VDFP Nachrichten 2017 - 01

Herausgegeben am Sonntag, 9. April 2017
zuletzt aktualisiert am Sonntag, 30. August 2020

52. Jahrgang
1-2017

Neue Variante der 55er-Regelung für die Postnachfolgeunternehmen im Gesetzgebungsverfahren

Wie wir schon in unserer letzten Ausgabe der VDFP-Nachrichten berichteten tut sich auf der Gesetzgeberseite zu diesem Thema einiges. Der VDFP hatte zum Thema den Innen- und Haushaltsausschuss sowie den Bundesfinanz-minister und Innenminister angeschrieben und sich für eine Verlängerung der bisherigen Regelung stark gemacht!

Die bislang bestandene Möglichkeit für die bei den Postnachfolgeunternehmen im Personalüberhang beschäftigten Beamtinnen und Beamten, ab dem vollendeten 55. Lebensjahr versorgungsabschlagsfrei in den Ruhestand zu treten, ist zum 31. Dezember 2016 ausgelaufen. Nachdem sich die Regelung grundsätzlich bewährt hat, soll sie – in modifizierter Form – fortgeführt werden. Bei den Regelungen zum engagierten Ruhestand handelt es sich um einen „Altfall“ infolge der Privatisierung der früheren Deutschen Bundespost. Den Postnachfolgeunternehmen und der Bundesanstalt soll für weitere vier Jahre – in einer für den Bundeshaushalt kostenneutralen Weise – die Möglichkeit gegeben werden, Personalüberhänge, die noch aus der Privatisierung resultieren, abzubauen.

Nun existiert ein Gesetzentwurf der es dem oben genannten Überhangpersonal wieder ermöglichen soll versorgungsabschlagsfrei in den Ruhestand zu treten, dies jedoch mit einer kleinen Fußnote.

Der Entwurf sieht nämlich vor, dass sich die Beamten und Beamtinnen dazu verpflichten müssen für mindestens zwölf Monate eine Tätigkeit im Bundesfreiwilligendienst abzuleisten oder eine vergleichbare Tätigkeit auszuüben, einen sogenannten „engagierten Ruhestand“, um in den Genuss der Vorruhestandsregelung zu kommen.

Alternativ kann eine vergleichbare ehrenamtliche Tätigkeit von mindestens 1.000 Einsatzstunden bei einer Körperschaft, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt ausgeübt werden, oder der Beamte oder die Beamtin betreut oder pflegt tatsächlich einen Angehörigen, der nach einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung pflegebedürftig ist.

Diese neue Variante der Vorruhestandsregelung soll, wenn sie verabschiedet ist, ab dem 01.01.2017 gelten und bis zum Jahresende 2020 laufen.

Die Nachweise über den „engagierten Ruhestand“ müssen dann innerhalb von 3 Jahren erbracht werden, sonst verfällt der Anspruch, sprich, der Antragsteller fällt auf seine nur tatsächlich erworbenen Pensionsansprüche zurück! Die Beamtinnen und Beamten suchen sich ihre Einsatzstelle und die Tätigkeit selbst aus.

Der Dienst ist grundsätzlich ganztägig zu leisten (§ 3 Absatz 1 Satz 1 des Bundesfreiwilligen-dienstgesetzes [BFDG]); ein Teilzeitdienst ist jedoch in Abstimmung mit der Einsatzstelle ausnahmsweise möglich, wenn in der Person der oder des Dienstleistenden liegende Gründe dies erfordern (beispielsweise verminderte körperliche Leistungsfähigkeit oder Familienpflichten). Der Ruhestandsbeamte erhält während des Bundesfreiwilligendienstes mindestens sein Ruhegehalt in der erdienten Höhe. Ein etwaiges mit der Einsatzstelle daneben vereinbartes „Taschengeld“ bleibt jedenfalls bis zu einer Höhe von derzeit 450 Euro pro Monat zuzüglich des Zweifachen dieses Betrages innerhalb eines Kalenderjahres anrechnungsfrei.

Der Nachweis erfolgt im Falle des Bundesfreiwilligendienstes grundsätzlich durch eine Bescheinigung der Einsatzstelle (§ 11 Absatz 1 BFDG); in den übrigen Fällen in sonstiger geeigneter Weise gegenüber der BANSt.


