VDFP Nachrichten 2021 - 03

Herausgegeben am Freitag, 1. Oktober 2021

56. Jahrgang
Ausgabe 3 -2021

Laufbahnrecht

Grenzen aufbrechen

Die Tätigkeit und Funktionen im Konzern Deutsche Telekom AG sind immer anspruchsvoller für die dort beschäftigten Beamten. Aus Anlass des fortge-schriebenen Entwurfs der zweiten Verordnung zur Änderung der Bundes-laufbahnverordnung (BLV) und anderer laufbahnrechtlichen Vorschriften hat ver.di, gemeinsam mit dem DGB, detaillierte Forderungen im Interesse der Beamten bei der Telekom AG aufgestellt.

Nach wie vor fehlt eine zwingende Verpflichtung für die Telekom, den bei ihr beschäftigten Beamten eine Perspektive zu bieten, die auch versorgungsrechtlich wirksam ist. Ganz besonders für all diejenigen beurlaubten und zugewiesenen Beamten, die seit Jahren höherwertig innerhalb der eigenen oder der nächsthöheren Laufbahn eingesetzt sind und sich dort bewährt haben. Wenn über Jahrzehnte über Laufbahngrenzen hinweg sehr gute Arbeit abgeliefert wird, ist es nur fair und sachgerecht, eine Möglichkeit zum Übergang in die nächsthöhere Laufbahn zu ermöglichen.

Beamte sind Teil des Erfolgs der Telekom, sie setzten sich für das im Wettbewerb befindliche Unternehmen Deutsche Telekom ein, erklärte das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 17. Januar 2012. Doch die Wirklichkeit sieht anders aus: die laufbahn-rechtliche Fortentwicklung ist katastrophal. Aufstiegsmaßnahmen gibt es seit mehr als 20 Jahren nicht mehr. Und die Beförderungs-situation ist äußerst unbefriedigend. Das Laufbahnrecht bietet keine Lösung. Selbst die eingeschränkten Möglichkeiten in der Postlaufbahnverordnung (PostLV) zur Förderung leistungsstarker Beamten findet keine Anwendung. Dazu sind Beurlaubung und Zuweisung von Beamten mit zeitlichen Unsicherheiten verbunden, weil sie jederzeit geändert werden, je nach unternehmerischem bedarf.

Längst überfällig

Es wird gefordert, die Laufbahnstruktur endlich der beruflichen Alltagswirklichkeit im Telekom-Konzern anzupassen. Die starre Einbindung in die für die übrigen Bundesbeamten geltende Laufbahnstruktur passt seit langem nicht mehr. Sie berücksichtigt weder die Leistungs- und Arbeitsplatzanforderungen noch den realen Arbeitsplatzeinsatz und die oder erbrachten Arbeitsleistungen.

Berufliche Chancen werden gefordert

Gefordert werden die Abschaffung des einfachen Dienstes und die Anhebung der Eingangsämter. Dringend verbessert werden muss die Beförderungssituation. Die Lebens- und Arbeitsleistung der Beamten muss besser gewürdigt werden. Dafür ist eine einmalige Blockbeförderung der Besoldungsgruppe A7 nach A8 notwendig. Außerdem wird eine Sonderzuweisung von Planstellen für die Besoldungsgruppen A 9vz und A9+z gefordert. Die Quote von 30 Prozent auf 50 Prozent für A9+z soll erhöht werden und der „Stellenkegel“ abgeschafft oder mindestens modifiziert werden. Gefordert wird ebenso ein Laufbahnwechsel-angebot für beurlaubte und zugewiesene Beamte, die mindestens 10 Jahre laufbahn-übergreifend höherwertig eingesetzt sind. Notwendig ist auch ein vereinfachtes, an die Leistungs- und Personaleinsatzsituation angepasstes Beurteilungssystem. Quelle: ver.di/ Antia Schätzle

Diesen Forderungen stimmt der VDFP inhaltlich vollumfänglich zu und unterstützt diese.


Anerkennung der Ruhegehaltsfähigkeit von Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres

Liebe Kollegen, leider steht uns nach dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungs-gerichtshofes hinsichtlich der Ablehnung auf Zulassung der Berufung zum Urteil gegen unseren Kollegen beim VG Augsburg ein Fall weniger zur Verfügung, unser Ziel der Anerkennung der Ruhegehaltsfähigkeit von Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres zu erreichen.

