VDFP Nachrichten 2015 - 02

Herausgegeben am Montag, 6. Juli 2015
zuletzt aktualisiert am Sonntag, 30. August 2020

50. Jahrgang
2-2015

Bezirksvorständetagung des VDFP am 06. Juni 2015, im Best Western Hotel Heide in Oldenburg/Oldbg.

Claus Haßfurther, Bezirksvorsitzender des BZ Bremen, eröffnet die Tagung und begrüßt die Delegierten aus dem gesamten Bundesgebiet. Dazu als Gäste Frau Eilers-Dörfler, stv. Oberbügermeisterin der Stadt Oldenburg, sowie den Referenten Herrn Leitender Regierungsdirektor Dipl.-Ing. Wilfried Lange von der Bundesnetzagentur.

Mit einem herzlichen „Moin-Moin“ begrüßt Bürgermeisterin Germaid Eilers-Dörfler die Anwesenden und merkt an, dass sie der Einladung gerne gefolgt ist und sich freut, dass der VDFP Oldenburg als Tagungsort gewählt hat. Mit einer kleinen Geschichtskunde über die grüne Fahrradstadt Oldenburg fährt sie fort. So wurde Oldenburg 1108 erstmalig unter dem Namen „Aldenburg“ urkundlich erwähnt und hat später mit dem „Weserzoll“ die Hansestadt Bremen geärgert. Oldenburg darf sich rühmen im Jahr 1786 die erste Sparkasse weltweit gegründet zu haben, die heute noch existierende Landessparkasse zu Oldenburg (LzO).

Im zweiten Weltkrieg wurde Oldenburg weitgehend von Zerstörungen verschont, musste jedoch in den Nachkriegszeiten über 40.000 Flüchtlinge und Vertriebene aufnehmen.

Mit dem Horst-Janssen-Museum und dem Edith-Russ-Haus für Medienkunst hat Oldenburg kulturelle Perlen zu bieten.

Die 1973 gegründete Carl von Ossietzky Universität bietet ein breites Spektrum an Studiengängen. 2009 wurde die Stadt mit dem Titel: „Stadt der Wissenschaft“ gehrt. Mit dem Hinweis, dass sich Oldenburg gut für die Zukunft aufgestellt sieht, beendete die Bürgermeisterin ihr Grußwort.

Claus Haßfurther bedankt sich bei Bürgermeisterin Germaid Eilers-Dörfler, die sichtlich Freude hatte.

In seinem Grußwort drückte Karl Schäffer, Bundesvorsitzender des VDFP, seine Freude über den Tagungsort Oldenburg aus und überbrachte die Grüße des Bundesvorstands.

Auch Karl Schäffer ging in seinem Grußwort auf die Geschichte des Landes Oldenburg ein. So war Oldenburg bis zum Ende des Deutschen Kaiserreiches in 1918 ein Großherzogtum mit einer sehr interessanten Vergangenheit. Einige Gebiete um Oldenburg, so z.B. die Herrschaft Jever, gehörten eine Zeitlang zum Russischen Reich. Schäffer weiter: „Stellen sie sich einmal vor, heute wäre ein Gebiet neben oder in Deutschland russisch, wir würden nicht mehr ruhig schlafen können. Russisches Militär wäre stationiert, welches die Herrschaft Russlands ausübt. Ob wir dann noch ohne Probleme dahin reisen könnten?“

Schäffer freut sich auf das Referat des Leitenden Regierungsdirektors Herrn Lange, der einen Vortrag über den Notruf in Deutschland halten möchte. Schäffer selbst hatte früher dienstlich mit der Trennung der Rufnummern 110 (Polizei) und 112 (Notruf) zu tun.

Abschließend danke Karl Schäffer allen, die für die Organisation der Bezirksvorständetagung zuständig waren. Vor allem den Kollegen Klaus Haßfurther und Rainer Hofmann, welche die Veranstaltung organisiert und vorbereitet haben.