Ausbildungszeiten Beamte

Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 17. Dezember 2015: Ausbildungszeiten vor dem 17. Lebensjahr sind ruhegehaltsfähig

Im Beamtenversorgungsgesetz § 6 Abs. 1 Satz 2 ist geregelt, dass Zeiten, die vor dem 17. Lebensjahr erbracht wurden, nicht ruhegehaltsfähig sind. Dies gilt nach § 12 Abs. 1 Satz 1 auch für Ausbildungszeiten.

Gegen diese Regelung hat ein Fernmelde-handwerker, der mit 14 seine Lehre bei der Deutschen Bundespost begonnen hat, geklagt. In seiner Versorgungsberechnung wurden nur die Zeiten nach Vollendung des 17. Lebensjahres berücksichtigt.

Der VGH hat die Zeiten vor dem 17. Lebensjahr nun als ruhegehaltsfähig anerkannt.

Da Benachteiligungen aufgrund des Lebensalters nicht gerechtfertigt sind, darf laut VGH bei der Ermittlung der ruhegehaltsfähigen Zeiten der § 12 Abs. 1 Satz 1 nicht mehr angewendet werden.

Betroffene Kollegen, denen in vergleichbaren Fällen die Anerkennung der vor dem 17. Lebensjahr liegenden Ausbildungszeiten verweigert worden ist, sollten unter Hinweis auf die entsprechende Rechtsprechung die Anerkennung schriftlich gegenüber der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation verlangen.

Betroffen sind vor allem viele Kollegen des einfachen und mittleren Dienstes welche bereits vor dem 17. Lebensjahr mit ihrer Ausbildung zum Fernmelde-handwerker begonnen haben und in ihrer jetzigen Bezügemitteilung im Ruhegehaltssatz (Lohnart 3802) weniger als 71,75% (max. Höchstruhegehaltssatz) stehen haben. Beamte die bereits vor dem Jahr 2003 in den Ruhestand gingen konnten noch einen Ruhegehaltssatz von 75% erreichen, der jedoch durch das Beamtenversorgungsänderungsgesetz von 2001 schrittweise bis ins Jahr 2011 auf 71,75% abgesenkt wurde.

Ein vorbereiteter Mustervordruck zum Einspruch gegen die BAnst PT liegt der Printausgabe an alle Mitglieder bei!


Altersteilzeit 2017

Ab sofort können Beamtinnen und Beamte der Deutschen Telekom AG, die im inländischen Konzern beschäftigt sind, einen Antrag auf Altersteilzeit stellen.

Das entsprechende Budget wurde im Rahmen des integrierten Planungs- und Führungsprozesses (iPF) für 2017 freigegeben.

Wie HR aktuell informiert, besteht auch im Jahr 2017 die Möglichkeit, einen Antrag auf Altersteilzeit zu stellen. Hierzu wurde das entsprechende Budget freigegeben. Das Angebot richtet sich an alle DTAG-Beamte, die im inländischen Konzern beschäftigt sind und das 55. Lebensjahr vollendet haben. Durch einen Altersteilzeitzuschlag der Telekom wird die Besoldung auf 83 Prozent aufgestockt, wobei die bisherigen Nettobezüge maßgeblich sind. Bei den beurlaubten/insichbeurlaubten Beamten wird die Ausgleichszahlung nach den Monaten der Aktivphase berechnet. Frühestens ab Vollendung des 63. Lebensjahres oder bei der später erfolgenden Zurruhesetzung endet die Laufzeit der Altersteilzeit. Sonderregelungen ergeben sich diesbezüglich für Schwerbehinderte. Wer an dem Angebot interessiert ist und sich beraten möchte, wendet sich an das zuständige Führungspersonal.

Quelle: Mitteilung vom 30.01.2017 des HR Communication Services im Auftrag von HRM

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Der Beginn der Altersteilzeit (ATZ) ist ab dem vollendetem 55. Lebensjahr möglich.

  • Die Besoldung wird durch einen Telekom-Altersteilzeitzuschlag auf 83 Prozent der maßgeblichen bisherigen Nettobezüge aufgestockt.
  • Zeiten der Altersteilzeit sind zu 90 Prozent der maßgeblichen bisherigen Arbeitszeit ruhegehaltsfähig.
  • Die Laufzeit der Altersteilzeit endet mit der Zurruhesetzung, frühestens ab Vollendung des 63. Lebensjahres. Für Schwerbehinderte gelten Sonderregelungen.
  • Die Ausgleichszahlung für beurlaubte/ insichbeurlaubte Beamtinnen und Beamte wird nach den Monaten der Aktivphase berechnet.