Unser Anwalt schreibt hierzu: Es ist sehr schade, dass der VGH Bayern den Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt hat. Dies versperrt im Übrigen auch den Weg zum Bundes-verwaltungsgericht nach Leipzig. Es muss unser Ziel sein, zumindest ein Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht zu führen. Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Saarlouis würde ich diesen Punkt direkt ansprechen, so dass das Gericht hoffentlich die Berufung zulässt. Ist die Berufung zugelassen, können wir ein klassisches Berufungsverfahren vor dem OVG Saarlouis führen. Selbst wenn das OVG dann die Revision nicht zulässt, könnten wir mit einem Antrag auf Zulassung der Revision ein Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht führen. Es wird sich dann mit der Sache umfassend befassen, auch wenn es den Antrag auf Zulassung der Revision abweist. Lässt Leipzig die Revision zu, findet eine mündliche Verhandlung beim 2. Senat statt.

Also sollten wir – falls entsprechende Anfragen seitens des Gerichts oder der Gegenseite kommen – auf keinen Fall auf die Durchführung der mündlichen Verhandlung vor dem VG Saarlouis verzichten. Hierbei bezieht sich RA Herr Lenders auf meinen persönlichen Fall, der ja immer noch auf Eröffnung in erster Instanz wartet. Im Übrigen gibt es ja letztlich immer noch den Weg zum EuGH.

Da es immer wieder Anfragen zum Zusammentreffen von Versorgungsbezügen und Renten gibt, will ich an der Stelle einmal kurz auf die Situation eingehen, auch wenn es genau genommen, nichts mit unserer Sache zu tun hat. Mit der Ruhensregelung des § 55 BeamtVG soll die Gesamtversorgung eines Beamten aus Rente und Ruhegehalt auf einen Betrag begrenzt bleiben, den er als Ruhegehalt erreicht hätte, wenn er sein gesamtes Arbeitsleben als Beamter verbracht hätte. Der Regelung liegt die Erwägung zugrunde, dass eine durch die Anrechnung  gleicher Zeiten in beiden Alterssicherungssystemen und infolge der verschiedenartigen Systematiken der Berechnung von Rente und Versorgung eintretende „Doppelversorgung“, welche die höchstmögliche Versorgung eines vergleichbaren „Nur-Beamten“ übersteigen würde, vermieden werden soll. Doppelzahlungen aus öffentlichen Kassen sowie eine Besserstellung von Systemwechslern sollen dadurch verhindert werden. „Hierbei wurde wohl bewusst vergessen, dass es auch unterversorgte Beamte gibt“.

Das heißt im Klartext: Die wegen der Nichtanerkennung der Dienstzeiten vor dem vollendeten 17. Lebensjahres reduzierten Versorgungsbezüge bleiben auch beim Erreichen der Regelaltersrente bestehen. Hierzu ist allen Kollegen, die davon betroffen sind, zu empfehlen, rechtzeitig Widerspruch gegen ihre Rentenbescheide einzureichen, damit zumindest das Argument der Bestandskraft außen vor bleibt. Ein Kollege hat dies gerade getan und wird sich von RA Herrn Lenders vertreten lassen. Wir werden euch auf dem Laufenden halten. G. Heckmann


CORONA

Wo gilt mein COVID-Zertifikat?

Die Corona-Warn-App (CWA) gibt es jetzt mit neuen Features in den App-Stores: Die CWA zeigt lokale Inzidenzwerte, findet weiterhin die nächstgelegene Teststelle und informiert Urlauber, welche Zertifikate wo gelten. Und: Sie überprüft automatisch Zertifikate auf Echtheit und zeigt deren Ablaufdatum. Reisen ist auch im zweiten Corona-Sommer ein Regel-Dschungel. Mit welchem Zertifikat darf ich wohin? Diese Frage treibt die Klickzahlen auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes in die Höhe. Auskunft gibt jetzt auch die Corona-Warn-App. Das funktioniert mit europäischen Ländern, die das EU-COVID-Zertifikat unterstützen. Den Anfang machen Deutschland, Spanien, die Niederlande, Irland, Luxemburg und Litauen. Weitere Länder folgen. Die App gleicht Test-, Genesenen-, und/oder Impfzertifikat mit den aktuellen Einreisebestimmungen des Ziellandes ab. Ein COVID-Zertifikat gilt bei Reisen innerhalb der EU als Nachweis.

