VDFP Nachrichten 2021 - 01

Herausgegeben am Mittwoch, 31. März 2021
zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 1. April 2021

56. Jahrgang
Ausgabe 1 - 2021

3G (UMTS) wird abgeschaltet

Vor rund 20 Jahren hat die dritte Mobilfunk-generation 3G (UMTS/HSPA+) das mobile Internet-Zeitalter eingeläutet. Die atemberaubende Technik von damals gehört heute jedoch längst zum alten Eisen. Bereits seit 10 Jahren surfen Telekom-Kunden mit der vierten Mobilfunkgeneration (4G /LTE) bis zu zehnmal schneller im Internet und bekommen mit VoLTE (Voice over LTE), dem LTE-basierten High-Quality-Telefonie-Standard, beste Sprachqualität. Inzwischen ist sogar schon die fünfte Mobilfunk-Generation (5G) in sehr vielen Regionen Realität und setzt neue Maßstäbe.

Ein guter Zeitpunkt also, sich von der veralteten Technik zu verabschieden.
Daher werden ab dem 30.06.2021 die 3G-Antennen im Telekom-Netz abgeschaltet und die aktuell von 3G genutzten Frequenzen für die wesentlich effizienteren 4G/LTE- und 5G-Technologien verwendet.

Das Netz der Zukunft: 5G

4G/LTE können Sie mit Ihrem Mobilfunkvertrag bereits nutzen, sodass Sie ganz automatisch und ohne Zusatzkosten von der Umstellung profitieren werden.

Wie gestaltet sich der Übergang?

Schritt 1: Die Übergangsphase haben wir schon begonnen. Innerhalb der nächsten Monate werden nach und nach alle 3G-Standorte zusätzlich mit mehr Performance für 4G/LTE und 5G versorgt. Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir mit dieser Maßnahme schon über 50% der Bevölkerung erreicht.

Wichtig: Die wenigen verbliebenen Regionen, welche bisher nur über 3G versorgt wurden, bekommen nun eine 4G/LTE Versorgung. Das 3G-Netz steht während dieser Übergangsphase weiterhin in ausreichender Kapazität zur Verfügung.

Schritt 2: In diesem Schritt erfolgt die vollständige Abschaltung des 3G-Netzes. Geplant ist die 3G-Abschaltung ab dem 30.06.2021. Danach wird die frei werdende Frequenz für 4G/LTE und 5G genutzt. Dies gibt dem ganzen Netz einen Performance Schub und wir können noch einmal deutlich mehr Kunden gleichzeitig versorgen.

Was muss ich bei meinen Smartphone beachten?

3G/UMTS/HSDPA: Sie nutzen noch ein Endgerät, das nicht 4G/LTE- und nicht VoLTE-fähig ist, d. h. Ihr Mobilfunkgerät unterstützt ausschließlich 2G und 3G.

Diese Smartphones sind nicht in der Lage, die neuen 4G/LTE- oder 5G-Technologien zu nutzen. Wenn Sie auch nach der Abschaltung des 3G-Netzes Ihr aktuelles Telefon nutzen wollen, wird ausschließlich das 2G-Netz verwendet und Sie können weiterhin telefonieren.

4G/LTE: Sie haben schon ein aktuelles Smartphone und sehen in der Statuszeile am oberen Rand des Displays die Bezeichnung "LTE“ oder "4G“? 

Gratulation, alles in Ordnung, Sie sind schon dabei und müssen nichts weiter tun. Wir empfehlen Ihnen allerdings eine kurze Überprüfung, ob in Ihrem Telefon auch schon die Sprachübertragung über LTE (VoLTE, Voice over LTE) aktiviert ist.

Android Smartphones: Einstellungen > Verbindungen > Mobile Netzwerke > Netzmodus > "4G/3G/2G“ bzw. "LTE“ auswählen Einstellungen > Verbindungen > Mobile Netzwerke > "VoLTE Anrufe“ aktivieren.

Apple Smartphones: Einstellungen > Mobiles Netz > Datenoptionen > Sprache & Daten > LTE, VoLTE ein.

2G/GSM/EDGE: Sie nutzen ein GSM/ 2G-fähiges Endgerät, d. h. Ihr Mobilfunkgerät beherrscht nur 2G. 

