VDFP Nachrichten 2020 - 04

Herausgegeben am Mittwoch, 23. Dezember 2020
zuletzt aktualisiert am Freitag, 25. Dezember 2020

55. Jahrgang
Ausgabe 4 - 2020

Reform des Telekommunikationsgesetzes soll Recht auf schnelles Internet bringen

Das Internet soll endlich überall funktionieren. Homeoffice und Videokonferenzen haben aktuell verdeutlicht, wie wichtig die flächendeckende Anbindung an ein schnelles Internet ist. Ausbau und Anspruch auf einen schnellen Internetzugang sieht eine Reform des Telekommunikationsgesetzes vor.

Es soll nach den Gesetzesplänen ein Anspruch bestehen, am Wohn- oder Geschäftsort mit Telekommunikationsdiensten versorgt zu werden. Die Idee einer umfassenden Modernisierung und der flächendeckende Ausbau der Versorgung ist nicht neu, sondern wird seit 2018 in der großen Koalition diskutiert. Zudem ist der vor zwei Jahren beschlossene EU-Kodex für die elektronische Kommunikation bzw. EU-Richtlinie bis zum 21. Dezember 2020 in nationales Recht umzusetzen.

Bild: Gerd Altmann, Pixabay

Ziele der Reform des Telekommunikations-modernisierungsgesetzes (TKMoG) sind unter anderem die Nutzung von Netzen mit sehr hoher Kapazität sowie die Förderung der Zugänglichkeit und Sicherheit der Netze und Dienste für die Verbraucher. Für Bürgerinnen und Bürger sollen erschwingliche und hochwertige Telekommunikationsdienste bereitgestellt werden.

Mindestens verfügbar sein sollen Dienste für E-Mails, Anrufe und Videoanrufe, die Nutzung von sozialen Medien, Sofortnachrichtenübermittlung und weiteren Onlinewerkzeugen für das Suchen und Finden von Informationen, Aus- und Weiterbildung, Online-Bestellungen, Arbeitssuche, berufliche Vernetzung, Online Banking und elektronische Behördendienste sowie insbesondere Teleheimarbeit.

Die politischen Entscheidungsträger wollen die Chancengleichheit der Anbieter von Kommunikationsdienstleistungen verbessern. Dabei sollen gleiche Spielregeln für alle gelten. Die Zusammenarbeit beim Netzausbau und Betrieb sollen mit größeren Spielräumen und Erleichterungen belohnt werden.

Regulierungserleichterungen für die Anbieter von Glasfasernetzen und modernisierten Kabelnetzen sind vorgesehen, wenn sie sich verpflichten ihr Netz auch für die Wettbewerber zu öffnen. Diese Zusagen müssen dann aber auch für alle Konkurrenten gelten. Auch die Mobilfunknetze sollen von allen Anbietern gegenseitig genutzt werden dürfen. Der Vorteil kann sich bei einer gegenseitigen Nutzung ausgleichen.

Der schnelle Breibandausbau ist ein Ziel der Europäischen Gemeinschaft. Unterversorgte Gebiete sollen durch die Bundesnetzagentur ermittelt werden und die regionalen Netzbetreiber sollen dann verpflichtet werden auch diese Gebiete auszubauen. Die spannende Frage ist, welche Geschwindigkeit ist angemessen und zeitgemäß. Im Übrigen muss noch geklärt werden, ob eine Versorgung mit Satellitenfunk ausreichend ist, oder ob es Glasfaser bzw. Kabelnetze sein müssen. In der Vorlage zum neuen Gesetz sind auch Regelungen für den Verbraucherschutz vorgesehen. Die Laufzeiten für Verträge sollen 24 Monate betragen.

Die Beseitigung von Fehlern im Netz soll innerhalb eines Arbeitstages erfolgen. Kann das nicht eingehalten werden, sind genaue Angaben zu machen wie und wann die Probleme behoben werden sollen. Drei Tage nach Eingang der Störungsmeldung können die Kunden eine Entschädigung verlangen. Wenn der Anbieter den Installationstermin nicht einhält, kann der Kunde ebenfalls eine Entschädigung verlangen. Das gleiche gilt, wenn die Internetgeschwindigkeit nicht eingehalten wird. Wenn die zugesicherte Geschwindigkeit nicht eingehalten wird, kann der Kunde den Preis herabsetzen. Zudem besteht dann ein außerordentliches Kündigungsrecht. Auch sollen die oftmals in den Mietverträgen enthaltenen Kosten für den TV-Kabelanschluss abgeschafft werden. Dies soll jeder selbst mit dem Anbieter regeln können. Wie bisher soll die Bundesnetzagentur die Spielregeln überwachen.  Karl Schäffer


Telekom Konzern

Verlängerung Engagierter Ruhestand (ER) bis 2024

Der Bundestag hat am 29. Oktober 2020 die Verlängerung des Engagierten Ruhestandes (ER) in zweiter und dritter Beratung beschlossen. Das „Gesetz zur Modernisierung des Versicherungssteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“, dient dabei als sogenanntes neues „Trägergesetz“.

Jetzt ist es am Bundesrat, zügig zu beschließen. Zu hoffen ist, dass der Bundespräsident das Gesetz hoffentlich bald, noch in diesem Jahr, unterscheibt und es danach im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden kann. Damit sollte der Termin Ende Januar 2021 für die ersten Eintritte in den ER 2021 bei der Telekom wohl gehalten werden können.