Interessierte Kollegen/innen nehmen dies-bezüglich bitte mit ihrer Führungskraft Kontakt auf!


Roaming-Gebühren: Weitere Absenkung
Die Europäische Kommission, der Ministerrat und das Europäische Parlament haben im November 2015 die weitgehende Abschaffung der Roaming-Gebühren für die Nutzung von Mobiltelefonen im EU-Ausland für Anrufe, SMS und Internetzugang zum 15. Juni 2017 beschlossen.

Demnach werden die Preisobergrenzen für Datenverkehr ab dem 15. Juni 2017 um mehr als 90 Prozent abgesenkt.

Ab dem 15. Juni 2017 gilt der nationale Tarif für Anrufe, SMS und das Herunterladen von Daten aus dem Internet sofern Sie Ihr Mobiltelefon nur zeitweilig im Ausland nutzen.

Für eine dauerhafte Nutzung Ihrer SIM-Karte in einem anderen Land können Mobilfunkbetreiber aber weiterhin Entgelte erheben.

Wenn Sie innerhalb der EU eine Grenze überqueren, muss Ihnen Ihr Mobilfunkbetreiber eine SMS mit den Preisen für aus- und eingehende Anrufe, SMS und Datenvolumen schicken, die in dem neuen EU-Land gelten.

 Folgende Aufschläge bei Telekomkunden für das europäische Ausland müssen damit entfallen: 

  • Abgehende Telefonate: 0,05 € pro Minute (max. 0,22 €)
  • Ankommende Telefonate: 0,0128 € pro Minute
  • Mobiles surfen: 0,05 € pro MB (max. 0,23 €)
  • SMS-Versand: 0,02 € pro SMS (max. 0,07 €)

Aus Sicht der Telekom ist dies ein unverhältnis-mäßiger Schritt und meint dazu:

Die Telekom unterstützt das politische Ziel eines Verzichts von Roaming-Aufschlägen innerhalb der EU. Die nun beschlossene deutliche Absenkung von regulierten Preisobergrenzen ist dafür aber weder erforderlich noch verhältnismäßig. Die Telekom bietet in Deutschland bereits seit Mai 2016 Roam-like-at-Home an. 


Unmut rund um die Beamtenversorgung im Rahmen der Renten-Debatte

Dass die finanzielle Absicherung nach dem Rentenantritt vielfach nicht gegeben ist, spiegelt sich in der zunehmenden Altersarmut wider. Ursache ist das deutsche Rentensystem, bei dem das Verhältnis zwischen den wachsenden Beiträgen und der spärlichen Altersversorgung längst nicht mehr passt. Dementsprechend unzufrieden ist die betroffene Gruppe der Arbeitnehmer und erwartet zielführende Maßnahmen seitens der Politik. Deshalb erwarten Medien, dass Renten ein zentrales Thema im nahenden Bundestagswahlkampf sein werden und schüren bereits jetzt die Debatte an. Dabei richten die Journalisten und Sachkundige wie Reiner Holznagel (Präsident des Bundes der Steuerzahler) weniger den Fokus auf die absurde Rentenpolitik als auf die Beamtenversorgung.

Ernüchternde Realität für Rentner

Objektiv betrachtet sind die Argumente durchweg schlüssig, die beispielsweise im Rahmen der ARD-Sendung plusminus hinsichtlich eines Ungleich-gewichts vorgebracht werden. Konsequent steigen die Arbeitnehmerbeiträge für die Rentenkasse, die heute bei 18,7 Prozent liegen und 2030 schon 22 Prozent betragen werden. Veranschlagt wird bei der Rentenberechnung das Durchschnitts-einkommen der jahrzehntelangen Arbeitstätigkeit, von dem 2001 noch 52 Prozent, aktuell 47 Prozent und 2030 nur noch 43 Prozent als Vollrentenanspruch zu erwarten sind. Das stete Herunterschrauben der Altersversorgung für Arbeitnehmer ändert nichts daran, dass davon neben der Krankenversicherung auch noch Steuern abgehen. Wer nach mitunter 50 Jahren Arbeitstätigkeit und Beitragszahlungen auf seinen Rentenbescheid blickt, sorgt sich berechtigt über die finanzielle Zukunft. Diese Diskrepanz ist der Bundesregierung bewusst, die die Arbeitnehmer dazu anregt, neben den Rentenbeiträgen weitere Rücklagen für eine private Altersvorsorge vom Gehalt abzuzweigen.