Diese Mobilfunkgeräte verwenden ausschließlich das 2G-Netz und sind nicht in der Lage, das 3G-Netz und die neuen 4G/LTE- und 5G-Technologien zu nutzen. Auch nach der Abschaltung des 3G-Netzes können Sie mit Ihrem aktuellen Smartphone weiterhin telefonieren und Ihre gewohnten Datendienste und Apps nutzen. Quelle: telekom.de


10 Jahre LTE: Die 4. Mobilfunkgeneration ist lange noch nicht obsolet

Schon vor zehn Jahren wurde der "Datenturbo" im Mobilfunk versprochen. Damals endete die Versteigerung der Frequenzen für die neuen LTE-Netze.

Das LTE-Zeitalter im Mobilfunk begann vor zehn Jahren mit einem Marketing-Trick: Die Provider priesen die neue Technologie mit dem sperrigen Namen "Long Term Evolution" (LTE) vollmundig als "vierte Mobilfunkgeneration (4G)" an. Das war aber ein wenig gemogelt. Offiziell wurde LTE nämlich nur als Weiterentwicklung der dritten Generation (UMTS) angesehen und als "3.9xG-Standard" eingestuft.

Monatelanges Bietergefecht

Den Ritterschlag als "4G" erhielt LTE erst vier Jahre später mit der technischen Erweiterung "Advanced LTE". Für die Anwender spielten die Spitzfindigkeiten der Gremien aber kaum eine Rolle, denn sie wollten einfach nur ein Mobilfunknetz, das nicht so lahm ist. Doch bis sie die Vorteile der neu definierten LTE-Netze nutzen konnten, dauerte es noch. Zunächst lieferten sich die Provider Deutsche Telekom, Vodafone sowie O2 und E-Plus, die damals noch nicht unter dem Dach der Telefónica vereint waren, vier Monate lang ein Bietergefecht um die notwendigen Funkfrequenzbereiche. Aber auch nach der Zuteilung der LTE-Frequenzen am 20. Mai 2010 durch die Bundesnetzagentur mussten sich die Anwender noch etliche Monate gedulden.

Der damalige Telekom-Chef René Obermann nahm im August 2010 in Kyritz (Brandenburg) den ersten Sendemast in Betrieb, der mit LTE ausgestattet ist. Auch Vodafone aktivierte bald darauf die ersten LTE-Stationen auf dem Land etwa im sächsischen Rammenau. LTE-taugliche Smartphones waren damals aber noch Mangelware: Erst im Spätsommer 2011 präsentierte Vodafone auf der IFA in Berlin mit dem Velocity 4G von HTC und dem Samsung Celox die ersten LTE-Mobilgeräte. Kunden von Apple mussten sogar bis zum Herbst 2012 warten, bis mit dem iPhone 5 das erste LTE-Gerät mit einem Apfel-Logo verfügbar war.

Versorgung ländlicher Gebiete

Der schleichende Start des LTE-Netzes für das Massenpublikum in Deutschland hatte aber auch mit den politischen Vorgaben zu der Lizenzvergabe zu tun. Die Provider mussten nämlich nicht nur knapp 4,4 Milliarden Euro bezahlen. Sie mussten sich auch verpflichten, beim Ausbau zunächst die ländlichen Regionen zu versorgen, die bis dahin überhaupt keinen schnellen Anschluss an das Internet hatten.

Die LTE-Premiere in den Städten erlebte Deutschland dann durch Vodafone in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen. Die Telekom startete ihr LTE-Netz für Städte dann im Großraum Köln. O2 startete in München. Mit LTE waren anfangs bereits Download-Geschwindig-keiten von bis zu 300 Megabit pro Sekunde möglich, zumindest in der Theorie. Mit LTE Advanced – dem echten 4G – stieg dieser Maximalwert sogar auf 1000 Megabit pro Sekunde. In der Praxis wurden anfangs aber nur Durchschnittsbandbreiten von rund zehn Megabit pro Sekunde erzielt. Aber auch das war schon spürbar schneller als eine UMTS-Verbindung.

