumann aus Hilchenbach.

Dank für 50 Jahre Mitgliedschaft geht an Heinz Albrecht aus Werl, Uwe Andreß aus Berlin, Arno Assmann, Ulrich Balke, Armin Betker, Reinhard Bodzian und Roland Kaiser, alle aus Dortmund, Klaus Becker, Peter Gluch, Martin Kraft und Hans Dahr aalle aus Bochum, Hans-Otto Brücher aus Burbach, Rolf Dietrich, Arno Krumm und Hans Herling aus Siegen, Siegfried Felsen aus Wendeburg, Gerhard Freiburg und Dieter Knape aus Finnentrop, Dietrich Froese aus Hagen, Reinhold Kessler aus Neunkirchen, Martin Köhl aus Waltrop, Klaus-Wilhelm Nieme aus Kamen, Franz Roelvinck aus Unna, Friedrich-Wilhelm Schlabach aus Kreuztal, Karl Seipl aus Olpe, Heinrich Waschnewski aus Waltrop, Roland Zach aus Freudenberg und Werner Zöller aus Brachbach.

Wir wünschen allen Jubilaren und Geburtstagskindern, auch den hier nicht genannten, alles Gute, vor allem Gesundheit!