Vergleichsweise gesundes Modell der Beamtenversorgung

Der Unmut wächst, wenn Arbeitnehmer auf die Bezüge von Beamten nach dem Abschied aus dem aktiven Dienst blicken. Das Pensionsniveau ist seit 2001 vergleichsweise gering von 75 Prozent auf 72 Prozent gesunken, das sich auf das letzte Bruttogehalt während des aktiven Dienstes bezieht. Beiträge während der Berufstätigkeit sind dafür nicht fällig, da die Pensionen über Steuereinnahmen finanziert werden, die derzeit mit 33 Milliarden Euro zu Buche schlagen und den Bundeshaushalt in rund zehn Jahren mit 52 Milliarden Euro belasten werden. Es gibt Bundesländer die inzwischen mehr für die Pensionäre ausgeben als für die Beamten im aktiven Dienst.   Diese  Tendenz  ergibt  sich  auch  dadurch, dass Bund und Länder immer häufiger vom Beamtenstatus auf Arbeitnehmermodelle umsatteln, beispielsweise bei Lehrern.

In diesen Fällen werden die Diskrepanzen noch deutlicher, da Personal mit dem identischen Job unterschiedlich entlohnt und für das Alter abgesichert wird.

Verzerrter Zoom auf die ungleiche Wertigkeit der beiden Altersvorsorge-Systeme

Problematisch für die zukünftigen Pensionäre ist die aktuelle Tendenz, sowohl die Höhe als auch das generelle System der Beamtenversorgung zu hinterfragen. Bei den Debatten wird nicht erörtert, dass das Modell für die Beamten im Vergleich zum Rentensystem für die Arbeitnehmer noch funktioniert und demnach bewahrenswert ist oder sogar eine Inspirationsquelle für neue Ansätze bei der gesetzlichen Rentenversicherung dienen könnte. Es wird verblüffend marginal kritisiert, dass die Bundesregierung bei der Rente mit dem Senken der Leistungen und dem Erhöhen der Beiträge seit Gedenken ohne nennenswerte Erfolge an den falschen Schrauben dreht. Die negative Quintessenz müssen die Rentner ausbaden, obwohl das Rentenmodell dadurch nicht an Zukunftsfähigkeit gewinnt. Dass sich daran nichts ändert, wenn die Beamtenversorgung und damit die Finanzkraft einer weiteren Gruppe von Senioren geschwächt wird, fällt bei den populistischen Diskussionen unter den Tisch. Schließlich würden gemäß der getrennten Altersvorsorge-Systeme die eingesparten Steuereinnahmen nicht in die Rentenkassen fließen, um die Situation der Rentner zu verbessern. Ein Blick auf den Bundeshaushalt für 2016 zeigt, dass bei der Nutzung der finanziellen Ressourcen hierzulande ganz andere Prioritäten gesetzt werden. Zum Beispiel zählt die Bundesrepublik zu den zehn Ländern mit dem höchsten Etat für militärische Belange weltweit, während für alle Angelegenheiten rund um die Familie und Senioren nur ein knickeriger Teil vom Steuerkuchen geopfert wird.

Frühzeitiges Engagement für die eigenen Interessen ratsam

Es ist leider nicht zu erwarten, dass derartig verschobene Prioritäten hinterfragt und sinnvolle Rentenmodelle für Arbeitnehmer gestrickt werden, bei denen der sozialdemokratische Staat etwas zum würdigen Leben im Alter beiträgt. Deshalb dürfen sich die Beamten im aktiven und passiven Dienst warm anziehen, da ein Angriff auf ihr Portemonnaie und ihre Absicherung im Alter immer wahrscheinlicher wird. Wer vorausschauend denkt, wird schon jetzt in Interessenvertretungen aktiv, um dem irrationalen Diskurs rund um die Altersvorsorge für Beamte und Arbeitnehmer entgegenzuwirken. Quelle: prot-in.de