Referat Herr Dipl.-Ing. Wilfried Lange zum Thema Notruf und eCall.

Herr Dipl.-Ing. Lange berichtet, dass sich Ende der 1980er Jahre abzeichnete, dass die Telekommunikation mehr ist als nur telefonieren und ein Ende der Entwicklung in diesem Bereich nicht abzusehen ist. Im Jahr 1990 wurde somit das Bundesamt für Post und Telekommunikation (BMPT) gegründet, dem 1998 die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) folgte. Im Juli 2005 kam dann die heute bekannte Bundesnetzagentur (BNetzA) für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit ihren derzeit ca. 2.500 Mitarbeitern. Die Beschäftigten dort sind zu ca. 90 % Beamte, da sich sehr viel um hoheitliche Aufgaben dreht.

Claus Haßfurther im Gespräch mit Herrn Lange

Die Regulierungsziele der BNetzA. Sie befassen sich mit der effizienten Nutzung knapper Ressourcen, wie z.B. der Vergabe der Funkfrequenzen, welche derzeit wieder versteigert werden, oder auch der Vergabe von Rufnummern. Dazu die Förderung des Wettbewerbs, soll heißen, man muss die kleinen regionalen Telekommunikationsunternehmen vor dem „großen Tanker Telekom“ schützen damit dieser sie nicht aushebelt. Je mehr Wettbewerb umso mehr profitiert die Bevölkerung davon!

Regulierung des Verbraucherschutzes. Die Industrie verfügt über zahllose Lobbyisten- und Interessenverbände. Die Verbraucher jedoch können ihre Interessen lediglich über die Verbraucherzentralen weitergeben.

Herr Lange erläutert mittels eines Organigramms den Aufbau der BNetzA. Unterhalb des Präsidiums sitzen die Abteilungen und die Beschlusskammern.

Die Abteilungen sind aufgeteilt nach: Ökonomische-, Technische-, Rechtsfragen- Regulierung Telekommunikation, Internationales & Regulierung Post, Informationstechnik & Sicherheit, Energieregulierung, Energie-Netzausbau, Eisenbahnregulierung, Zentralabteilungen, Außenstellen.

In den Beschlusskammern werden Regulierungs-entscheidungen in Netzzugangs- und Entgeltverfahren getroffen. Sämtliche Beschlüsse können öffentlich eingesehen werden!

Der rechtliche Hintergrund zum Thema Notruf ist durch die EU-Universaldienstrichtlinie vorgegeben. Diese regelt, dass der Notruf 112 überall in der EU gebührenfrei ist, die Netzbetreiber und Telefondiensteanbieter den Zugang zum Notruf gewährleisten müssen, der Notruf eine angemessene Behandlung (bevorzugte Weiterleitung) erfährt, es keine Sprachbarrieren geben soll, die Übermittlung der Standortdaten gebührenfrei und die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Standortinfo festgelegt ist. Dazu müssen die Bürger über die Notrufmöglichkeit mit der 112 informiert werden.

Um den Notruf einheitlich betreiben zu können müssen der Bund, Länder und die Kommunen unter einen Hut gebracht werden. Die Bundesländer sind zuständig für das Polizei- und Rettungswesen welches wiederum an Städte und Landkreise delegiert wird. Der Bund ist zuständig für den Rechtsrahmen in der Telekommunikation welches das Telekommunikationsgesetz (TKG) regelt.

Der Notruf 112 wird nicht nach nationalen Interessen betrachtet! So wurde für jeden Ort in Deutschland festgelegt wohin der Notruf 112 geroutet wird! Die Notruflenkung erfolgt z. Zt. auf Basis von Ortsnetzbereichen (ONB). Zu jedem Ortsnetz ist die Nummer des Notrufanschlusses für die Notrufnummern 110 und 112 festgelegt.