Inzwischen sind in einer nicht überlasteten Funkzelle auch im Alltag Turbo-Geschwindigkeiten möglich – jenseits der Schwelle von über 100 Megabit pro Sekunde. Hannes Ametsreiter, Chef von Vodafone, erinnert sich an die Diskussion vor zehn Jahren beim Übergang von 4G zu 5G: "Das ist eine Situation, die sich eigentlich immer wieder wiederholt. Damals wurde mir die Frage gestellt: "Wer braucht 4G, wenn er doch 3G hat? Wer braucht das?" Heute hören wir die gleiche Frage wieder: "Wer braucht 5G, wo es doch 4G gibt?" Und in zehn Jahren werden wir dann die Antwort hören: "Ja, natürlich braucht man das!" Man würde nie mehr wieder darauf verzichten."

Kein perfektes Netz

LTE habe bestimmte mobile Anwendungen erst möglich gemacht, sagte Ametsreiter. "Netflix auf dem Smartphone in hoher Auflösung ist ohne ein schnelles Netz nicht denkbar." Die Coronakrise habe aber auch deutlich gemacht, dass es nicht nur um Unterhaltung und Spiele gehe. "Schnelle, gute, stabile Netze sind derzeit so wichtig wie vermutlich noch nie zuvor." Mit dem Beginn der Einschränkungen sei das Sprachvolumen im Vodafone-Netz blitzartig um 50 Prozent gestiegen. Ametsreiter räumte ein, dass das Netz in Deutschland nicht perfekt ist. "Eines ist klar: Wir müssen immer noch besser werden. Wir haben uns schon massiv verbessert."

In Deutschland sei derzeit die Dynamik der Verbesserung unter den vergleichbaren Ländern am stärksten. "Wir bauen massiv dazu. Wir haben heute mehr als 21.000 LTE-Stationen im Netz." Alleine im Jahr 2019 habe Vodafone 8000 LTE-

Bauprojekte gestemmt. "Wir haben in diesem Jahr bereits wieder 3000 Bauprojekte geschafft. Und es folgen weitere 6000 bis Ende des Geschäfts-jahres." Auch bei der Telekom ist das Ende des LTE-Ausbaus nicht in Sicht. "Wir errichten jährlich rund 2000 neue Sendemasten, auch in diesem Jahr", sagte ein Telekom-Sprecher.

Nachzügler Telefónica

Nachholbedarf beim LTE-Ausbau sieht die Bundesnetzagentur vor allem bei Telefónica. Im April bemängelte die Aufsichtsbehörde, dass in allen 13 Flächenbundesländern Versorgungs-auflagen aus dem Jahr 2015 verfehlt worden seien. Zudem seien die Hauptverkehrswege nur zu etwa 80 Prozent versorgt. Aber Besserung ist in Sicht. Die deutsche Niederlassung des spanischen Konzerns arbeitet intensiv daran, die 7600 Mobilfunkstandorte zu errichten oder auszubauen, die nach Berechnungen der Bundesnetzagentur notwendig sind, um die Auflagen zu erfüllen. Damit werde neben der LTE-Verdichtung in den urbanen Gebieten auch die LTE-Versorgung auf dem Land weiter gestärkt.

Eine Sorge verbindet alle Provider in Deutschland: Die wenigen noch bestehenden Versorgungs-lücken können häufig nicht geschlossen werden, weil die geeigneten Standorte nicht zur Verfügung stehen oder in langwierigen bürokratischen Verfahren nicht genehmigt werden. "Wenn kein vermietbereiter Eigentümer zu finden ist oder Genehmigungen nicht erteilt werden, ist ein Schließen der Lücke und damit die Vollversorgung nicht möglich", sagte ein Telekom-Sprecher. Quelle: heise.de, Christoph Dernbach, dpa


Anerkennung der Ruhegehaltsfähigkeit von Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres

Liebe Kollegen, nicht nur die Gesundheitsämter sind wegen Corona überlastet, sondern auch die Gerichte. So fanden bzw. finden während der Pandemie nur wenige mündliche Verhandlungen statt. Dies führt natürlich auch bei unseren Verfahren zu deutlich verlängerten Bearbeitungs-zeiten. Unser Anwalt, Herr Lenders, will genau wie wir, dass es zu mündlichen Verhandlungen kommt, damit wir die Argumente des Justiziars der BAnst PT direkt widerlegen können.