Die Telekom-Aktie:  geliebt, geschmäht, gehasst  

„Natürlich habe ich T-Aktien gezeichnet. Gleich in drei Ländern sogar“. André Kostolany lächelt in die Fernsehkameras. Er müsse ja für seinen Ruhestand vorsorgen. „Ich bin ja erst 91“, sagt der legendäre Börsen-Guru. Es ist der 18. November 1996. Gerade ist die T-Aktie, das Papier der Telekom nach einer rund 100 Mio. D-Mark teuren Marketing-Kampagne – unter anderem mit dem verstorbenen Schauspieler Manfred Krug – in den Handel gegangen.

Bis zum Mittag werden mehr als 49 Mio. Aktien gehandelt. Ron Sommer sitzt währenddessen mit dem Postminister und Bankern im Flieger nach New York. Auch an der weltgrößten Börse, der Wall Street wird die T-Aktie in den Handel gebracht. Nicht Kleckern, Klotzen lautet die Devise.

Weitere zwei Mal bringt die Telekom Aktien an die Börse. Zwischenzeitlich ist der Kurs am 6. März 2000 auf das Rekordhoch von 103,50 € klettert. Wer die Aktie beim ersten Börsengang für 14,57 € gezeichnet hatte, hat seinen Einsatz mehr als versiebenfacht. Und kann sich über einen satten Gewinn freuen – wenn er an diesem Tag verkauft.

Höhenflug ist vorbei

Im Mai 2000 ist der Höhenflug der Volksaktie vorbei, nicht nur weil die Internetblase geplatzt ist. Es gibt erste Klagen wegen Kapitalanlagebetrug, Falschbewertung von Immobilien und Bilanzfälschung. Im Juni 2002 knackt die Aktie die Schwelle von 10 € – nach unten. Wenige Wochen später nimmt Sommer seinen Hut. Anleger haben zehntausende Euro, manche Hunderttausend und mehr verloren. Börsenguru Kostolany erlebt das nicht mehr, er ist 1999 gestorben. 2002 verbucht die Telekom wegen gigantischer Abschreibungen mit fast 25 Mrd. € den höchsten Verlust, den je ein deutscher Konzern eingefahren hat. Im Juni 2012 stürzt die T-Aktie auf ihr Allzeit-Tief von knapp 7,70 €.

17.000 Kleinanleger klagen gegen Telekom, Sommer und andere Top-Manager auf  80 Mio. € Schadenersatz. 2005 beginnt die Verhandlung. Eigens wegen des Skandals wird ein Muster-Verfahren für solche Prozesse eingeführt. Bis heute laufen die Telekom-Verfahren.

Die Telekom-Aktie freilich hat sich längst von ihren Tiefstständen vor vier Jahren erholt. Aktuell kostet die Aktie rund 16,50 €. Das Unternehmen, an dem der Bund über die Förderbank KfW mit 32 Prozent beteiligt ist, steht mittlerweile auf festen Beinen. Trotzdem haben der Niedergang der Aktie bis dahin, die Riesen-Verluste und die Prozesse der deutschen Aktienkultur einen schweren Schlag versetzt. Nur 9,5 Mio. Bundesbürger besitzen Aktien oder Aktienfonds.

Quelle: swp.de/otr


Smart Home Lösungen bei deutschen Verbrauchern immer beliebter 

Ein intelligentes Zuhause, in dem alle Geräte miteinander verbunden sind und sich über das Smartphone oder Tablet überwachen und steuern lassen, wird bei Verbrauchern zunehmend beliebter. Der Markt für sogenannte Smart-Home-Lösungen in Deutschland entwickelte sich laut aktueller Zahlen aus dem GfK Handelspanel 2016 in Richtung Massenmarkt. Insgesamt stieg der Umsatz in den ersten zehn Monaten des Jahres 2016 um 10 Prozent auf 3,1 Milliarden Euro.

Smarte Unterhaltungselektronik verkauft sich am häufigsten

Neue Smart-Home-Lösungen von verschiedenen Herstellern unterschiedlichster Branchen geben dem Markt in Deutschland Rückenwind. Mit 4,1 Millionen verkaufter smarter Produkte im Bereich Entertainment gehört das Segment der vernetzten Unterhaltungselektronik zu den verkaufs-stärksten Kategorien. Das Wachstum in diesem Bereich fällt jedoch im Vergleich zum Vorjahr geringer aus. Diese Entwicklung trägt zu einem moderaten Umsatzwachstum im Smart Home Markt von insgesamt 10 Prozent bei.