Lokale Inzidenzwerte

Ein weiteres nützliches Feature in V2.6 ist die Schnelltest-Suche. Nach Eingabe der Postleitzahl zeigt die App auf einer Karte Teststellen in der Umgebung an. Neues gibt es auch im Statistik-Bereich der App. Bundesweite Corona- oder Impfzahlen zeigt die CWA schon länger an. Jetzt kommen lokale Inzidenzwerte von bis zu fünf Landkreisen hinzu. Zu finden ist dies hinter der neuen Kachel „Sie lassen sich testen?“.

Corona-Warn-App checkt Echtheit von Zertifikaten

Auf Nummer sicher mit der CWA: Sie prüft nun beim Einlesen des QR-Codes automatisch die Echtheit der Zertifikate. So erfahren Nutzer sofort, ob ihre Impf-, Genesenen- oder Testzertifikate auch einem Check im Restaurant oder an der Grenze standhalten. Manipulierte Zertifikate lehnt die App ab. Gleiches gilt für solche, die von einer nicht autorisierten Stelle ausgegeben wurden. So erhalten die Nutzer schnellstmöglich Gewissheit über die Echtheit ihrer Zertifikate. Insbesondere vor dem Hintergrund erneut steigender Inzidenzzahlen und einer drohenden vierten Welle bietet die Corona-Warn-App damit einen zusätzlichen Sicherheitsaspekt.

Push-Nachricht vor technischem Ablauf von Zertifikaten

Außerdem informiert die Corona-Warn-App nun auch, wann die technische Gültigkeit eines Zertifikates abläuft. Unter dem Reiter „Zertifikate“ erscheint ein Hinweis auf die betroffenen Zertifikate. Und: Die App sendet eine Push-Nachricht, die auf den Ablauf hinweist. Auch diese neue Funktion der Corona-Warn-App erhöht die Sicherheit für ihre Nutzer und bewahrt sie davor, am Flughafen oder vor dem Kinosaal zu „stranden“.


Beurteilungen

Die nächste Beurteilungsrunde für Beamte der Deutschen Telekom AG der Besoldungsgruppe A9vz des mittleren Dienstes sowie des gehobenen und höheren Dienstes (ohne A13vz nichttechnisch) startet am 16.08.2021.

Der Beurteilungszeitraum ist vom 01.09.2019 bis zum 31.08.2021.


Engagierter Ruhestand für Beamtinnen und Beamte in 2022

Der Konzernvorstand hat das Programm 2022 zum Engagierten Ruhestand für Beamtinnen und Beamte im Konzern Deutsche Telekom unter den nachstehenden Voraussetzungen freigegeben:

Für Beamte und Beamtinnen der Deutschen Telekom AG welche in einem Bereich des Telekom-Konzerns mit Personalüberhang eingesetzt sind und zum Zeitpunkt der Zurruhesetzung mindestens das 55. Lebensjahr vollendet haben.

Dann können Sie Ihren Eintritt in den Engagierten Ruhestand zum Ablauf des 31. Januar, 31. März oder 30. April 2022 beantragen.

Die Antragsfrist für alle genannten Zurruhesetzungstermine endet spätestens am 1. Oktober 2021.

Der betroffene Personenkreis, welcher grundsätzlich die Möglichkeit hat in den ER zu gehen, wurde per E-Mail informiert!


Geburtstage und Jubilare

Bezirksverband Mitte

Wir gratulieren Karl-Heinz Leibrich aus Wölfersheim recht herzlich zum 85. Geburtstag. Auf 75 Lebensjahre dürfen Wilfried König aus Kassel, Dieter Rink aus Siegbach und Günter Benisch aus Lauterbach zurückblicken. Den runden 70. Geburtstag feierten Friedrich Eckhardt aus Flieden und Klaus Kade aus Frankfurt.

Bei Horst Brauburger aus Karben  bedanken wir uns für 50 Jahre Mitgliedschaft.

Bezirksverband Nord

Herzliche Glückwünsche zum 91. Geburtstag gehen an Gerhard Fischer aus Norderstedt. Bruno Müntefering, ebenfalls aus Norderstedt, und Horst-Herbert Basner aus Hamburg gratulieren wir zum 85. Geburtstag. Den 84. Geburtstag feiern durfte Heinz Pamperin aus Südergellersen. Auf 81 Lebensjahre zurückblicken dürfen Udo Bestmann und Reinhard Stiegmann aus Hamburg. Der Bezirksvorsitzende des Bezirksverbandes Nord Roland Schulz und Hermann Eckloff, beide aus Hamburg, durften das 75. Wiegenfest feiern.