Er schreibt uns unter anderem aktuell: „Mir ist es insbesondere daran gelegen, die Verfahren nunmehr bei allen Gerichten zu forcieren, so dass wir mindestens Mitte des Jahres erstinstanzliche Urteile vorliegen haben. Wir müssen dann gemeinschaftlich überlegen, in welchen Fällen wir in die nächste Instanz gehen. Ich könnte mir vorstellen, dass wir zumindest 2 Verfahren in der II. Instanz führen, wenn wir erstinstanzlich unterlegen sein sollten. Die Gegenseite wird bei einem Prozessverlust ihrerseits wahrscheinlich stets das Rechtsmittel ergreifen. Auf das Verfahren des VGH Baden-Württemberg vom 17.12.2015 können wir uns natürlich auch berufen. Wie mir über ver.di mitgeteilt wurde, erhält dieser Kollege mittlerweile bereits erhöhte Ruhestands-bezüge. Wir müssen weiterhin Druck erzeugen, auch politischen Druck.

Wir erkennen aber auch, dass Verwaltungs-verfahren sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. Es kann auch nicht direkt nach Ablauf von 3 Monaten eine sog. Untätigkeitsklage erhoben werden. Es müssen zusätzliche Gesichtspunkte hinzutreten. Es müssen auch nicht alle Verfahren vor den Verwaltungsgerichten geführt werden, denn wenn wir dort zwei oder drei Musterverfahren führen, so können sich auch die übrigen Kolleginnen und Kollegen, die ihrerseits zumindest einen Widerspruch erhoben haben, hierauf berufen. Wir sollten nur in den Fällen ein Klageverfahren führen, in denen wir zweitinstanzlich bei einem anderen OVG oder VGH landen. Am Mittwoch starten wir dann die „Rakete“ mit den weiteren Anträgen nach dem Muster der Österreichischen Kollegen. Für mich ist es weiterhin absolut unverständlich, dass der Bundestag oder die deutschen Politiker Ihr oder unser gemeinsames Ansinnen nicht unterstützen!“

Auf der Interessenliste der AG beim Bundesvorstand des VDFP befinden sich zurzeit 64 Kollegen, die Gesamtzahl in anwaltlicher Bearbeitung beläuft sich weiterhin auf 9. Davon werden 7 Verfahren über die Kanzlei Lenders geführt und 2 via DGB-Rechtsschutz, einmal in Augsburg (hier bereits vor dem OVG) und einmal beim VG Ulm.


Besoldung und Versorgung soll angepasst werden!

Mehr fürs Portemonnaie

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat dem Beamtenbund und Tarifunion den Entwurf eines Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 vor-gelegt. Mit dem Gesetzentwurf werden die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent linear angehoben. Damit wird das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes (Bund und Kommunen) vom 25. Oktober 2020 zeitgleich und systemgerecht übernommen.

Zudem werden die Grundgehälter im einfachen und mittleren Dienst angehoben. Darüber hinaus wird der Familienzuschlag reformiert. Die entscheidende Neuerung (Umsetzung der beiden Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020) betrifft die Einführung eines von den – stark differierenden – örtlichen Wohnkosten abhängigen, in der Höhe gestaffelten Regionalen Ergänzungszuschlags. Dieser Ergänzungszuschlag gleicht einem „Ortszuschlag“ für Regionen mit hohen Lebenshaltungskosten und wird systematisch in Ergänzung zum Familienzuschlag gewährt.

Geplante Reform des Familienzuschlags

Familienzuschlag der Stufe 1

Die verwitweten, geschiedenen und sonstigen nicht oder nicht mehr verheirateten oder verpartnerten Berechtigten des derzeitigen Familienzuschlags der Stufe 1 sollen künftig keinen Familienzuschlag der Stufe 1 mehr erhalten. Verwitwete und hinterbliebene Lebenspartner sollen noch für eine Übergangszeit von 24 Monaten den Familienzuschlag der Stufe 1 erhalten.

Familienzuschlag der Stufe 2

Der Familienzuschlag Stufe 2 bleibt ein reiner Kinderzuschlag. Den Kinderzuschlag erhält, wer dem Grunde nach Anspruch auf Kindergeld hat.

Dabei soll der Familienzuschlag (Stufe 2) für das erste und zweite Kind von jeweils 277,02 EUR auf 129,19 Euro ab 1. April 2021 reduziert werden. Ab dem 1. April 2021 erhöht sich der Familienzuschlag der Stufe 2 für das dritte und jedes weitere Kind jeweils auf 402,51 Euro und ab dem 1. April 2022 auf 409,76 Euro.