Der Engagierte Ruhestand gilt für Beamtinnen und Beamte bei der Deutsche Telekom AG, der Deutsche Post AG und der Deutsche Postbank AG sowie bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (BAnst PT).

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/23757, Beschlussempfehlung:

Der Bundestag wolle beschließen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/21089 mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert anzunehmen:  Nach Artikel 3 wird folgender Artikel 4 eingefügt:

‚Artikel 4 Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahn-vermögen und in den Postnachfolgeunternehmen In § 4 Absatz 1 Satzteil vor Nummer 1 des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2426; 1994 I S. 2325), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1944) geändert worden ist, wird die Angabe „2020“ durch die Angabe „2024“ ersetzt.‘ Quelle: ver.di


Beförderungen 2020 / 2021

In diesem Jahr erfolgt die Beförderungsrunde für die Besoldungsgruppen des gehobenen und höheren Dienstes, sowie der Besoldungsgruppe A9_vz. Die Beförderungslisten wurden ab der 36. KW 2020 im Rahmen der Mitbestimmung an den zuständigen CSS-BR zugeleitet.

Die Beamtinnen und Beamten, die nicht befördert werden, erhalten voraussichtlich Ende Oktober eine Konkurrenten-Mitteilung und diejenigen, die befördert werden, erhalten ihre Beförderungsdokumente Ende November, falls es keine Klagen der nichtbeförderten Beamtinnen und Beamten gibt.

Die Beförderungsrunde 2020 des gehobenen und höheren Dienstes sowie die Besoldungsgruppe A9_vz wird im Hinblick auf die Rechtssprechung des VGH Hessen mit der Beförderungsrunde 2021 zusammengelegt. In der zusammengelegten Beförderungsrunde steht ein Planstellenkontingent von 10% (5% für das Jahr 2020 und 5% für das Jahr 2021) zur Verfügung.

Die Beförderungsrunde für den mittleren Dienst, sowie erstmals A13_vz für den nichttechnischen Dienst, startet jetzt mit der Stellungnahme der Führungskräfte. Die Beförderungen erfolgen dann in 2021.  Quelle: GBR, DTAG


Angekündigte Anpassung der Beamtenbesoldung 2021 und 2022

In der dritten TVöD-Tarifverhandlungsrunde für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst wurde ein Ergebnis erzielt.

Zum 1. April 2021 werden die Tabellenentgelte um 1,4 Prozent, mindestens aber um 50 Euro, erhöht und ab dem 1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 28 Monaten und gilt rückwirkend vom 1. September 2020 bis zum 31. Dezember 2022.

Gesetzentwurf Beamtenbesoldung Bund Das BMI teilte mit: „Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird der Tarifabschluss wirkungsgleich auf die Beamtenbesoldung übertragen. Für den Bund entstehen damit Kosten in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro.“

Hinsichtlich der weiteren Anpassungs-erfordernisse der Bundesbesoldung prüft das Bundesinnenministerium derzeit, wie das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht auf den Bereich der Besoldungs- und Versorgungs-berechtigten übertragen werden kann. Das teilte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage mit. Auf dieser Basis erarbeitet das BMI dann einen weiteren Gesetzentwurf. Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Prüfungen könne zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Auskunft zu dessen Inhalt sowie zur weiteren zeitlichen Planung gegeben werden.

Beamtenbesoldung Bundesbeamte: Voraussichtliche Erhöhung 2021 und 2022

Zu folgenden Terminen würde die Beamten-besoldung der Bundesbeamten voraussichtlich steigen:

  • zum 1. April 2021
  • zum 1. April 2022        Quelle: Oeffentlicher-dienst-news.de

Die Deutsche Telekom AG, Deutsche Post DHL und die Deutsche Bank (PNU) wollten vor Gericht klären lassen dass die BAnst PT das Nachfolge-unternehmen, der   Deutschen   Bundespost   ist   und  nicht  sie!

Das Gericht sah dies anders, die 3 Unternehmen können sich ihrer Verantwortung nicht entziehen.

Die PNU sind die Nachfolgeunternehmen der Deutschen  Bundespost  und  nicht  die BAnst PT!


Betrugsmasche greift um sich: "Benachrichtigungen Zoll-Kundendienst"

Ein Paket hängt beim Zoll fest und kann nur mit Geld losgeeist werden. Das behaupten Betrüger in massenhaft kursierenden E-Mails.

Betrüger versuchen derzeit verstärkt, vermeintliche Paketempfänger zu verleiten, angebliche Zollgebühren zu bezahlen. Sie verschicken E-Mails mit der Absenderangabe "zoll@dhl.de" oder "noreply@zoll.de" mit dem Betreff "Benachrichtigungen: Zoll-Kundendienst". Im Text wird zu Zahlungen von Zoll und Steuern unter Nutzung von anonymen Prepaid-Zahlungs-dienstleistern angefordert. Der Aufforderung sollten Sie auf keinen Fall folgen.

Die Betrüger versuchen offenbar dem Trend zum Online-Einkauf zu folgen, viele Menschen erwarten öfters Pakete. Der Zoll warnte Ende September bereits vor der Masche, die offenbar variiert wird. Die Zollbehörde ist nach eigenen Angaben verpflichtet, "Sie vor Erlass eines Steuerbescheids grundsätzlich anzuhören. Daher werden keine Steuerbescheide oder Zahlungsaufforderungen erlassen, ohne Sie vorher zu erforderlichen Angaben, Auskünften oder Unterlagen aufzufordern", heißt es auf zoll.de.