Am zweithäufigsten wurden in 2016 Smart-Home-Lösungen im Bereich Communication & Control Devices verkauft (1,2 Millionen Geräte). Dabei handelt es sich hauptsächlich um smarte Steckdosen sowie sogenannte Gateways und Smart-Home-Steuerungsboxen. Diese fungieren als Transmitter zwischen Smart-Home-Sensoren und dem Internetrouter.

Auch das Umsatzvolumen vernetzter Produkte im Bereich der Haushaltsgroßgeräte hat sich im Vergleich zum Vorjahr auf 145 Millionen Euro verdoppelt. Besonders beliebt bei den Verbrauchern sind Waschmaschinen, die sich vernetzt steuern lassen. Ähnlich verhält sich der Markt für intelligente Haushaltskleingeräte. Das Umsatzvolumen für vernetzte Produkte in diesem Bereich hat sich im Vorjahresvergleich ebenfalls auf 122 Millionen Euro verdoppelt. Vor allem intelligente Lösungen im Bereich der Staubsauger und Espressovollautomaten verzeichneten einen erheblichen Umsatzanstieg auf 9 beziehungsweise 26 Millionen Euro - auch aufgrund einer höheren Verfügbarkeit.

Smarte Sicherheitstechnologie fürs Eigenheim bei Deutschen beliebt

Auch die klassische Heimautomatisierung mit dem Segment Automation & Security schließt sich dem dynamischen Wachstum der zuvor genannten Warengruppen an. Nach den Warengruppen SmartEntertainment und

Communication & Control Devices liegt das Segment mit 0,7 Millionen verkauften Geräten auf Platz 3. Das entspricht im Vergleich zum Vorjahr einem Absatzwachstum von 67 Prozent.

Insbesondere das Umsatzwachstum in den Produktkategorien intelligenter Visual Cams beziehungsweise Überwachungskameras sowie LED Lampen spiegelt die positive Entwicklung wider. Das gesamte Umsatzvolumen in den genannten Produktkategorien beträgt 71 Millionen Euro beziehungsweise 8,6 Millionen Euro. Auch die Anzahl der Marken, die intelligente Produkte in diesen Kategorien verkaufen, hat sich in 2016 von 147 auf 176 Marken erhöht.

Der Anteil der verkauften LED Lampen im Segment Home Automation & Security beträgt 28 Prozent (197 Tausend Geräte). Mit einem Absatzwachstum von 96 Prozent im Vergleich zum Vorjahr stellen diese Produkte damit die zweitwichtigste Warengruppe da.

Nicht nur die steigende Nachfrage nach Überwachungskameras zeigt eine steigende Sensibilität bezüglich der individuellen Sicherheit. Im Bereich der sogenannten smarten Alert Detectors, wie zum Beispiel vernetzbaren Rauchmeldern, Wassersensoren und Kohlemonoxid-Sensoren, stiegen die Umsätze um mehr als 100 Prozent an. Bis Oktober 2016 wurden 40 Tausend Alert Detectors verkauft. Quelle: gfk.com/de


Aus den Bezirken

Mitgliederversammlung Bezirk Franken

Am 12. November 2016 fand die Mitglieder-versammlung im Bezirk Franken statt. Zweiundzwanzig Mitglieder und drei Gäste waren der Einladung gefolgt.

Der Vorsitzende Josef Mayer begrüßte den VDFP Bundesvorsitzenden Karl Schäffer und vom Bezirk Südbayern Alfred Braunmüller und Werner Kraus. Dazu von ver.di unser Mitglied Klaus Rauh, sowie die Mitglieder aus dem Großraum Nordbayern.

In Abwesenheit wurde unser Ehrenmitglied Emanuel Kohler erwähnt, der aus gesund-heitlichen Gründen nicht anwesend sein konnte. Den verstorbenen Mitgliedern der vergangenen zwei Jahren wurde gedacht.

Danach wurde die vorgeschlagene Tagesordnung genehmigt.