Änderung der Arbeitszeitverordnung Bund zur Anerkennung von Reisezeiten.

In Kraft getreten am 01.03.2021

Ab dem 01.03.21 gelten neue Regelungen für die Gewährung von Freizeitausgleich für nicht anrechenbare Reisezeiten. Als nicht anrechenbar werden Reisezeiten bezeichnet, die über die individuelle tägliche Sollarbeitszeit hinausgehen. Zukünftig wird für diese Reisezeiten ein Freizeitausgleich in Höhe von einem Drittel (derzeit ein Viertel) gewährt. Außerdem wird der bisher maßgebliche Schwellenwert von 15 Stunden pro Monat, ab dem ein Freizeitausgleich für nichtanrechenbare Reisezeiten gewährt wurde, wegfallen.

Mit dieser gesetzlichen Novellierung haben sich die Ausgleichsregelungen für nicht anrechenbare Reisezeiten spürbar verbessert. Insbesondere profitieren die Beamten vom Wegfall des Schwellen- wertes, denn dadurch wird für nicht anrechenbare Reisezeiten bereits „ab der ersten Minute“ Freizeitausgleich gewährt und nicht wie bisher erst für über den Schwellenwert von 15 Std. pro Monat hinausgehende nicht anrechenbare Reisezeiten. Außerdem führt die Anhebung des Ausgleichswertes insgesamt zu höheren Ansprüchen beim Freizeitausgleich. So wird beispielsweise zukünftig für 1 Stunde nicht anrechenbare Reisezeiten ein Freizeitausgleich in Höhe von 20 Minuten gewährt anstatt wie derzeit noch von 15 Minuten.


Engagierter Ruhestand

Sonderregelungen infolge der COVID 19 - Pandemie

Info des Bundesministeriums für Finanzen

Nach § 4 des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen (BEDBPStruktG) können Beamtinnen und Beamte der Postnachfolgeunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden. Nach § 4 Absatz 1 Nummer 4 b BEDBPStruktG sind hierzu mindestens 1.000 Einsatzstunden ehren-amtlichen Engagements innerhalb von drei Jahren nach Versetzung in den Ruhestand nachzuweisen.

Vor dem Hintergrund, dass es wegen der COVID-19-Pandemie zu Einschränkungen bei der Erbringung des ehrenamtlichen Engagements kommen kann, hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) gemeinsam mit der Bundesanstalt für Post- und Telekommunikation Deutsche Bundespost (BAnst PT) bereits im August 2020 eine Regelung vereinbart, die den derzeit besonderen Umständen Rechnung trägt. Zwar ist durch den Zeitraum von drei Jahren grundsätzlich ein relativ großes Zeitfenster zur Ableistung des Engagements gegeben. DieBAnst PT kann aber auf formlosen Antrag des Berechtigten den Zeitraum zur Ableistung des ehrenamtlichen Engagements um die coronabedingt erfolgte Ausfallzeit verlängern. Zudem wurde die BAnst PT ermächtigt, zur Abwendung unbilliger Härten im Einzelfall andere sachgerechte Lösungen im Sinne der Antragsteller zu ergreifen.

Im Ergebnis ist somit eine praktikable Regelung im Sinne der Berechtigten geschaffen. Das BMF wird deren Anwendung – auch angesichts der weiteren Entwicklung der COVID-19- Pandemie – weiterhin im Blick behalten.


Vorahnung am Handgelenk

Wie Wearables bei der Infektionsbekämpfung helfen

Nach einer Infektion kann es lange dauern, bis man eine fort­schreitende Erkrankung spürt. Forscher zeigen nun, dass zum Beispiel Smartwatch - Daten schon Tage vorher Indikatoren für Infektionen enthalten.

Das lässt sich allgemein zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten nutzen, besonders aber gegen die Corona-Pandemie richten.

Abseits der bloßen Erfassung von Fit­nessdaten könnten Wearables auch bei der Eindämmung von übertragbaren Krankheiten eine wichtige Rolle spielen. Das belegen mehrere Studien. Beispiels­weise fanden Forschungsgruppen am Mount Sinai Health System in New York und an der Stanford Universität in Kalifor­nien in Herzfrequenzdaten von Smart- watches frühzeitig Belege für Infektionen.