175 Ortsnetze in Deutschland sind Länder-übergreifend aufgebaut. Deshalb hat das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) Verwaltungsgebiete auf Karten im Maßstab 1:250.000 festgelegt! So konnten die bundesweit 5.200 Ortsnetze und 12.700 Gemeinden unter einen Hut gebracht werden.

Thema eCall (emergency call = Notruf): 

Ab März 2018 müssen alle neu zugelassenen Kfz in der europäischen Union mit einem automatischen Notrufsystem (eCall) ausgestattet werden.

Das Kfz ist mit GNSS-Empfänger und Mobilfunkendgerät ausgestattet. Wenn der Crash-Sensor auslöst, wird automatisch eine 112-Verbindung zur örtlich zuständigen Leitstelle aufgebaut. Diese Verbindung kann auch manuell initiiert werden.

Ein MSD =Minimum Set of Data wird im Sprachkanal vom Kfz an die Leitstelle übertragen, dann wird der Sprachkanal für die menschliche Kommunikation freigegeben.

Der Inhalt des MSD umfasst:

  • Kfz-Typ (vorerst nur PKW) Fahrgestellnummer (erlaubt ggf. Zugriff auf weitere Kfz-Details)
  • Typ der Antriebsenergie
  • Zeitstempel
  • GeoKoordinate des Unfallorts
  • Fahrtrichtung
  • weitere Parameter sind optional

Die Leitstellen für den eCall sollen ab Okt. 2017 betriebsfähig sein.

Herrn Langes Fazit: Der Notruf wurde in den letzten Jahren durch die Übertragung von Standortangaben und das gemeindeabhängige Routing verbessert. Neue Dienste und technische Möglichkeiten werden allmählich auch den Notruf bereichern.

Weitere Infos zum Bezirksvorständetreffen des VDFP finden sie hier......


Gesetz zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamtinnen und Beamten der früheren Deutschen Bundespost

Weitreichende Änderung des Personalrechtes!

Der Bundestag stimmte am 23. April 2015 mehrheitlich dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Postpersonalrechtes zu. Hierbei handelt es sich um grundlegende Änderungen im Personalrecht der Beamtinnen und Beamten.

Die Neuregelungen erfolgen vor dem Hintergrund der Veränderungen in den Postnachfolgeunternehmen:

  • So hat sich die Zahl der bei Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG und Deutsche Telekom AG beschäftigten Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten auf rund 100.000 reduziert.
  • Die Zahl der Versorgungsempfänger/innen beträgt aktuell rund 275.000.
  • Auch bei den Unternehmen selbst gab es umfangreiche Veränderungen, u. a. wurde die Deutsche Postbank AG zur Tochtergesellschaft der Deutschen Bank und wird nun wieder verkauft.
  • Auflösung, Spaltung oder Verlagerung eines heutigen Postnachfolgeunternehmens sind realistische Szenarien.

Der Inhalt des Gesetzes im Überblick

Beleihungsmodell:

  • Der Bund trägt für die Beamtinnen und Beamten bei den Postnachfolgeunternehmen die Verantwortung. Die Beschäftigungspflicht obliegt dagegen den Postnachfolgeunternehmen, die im Wege einer Beleihung ermächtigt sind, die dem Dienstherrn Bund obliegenden Rechte und Pflichten gegenüber den bei ihnen beschäftigten Beamtinnen und Beamten wahrzunehmen.
  • Die Dienstherrenbefugnisse sind weder auf Tochter- und Enkelunternehmen noch auf etwaige (neue) Unternehmen, die im Wege einer Umwandlung durch Spaltung oder Verschmelzung entstehen, übertragbar.
  • Im Falle von Umwandlungen bzw. organisatorischer Veränderungen eines Postnachfolgeunternehmens (ein Unternehmen wird aufgelöst, gespaltet oder der Sitz ins Ausland verlagert), wird es möglich, einem anderen Unternehmen Dienstherrenbefugnisse zu verleihen.
  • Der Bund wollte Beschäftigungs- und Kostenpflichten vermeiden. Sollte also ein Postnachfolgeunternehmen nicht mehr bestehen, dann soll mit der neuen gesetzlichen Regelung die Beschäftigungspflicht und einhergehend die Dienstherrenbefugnis auf das jeweilige Nachfolgeunternehmen übergehen. Sollte das Nachfolgeunternehmen aufgrund Auflösung seiner Verpflichtung nicht nachkommen können, dann soll die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation die dienstrechtliche Verantwortung übernehmen.
  • Das neue Unternehmen ist ermächtigt, bestimmte Rechte und Pflichten gegenüber den bei ihnen beschäftigten Beamtinnen und Beamten wahrzunehmen. Zuständigkeiten, z. B. beim Personaleinsatz, Beförderungen, bei Entscheidungen des Besoldungs- und Versorgungsrechts, im Disziplinarrecht, der Genehmigung und der Versagung von Erholungs- und Sonderurlaub.

So wirkt das neue Gesetz:

Werden Unternehmen oder Tochtergesellschaften von Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG, Deutsche Postbank AG aufgelöst, abgespalten, verschmolzen oder der Sitz des Unternehmens ins Ausland verlagert, kann das Bundesfinanzministerium durch Rechtsverordnung ein anderes Unternehmen mit der Wahrnehmung von Dienstherrenbefugnissen beauftragen.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ein Unternehmen diese Dienstherrenbefugnisse erhält?

  • Das Unternehmen muss seinen Sitz im Inland haben.
  • Betrifft Unternehmen, die im Wege einer Umwandlung aus einem primären Postnachfolgeunternehmen hervorgehen.
  • Das Unternehmen muss zur Wahrnehmung der Rechte und Pflichten des Dienstherrn Bund geeignet erscheinen.
  • Im Vorfeld der Entscheidung über eine Beleihung sind sowohl die Organe der betroffenen Unternehmen als auch die Gewerkschaften zu beteiligen.
  • Sollte es nicht möglich sein, auf Anhieb ein passendes Postnachfolgeunternehmen zu finden, dann soll vorübergehend die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation die Dienstherrenbefugnisse wahrnehmen.

Dienstrechtliche Zuständigkeiten:

Dies betrifft die Neuordnung der Zuständigkeiten für Beamtinnen und Beamte und Pensionäre im Beihilfe- und Versorgungsrecht.

Die Bundesanstalt übernimmt die dienstrechtliche Betreuung der Pensionäre.

Für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger liegt die Zuständigkeit bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation. Zusätzlich ist die Bundesanstalt für die Bearbeitung der beamtenrechtlichen Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen verantwortlich.

Die Aktiengesellschaft übernimmt die dienstrechtliche Zuständigkeit für aktive Beamtinnen und Beamte.

Die Postnachfolgeunternehmen und ggf. ein Unternehmen, welches Dienstherrenbefugnisse im Rahmen der Neuregelung erhalten soll, sind für die aktiven Beamtinnen und Beamten zuständig.

Dienstrechtliche Regelungen:

  • Bei einer Tätigkeitszuweisung ist ein unterwertiger Einsatz möglich. Generell wird die Möglichkeit einer Verwendung auf einem nicht dem Amt angemessenen Arbeitsposten eingeschränkt: Höchstens 2 Jahre und nur innerhalb   der Laufbahn.
  • Beurlaubung unter Fortzahlung der Bezüge ist bis zu einer Dauer von fünf Jahren möglich, sowie eine einmalige Verlängerung um weitere 3 Jahre.

Arbeitszeitgestaltung:

  • Beamtinnen und Beamte sollen ihre Arbeitszeit der persönlichen Lebenssituation anpassen und Arbeitszeitguthaben für längere Freistellungsphasen auf Lebensarbeitszeitkonten ansparen können.
  • Umsetzung tarifvertraglicher Regelungen.
  • Attraktive Altersteilzeitregelungen werden geschaffen.