Bezirksverband Nordbaden

Zum 87. Geburtstag gratulieren wir recht herzlich Kurt Botz aus Heidelberg, Zum 75. Geburtstag gehen unsere Glückwünsche an Hermann Waibel aus Waibstadt.

Bezirksverband Nordwürttemberg

Zum stolzen Alter von 97 Jahren dürfen wir unserem Ehrenmitglied und Beisitzer im Bezirksvorstand Erich-Erwin Schiller aus Fellbach die allerbesten Glückwünsche aussprechen. Auf den runden 80. Geburtstag können Günter Engel aus Gaildorf und Karl Höhne aus Heilbronn zurückblicken. Zum 75. Geburtstag gratulieren wir recht herzlich dem Vorsitzenden der OV Ulm Franz Enderle aus Hüttisheim sowie Friedrich Munz aus Obersulm, Manfred Klauss aus Heilbronn, Paul Fritz aus Ostfildern und Rolf Noe aus Kirchentellinsfurt.

Bezirksverband Südbayern

Zum 89. Geburtstag gehen unsere Glückwünsche an Walter Tausend aus Durach. Seinen 82 Geburtstag feiern durfte Walter Hoder aus Kempten. Zum 77. Geburtstag gratulieren wir recht herzlich Richard Weichselbaum aus Bad Endorf, Karl-Heinz Horn aus Kempten und Rainer Hoffmann aus Gablingen.

Bezirksverband Südwest

Herzliche Glückwünsche zu ihren stolzen 92. Geburtstagen gehen an Lothar Pax aus Schmelz und Manfred Sander aus Püttlingen. Heinz Wonn aus Völklingen kann auf runde 90 Jahre, Bernhard Sauer aus Neustadt und Friedrich Staab aus Kaiserslautern auf 86 Jahre zurück blicken. Hubert Beicht aus Saarbrücken, Josef Graf aus Blieskastel und Manfred Lutz aus Wadgassen feiern ihren 85. Geburtstag. Beste Wünsche auch an Aloisius Kron aus Lebach zum 84. und an Paul Mang aus Kaiserslautern zum 83. Geburtstag. Friedrich Bur am Orde aus Blieskastel feiert seinen 81. Geburtstag. Siegfried Wrobel aus Neustadt, Klaus Kettenring aus Otterberg und Hans-Joachim Becker aus St. Ingbert begehen ihren runden 80. Geburtstag. Seinen 75. Geburtstag darf Dieter Hensel aus Trippstadt feiern. Nikolaus Kautenburger aus Losheim und Horst Warias aus Weidenthal beglückwünschen wir zu ihrem ebenfalls runden 70. Geburtstag.

Wir wünschen allen Jubilaren und Geburtstagskindern, auch den hier nicht genannten, alles Gute, vor allem Gesundheit!


Nachruf

Bezirksverband Bremen-Uelzen

Am 06.07.2021 erhielten wir die traurige Nachricht, dass unser Mitglied Frank Krafczyk im Alter von 79 Jahren verstorben ist. Noch kurz zuvor, am 15.06.2021, besuchten der 1. Vorsitzende des Bezirksverbandes Bremen – Uelzen Claus Haßfurther und Kassierer Andreas Degelow den Kollegen Frank Krafczyk im Alten- und Pflegeheim in Ritterhude, wo er schon längere Zeit lebte.

Frank Krafczyk, unser langjähriges Mitglied, hatte sich über den Besuch sehr gefreut, konnte dieses jedoch nur durch seinen Händedruck zum Ausdruck bringen. Frank Krafczyk trat 1970 dem Verband bei und war als Mitarbeiter im Bezirksverband Rheinland tätig, übernahm 1995 dort das Amt des stellvertretenden Kassierers. Ab dem Jahr 1997 hatte er das Amt des Kassierers, bis zum Zusammenschluss der Bezirke Rheinland und Hessen zum Bezirk Mitte im Jahr 1999, inne. Hier wechselte er für kurze Zeit in das Ehrenamt eines Beisitzers. Von 2001 bis 2017 fungierte Frank Krafczyk als stellvertretender Bezirksvorsitzender Mitte. Zusätzlich war Frank Krafczyk von 2016 bis 2018 als Kassenprüfer beim Bundesvorstand tätig.  Wir nehmen Abschied von Frank Krafczyk in Trauer und Dankbarkeit und werden ihn in guter Erinnerung behalten. Unsere Gedanken sind bei seiner Familie. Neben der Trauer bleibt der Dank, dass wir ihn so lange im Verband Deutscher Fernmeldetechniker e. V. haben durften.