Laut Forschern der Universitäten in San Diego und San Francisco liefert der smarte Fingerring der Firma Oura Health Messwerte, die genau genug sind, um ein­setzendes Fieber festzustellen, das auf eine Infektion hinweist. Ähnliches gilt für die Schlafüberwachung der Firma Whoop. Einer Studie der australischen Central Queensland University zufolge lassen sich Infektionen anhand von Abweichungen der Schlafatemfrequenz identifizieren.Die Messdaten der Wearables ent­halten nur unspezifische Indikatoren für Infektionen, sodass erst Laboranalysen Rückschlüsse auf Erreger liefern. Den­noch bewerten sie Experten als wertvoll, weil sie in der aktuellen Pandemie früh Anlass für rücksichtsvolles Verhalten und Covid-19-Tests geben können. Mehreren Studien zufolge verbreiten mehr als die Hälfte der Coronavirus-Fälle Träger, die keine Symptome aufweisen (siehe ct.de/ ym6j).

Als guter Indikator für Infektionen gilt eine ungewöhnlich niedrige zeitliche Varia­tion zwischen Herzschlägen (Herzfre­quenzvariabilität, HRV)’. Das belegen nun auch Forscher am Mount-Sinai-Institut in einer Vorveröffentlichung (noch ohne fach­liche Gegenlese). Demnach erfassen die HRV auch einige Apple-Watch-Modelle ausreichend genau. Die Wissenschaftler haben unabhängig von Apple rund 300 Teilnehmer zwischen dem 29. April und dem 29. September untersucht. Die Infek­tionsanzeichen waren bis zu sieben Tage vor den ersten Symptomen oder vor dem medizinischen Nachweis ersichtlich.

Ruhepulsanalyse

In der Studie der Universität Stanford wur­den 5262 Teilnehmer untersucht, von denen 32 Personen laut Test an Covid-19 erkrankt waren. Bei 26 der Covid-Erkrankten fand man Anzeichen für Infektionen bis zu neuneinhalb Tage vor dem Auftre­ten der Symptome. Für die Analyse wer­teten die Wissenschaftler den Ruhepuls aus. Extrem erhöhte Werte gelten als star­ker Indikator für eine Infektion. Die Teil­nehmer trugen Aktivitäts-Tracker von Garmin, Fitbit, Apple und anderen Her­stellern. Sie teilten Messdaten mittels der App MyPHD mit den Forschern. Diese haben die Herzfrequenzen mittels zweier Algorithmen analysiert. Die beiden gro­ßen Diagramme der untenstehenden Ab­bildung sind Beispiele dafür.

Das Stanford-Team hat auch ein Alarm­system entwickelt, das den Träger warnt, wenn sein Ruhepuls für längere Zeit erhöht ist. „Regelmäßige Schwankungen lösen den Alarm nicht aus, sondern nur signifikante, anhaltende Veränderungen“, sagte Stanford University Professor Michael Snyder, der die Studie leitete. „Es ist eine gute Sache, weil es die Nutzer warnt, nicht rauszugehen und Leute zu treffen“, fügte er hinzu.

Fazit: Wearables könnten letztlich helfen, Un­zulänglichkeiten der Coronavirus-Tests abzumildern, glaubt Snyder. „Das Prob­lem ist, dass man medizinische Tests nicht laufend machen kann. Wearables messen aber rund um die Uhr. Die Smartwatch meldet Ihnen die Daten sofort, während Sie das Ergebnis Ihres medizinischen Tests, wenn Sie Glück haben, erst in ein paar Tagen bekommen.“  (dz@ct.de) Dusan Zivadinovic


Mobilfunkanbieter wollen Funklöcher schließen

Damit Handynutzer auf dem Land keine Funklöcher mehr haben, wollen Deutschlands Mobilfunk-betreiber mancherorts gemeinsame Sache machen. Wie die Firmen mitteilten, unterzeichnete Telefónica (O2) mit der Deutschen Telekom sowie mit Vodafone jeweils eine Absichtserklärung für die Schließung von „Grauen Flecken“ im Laufe dieses Jahres. Hierbei geht es um Gebiete, in denen nur eins der drei deutschen Mobilfunknetze zu empfangen ist und die Kunden mit anderem Anbieter im Funkloch stecken. Die zwei Kooperationsvereinbarungen zu 4G (LTE) umfassen insgesamt 2400 Standorte, an denen Sendetechnik und Antennen künftig gemeinsam genutzt werden. (dpa)


Geburtstage und Jubilare

Bezirksverband Mitte

Zum 75. Geburtstag gehen unsere Glück-wünsche an Gerhardt Dort aus Buseck und Herbert Velte aus Kassel. Zum runden 70. Geburtstag gratulieren wir Hermann Henkel aus Großenlüder und Bernd Kaluza aus Maintal recht herzlich.