 Quelle: ver.di


Aus den Bezirksverbänden

Bezirksdelegiertentag 2015 in Bremen

Am 03.03.2015 traf sich der Bezirksvorstand des Verbandes Bremen zu einem gemeinsamen Frühstück in Oldenburg-Nadorst. Danach fuhren die Anwesenden zum 1. Vorsitzenden Claus Haßfurther nach Rastede. Bei ihm wurde der Arbeits- und Bezirksdelegiertentag abgehalten. Nach der Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden Claus Haßfurther wurde die Tagesordnung verlesen und genehmigt. Bei der Arbeitstagung wurde in erster Linie über die Protokolle des Bundesvorstandes berichtet. Kollege Claus Haßfurther wurde beim Bundesdelegiertentag in Hamburg im Mai 2014 zum 2. Bundesvorsitzenden, sowie Heinrich Eichhorn wieder als Beisitzer in den Bundesvorstand gewählt. Des Weiteren hat sich der Bezirksvorstand Bremen bereit erklärt, die Bezirksvorständetagung 2015 zu organisieren. Das Treffen wird, begleitet von einem Rahmenprogramm, im Best Western Hotel (Heide) in Oldenburg/Oldbg.,  am 06.06.2015 stattfinden. Nach der Arbeitstagung eröffnete der Bezirksvorsitzende Claus Haßfurther um 14:00 Uhr den Bezirksdelegiertentag 2015 des Bezirksverbandes Bremen. Anwesend waren leider nur fünf Mitglieder. Vermutet wird, dass die Grippewelle auch vor den Mitgliedern nicht Halt gemacht hat. Dadurch konnte die Kassenprüfung nicht durchgeführt werden und der Vorstand somit auch nicht entlastet werden. Es wurde daraufhin einstimmig beschlossen, dies auf dem nächsten Bezirksdelegiertentag 2016 nachzuholen. Der Vorsitzende erläuterte in seinem Geschäftsbericht die Tätigkeiten des abgelaufenen Geschäftsjahres. Am Abend verabschiedete er die anwesenden Kollegen und wünschte ihnen eine gute Heimfahrt.

 

Besichtigung VW-Werk Emden

Die Besichtigungsfahrt des Bezirksverbandes Bremen 2015 führte in diesem Jahr zum VW-Werk nach Emden. Die Besichtigung begann mit einem gemeinsamen Mittagessen, bei der viele Erinnerungen ausgetauscht wurden. Bei der anschließenden Werksführung wurden wir zunächst mit der Geschichte des VW-Werkes-Emden vertraut gemacht.

Volkswagen entschied sich in den frühen 1960 Jahren für Emden als Produktionsstandort, weil der Emdener Hafen der westlichste Seehafen Deutschlands ist und daher die kürzesten Transportwege nach Übersee bietet.

Weitere wichtige Gründe waren die hohe Arbeitslosigkeit in Ostfriesland und dass die Stadt Emden über ca. 200 Hektar eingepoldertes Land verfügte, welches Volkswagen günstig erwerben konnte und auch für zukünftige Betriebserweiterungen genügend Flächen zur Verfügung standen.

Das Werk wurde nach nur 9-monatiger Bauzeit fertiggestellt und am 8. Dezember 1964 mit der Produktion des VW-Käfers in Emden begonnen. Bis Anfang 1978 wurde hier äußerst erfolgreich der VW-Käfer produziert.  Am 19. Januar 1978 lief der letzte in Deutschland gebaute Käfer in Emden vom Band. Insgesamt wurden 16.255.500 VW-Käfer in Deutschland gebaut. Der Käfer wurde anschließend in Mexico weiter gebaut.