Das erste Referat hielt unser VDFP Bundes-vorsitzender Karl Schäffer. Schäffer überbrachte vorab die Grüße der Mitglieder des VDFP Bundesvorstandes bevor er von den Aktivitäten im Bundesvorstand berichtete. Unter anderem wurde der Bundesdelegiertentag in Leipzig nachbetrachtet. Die auslaufende 55er Regelung bei der Telekom wurde erwähnt, mit der leisen Hoffnung auf irgendeine Art von Verlängerung nachdem der Bundesvorstand Innen- und Haushaltsausschuss diesbezüglich angeschrieben hatte.

Das zweite Referat hielt Klaus Rauh von ver.di. 

Industrie 4.0 war auch bei Ihm ein Thema. Dazu das Laufbahnrecht für Bundesbeamte und Themen aus dem Beamtentum, mit Blick auf die zurück liegenden Beförderungen.

Stichworte dazu: Das Versorgungsrücklagegesetz bis 2031 und die Höchstversorgung von weiterhin 71,75%. Die Hinzuverdienstgrenze wird von 450,- € auf 525,- € angehoben.

Die gemeinsame Diskussion über beide Referate beendete den offiziellen Teil der Mitgliederversammlung.

Der Dank, der Beifall der Mitglieder, und eine verdiente kleine Aufmerksamkeit waren der Lohn für unsere beiden Referenten.

Für den internen Teil haben die Mitglieder Rainer Ales die Tagesleitung anvertraut.

Die Neuwahlen sollten die Gäste aus Südbayern Alfred Braunmüller und Werner Kraus durchführen.

Der Geschäftsbericht über die vergangenen zwei Jahre wurde den Mitgliedern von Josef Mayer vorgetragen.

Die Teilnahme an den bundesweiten Veranstaltungen, wie Bezirksvorständetagung und Bundesdelegiertentag, die monatlichen Sitzungen und der Ausflug 2016, die Mitgliederverwaltung und Kontenänderungen (Anschreiben der Postbank zu monatlichen Gebühren) waren die Themen.

Über die Finanzen im VDFP Bezirk Franken wurde vom Kassier Gerhard Fritsch berichtet.

Dessen gute Arbeit und eine ordentliche Kassenführung wurde ihm von den Revisoren Rainer Liedel und Hubertus Scharrer bescheinigt. Diese beantragten die Entlastung des bisherigen Vorstandes, der durch die Mitglieder gewährt wurde. Somit konnten die Neuwahlen durch Alfred Braunmüller und Werner Kraus durchgeführt werden.

Die Neuwahlen brachten folgendes Ergebnis:

1. Vorsitzender: Josef Mayer

Kassierer: Gerhard Fritsch

Beisitzer: Peter Krempel, Arnold Obermeier,

Werner Zitzmann, für Würzburg Rainer Ales,

für Bad Kissingen Manfred Töpperwien

Kassenprüfer: Rainer Liedel und Hubertus Scharrer 

 Zur Jahreshauptversammlung wurde von Mitglied Heinrich Gössel ein Antrag gestellt: Wer ist beim Neuausbau der Breibandnetze der Anbieter für das versorgte Gebiet?

Wir haben uns im zuständigen T-Punkt und bei PTI (Produktion Technische Infrastruktur)  erkundigt. In diesem, bzw. in den meisten, Gebieten tritt die Firma, die den Ausbau macht auch als (alleiniger?) Anbieter auf. In anderen Ausbaugebieten  kann es anders sein.

In seinem Schlusswort bedankte sich der wiedergewählte Vorstand Josef Mayer bei den Mitgliedern, den beiden Referenten, der Tagesleitung und bei der Wahlkommission.


Fusionierung der Bezirksverbände Bremen und Hannover/Uelzen

Am 4. November 2016 fand im Gildehaus in Uelzen die Mitgliederversammlung des Bezirksverbandes Hannover/Uelzen statt. Der Bezirksvorsitzende Reinhard Hoppe hatte auch den Vorsitzenden von Bremen und dessen Kassierer zur Versammlung eingeladen. Der Bezirksvorsitzende Reinhard Hoppe hatte schon vor der Versammlung angekündigt, dass er nicht mehr für den Vorsitz des Verbandes Uelzen zur Verfügung steht und eine Fusion mit dem Bezirk Bremen angeregt. Das Ansinnen wurde durch die Vertreter des BZ Bremen unterstützt. Nach kurzer Diskussion stimmten die Mitglieder des Bezirk Hannover/Uelzen einer Fusion mit dem Bezirk Bremen zu. Der fusionierte Bezirk nennt sich nun Bezirksverband Bremen/Uelzen mit dem Vorsitzenden Claus Haßfurther.