Für 50 Jahre  Mitgliedschaft bedanken wir uns bei Bernd Michel aus Hanau und Rolf Kleinhückelskoten aus Oberelbert.

Bezirksverband Nord

Gerd Olschewski aus Hamburg gratulieren wir recht herzlich zu seinem  75. Geburtstag.

Für 50 Jahre Mitgliedschaft bedanken wir uns bei Udo Bestmann und Günther Feindt aus Hamburg.

Bezirksverband Nordbaden

Zum runden 90. Geburtstag gratulieren wir recht herzlich Gerhard Huber aus Hirschberg. Jakob Oberst aus Ludwigshafen darf auf stolze 88 Jahre zurückblicken. Auf 87. Jahre kann Herbert Antoni aus Neckargemünd stolz sein, ebenso wie Hans Böttinger aus Dossenheim auf 86 Lebensjahre. Zum 82. Geburtstag wünschen wir Frieder Kegel aus Agelbachtal alles Gute.

Bezirksverband Nordwürttemberg

Zum stolzen 96. Geburtstag gratulieren wir recht herzlich Gerhard Janitzky aus Bad Mergentheim. Auf 91 Jahre darf Eugen Best aus Heidenheim zurückblicken. Zum runden 90. Geburtstag wünschen wir Hermann Bachner aus Tübingen alles Gute.

Ebenfalls zu einem Runden Geburtstag, dem 80., gratulieren wir Karl-Heinz Grundmann aus Heilbronn, Josef Hidasi aus Neckarsulm und Herold Knorr aus Bretzfeld recht herzlich.

Ihr 75. Wiegenfest feiern Albert Hübner aus Schwäbisch Gmünd, Hans-Dieter Klein aus Stuttgart und Heinz Kochendörfer aus Kreßberg.

Berichtigung: Für 40 Jahre Mitgliedschaft bedanken wir uns bei Hans Kohler aus 74211 Leingarten bei Heilbronn, welcher nicht in Weingarten wohnt, wie irrtümlich angegeben.

Bezirksverband Südbayern

Zum 78. Geburtstag gratulieren wir Eckehard Gobbert aus Traunstein recht herzlich. Zum 75. Geburtstag gehen unsere Glückwünsche an Gerhard Brunnermeier aus Buchloe und Hermann Dir aus Gersthofen.

Bezirksverband Südwest

Zum 88. Geburtstag gratulieren wir Adolf Walter aus Stade. Ebenso wünschen wir Horst Margardt aus Heusweiler zum 87. Geburtstag alles Gute. Johann Lorenz aus Freisen kann auf 85 Jahre zurückblicken. Nikolaus Merscher aus St. Ingbert feiert seinen 84. Geburtstag. Ein besonderer Glückwunsch geht an unseren Ehrenvorsitzender Reinhold Gering aus Blieskastel, welcher seinen 83. Geburtstag feiert. Und ganz besonders wünschen wir unserem ältesten Mitglied Erich Pauly aus Kaiserslautern alles erdenklich Gute. Erich darf sich nicht nur zu seinem 95. Geburtstag feiern lassen, er ist außerdem auch gemeinsam mit unseren Kollegen Paul Mang und Friedrich Staab in diesem Jahr bereits seit 65 Jahren Mitglied in unserem Berufsverband. Alle drei traten bereits 1956 in die damalige BfT-Vereinigung Neustadt, der Vorgänger-organisation des VDFP, ein. Wir werden diese besonderen Jubilare natürlich im Herbst bei unserer JHV 2021 im entsprechenden Rahmen würdigen.

Wir wünschen allen Jubilaren und Geburtstagskindern, auch den hier nicht genannten, alles Gute, vor allem Gesundheit!