Geburtstage und Jubilare  

Bezirksverband Mitte

Wir gratulieren Lothar Glaser aus Bensheim und Gerhard Hein aus Weilburg zum 75. Geburtstag. Dazu Edgar Volk aus Gießen, Jürgen Weissmantel aus Frankfurt, Günter Götze aus Kassel und Wilhelm Allweins aus Ludwigsau zum 70. Geburtstag.  

Bezirksverband Nord

Glückwünsche zum 92. Geburtstag gehen an Egon Müller aus Hamburg.

Für 40 Jahre Mitgliedschaft danken wir Hans Christiansen aus Freienwill, Reinhard Eschrich aus Neumünster und Enno Laß aus Flensburg. 

Bezirksverband Nordbaden

Herzlichen Glückwunsch zum 90. Geburtstag an Wilhelm Heiler aus Waghäusel, zum 86. Geburtstag an Gerhard Huber aus Hirschberg und zum 84. an Jakob Oberst aus Ludwigshafen. Zum 83. Geburtstag die besten Wünsche an Herbert Antoni aus Heidelberg und zum 82. an Hans Boettinger aus Dossenheim.  

Bezirksverband Nordwürttemberg

Wir gratulieren Robert Bosch aus Stuttgart zum 85. Geburtstag und Peter Hengstler aus Nürtingen zum 75. Geburtstag recht herzlich.  

Bezirksverband Saarland

Wir gratulieren Horst Margardt zum 83. und Johann Lorenz zum 81. Geburtstag, sowie Nikolaus Merscher zum 80. Wiegenfest ganz herzlich.

Wir wünschen allen Jubilaren und Geburtstags-kindern alles Gute, vor allem Gesundheit!

Bezirksverband Nord, Nachruf

Mit Bestürzung und Trauer haben wir vom Tod unseres Bezirks-vorstandsmitglieds Harald Faasch Kenntnis genommen der völlig unerwartet am 21.11.2016 verstorben ist.

Der gesamte Bezirksvorstand ist tief betroffen und in Gedanken bei seiner Lebenspartnerin und seinen Familienangehörigen.

Sein Engagement für die Belange des Verbands Deutscher Fernmeldetechniker e.V. brachte er über 20 Jahre in den Bezirksvorstand ein. Wir werden sein Andenken in Ehren halten.


Bezirksvorständetagung 2017 des VDFP mit 60 Jahre VDFP

60 Jahre VDFP-Bundesvorstand, unter diesem Titel steht die diesjährige Bezirksvorständetagung welche vom Bezirksverband Saarland, der ebenfalls sein 60-jähriges Bestehen feiern darf, ausgerichtet wird. Die Tagung findet vom 05. – 07. Mai in Victor’s Seehotel Weingärtner am Bostalsee statt. 

Alle Bezirksverbände wurden dazu vorab informiert und eingeladen.

Der offizielle Tagungsteil beginnt am Samstag, den 06. Mai um 9.00 Uhr mit der Begrüßung durch den Bezirksvorstand Saarland und dem Bundesvorsitzenden des VDFP. Danach folgen die Grußworte, u. a. von Herrn Udo Recktenwald, Landrat des Landkreises St. Wendel, sowie der Gewerkschaftsvertreter. Es folgt das Hauptreferat unseres Mitgliedes Rolf Pohl der als selbständiger Unternehmensberater und Telekom-Lobbyist tätig ist. Am Nachmittag folgt dann der interne Teil der Veranstaltung mit Ehrungen.


Neue Besoldungstabellen ab 01.02.2017

Mit dem im November 2016 verabschiedeten Bundesbesoldungs- und –versorgungs-anpassungsgesetz 2016/2017 gelten ab dem 01.02.2017 neue Besoldungstabellen für die Beamten und Beamtinnen des Bundes und der Postnachfolgeunternehmen. Die aktuellen Besoldungstabellen finden sie auf unserer Homepage.