Als Nachfolger des VW-Käfers wird hier in Emden seit 1977 der VW-Passat  in der 8. Generation produziert.

Das Emdener VW-Werk ist mittlerweile das Leitwerk für dieses Modell.  Neben der Limousine wird hier auch das Kombimodell gebaut.  Seit 2008 wird in Emden außerdem der VW CC hergestellt und im VW-eigenen Presswerk werden zudem Blechteile für verschiedene Fahrzeuge hergestellt.

Es war schon beeindruckend bei der Werksführung die einzelnen Produktionsschritte hautnah miterleben zu können. Wenn man dann hört, dass hier täglich ca. 8.600 Mitarbeiter bis zu 1.200 Passats fertigen, sind das schon gigantische Zahlen.

Zusammenfassend kann man feststellen, dies war eine gelungene Veranstaltung, bei der auch über alte Zeiten gesprochen wurde. Von einigen Kollegen kamen auch schon Vorschläge wohin die Besichtigungstour im nächsten Jahr führen könnte. Also Kollegen, wenn jemand noch zusätzliche Vorschläge hat, her damit. Wir werden Euch rechtzeitig mit der Weihnachtspost über die im nächsten Jahr stattfindende Besichtigungstour informieren.

Geburtstage und Jubilare:

 Bezirksverband Nord:

Zu 40 Jahren Mitgliedschaft gratulieren wir Andreas Petersen aus Niebüll. Zu 25 Jahren Mitgliedschaft Niklaus Hollesen aus Sastrup, Karl-Heinz Ristau aus Heide und Gerd Schomburg aus Süderdorf.

 Bezirksverband Nordbaden:

Ein herzlicher Glückwunsch geht an Werner Ohlheiser aus Heidelberg zum 90. Geburtstag, dazu die besten Wünsche an Karl Schmitt aus Schriesheim zum 82. Geburtstag.

 Bezirksverband Nordwürttemberg:

Herzlichen Glückwunsch an Gerhard Ruf aus Winterbach zum 85. Geburtstag.

Zum 75. gratulieren wir Friedrich Köhnlein aus Crailsheim und Werner Eisenhardt aus Weissach.

 Bezirksverband Südbayern:

Herzlichen Glückwunsch zum 80. Geburtstag an Manfred Schmidt aus Meitingen und Konrad Schneider aus Aichach zum 82.


DTAG, Management zur Sache 

Der BND braucht eine überarbeitete rechtliche Grundlage

Die Digitalisierung und Vernetzung unserer Welt schreitet voran. Basis dieser Entwicklung sind das Internet und webbasierte Dienste. Damit unsere Gesellschaft die Chancen und Potenziale der digitalen Revolution nutzen kann, braucht es das Vertrauen der Menschen in Sicherheit und Schutz ihrer Daten.

Dieses Vertrauen ist durch den Verdacht der massenhaften Ausspähung durch ausländische Geheimdienste erschüttert worden.
Thomas Kremer - Vorstandsmitglied Deutsche Telekom AG, Datenschutz, Recht und Compliance, fordert klare Regeln, mehr Transparenz und effektive Kontrolle für den BND. Der NSA-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages hat aber auch Kritik am Bundesnachrichtendienst hervorgerufen:

Hat der BND die NSA bei Wirtschaftsspionage gegen europäische Unternehmen unterstützt? Wurden europäische Politiker, Institutionen oder Medien bespitzelt? Der Vorwurf steht im Raum und muss dringend aufgeklärt werden.

Für die Telekom hat der NSA-Untersuchungs-ausschuss schon jetzt gezeigt, dass die Befugnisse des BND durch den Gesetzgeber nachzuschärfen sind. Als Telekommunikationsunternehmen müssen wir mit dem BND kooperieren, damit er seinen gesetzlichen Auftrag erfüllen kann. Darüber hinaus gibt es keine Zusammenarbeit, schon gar keine gesetzeswidrige. Gleichzeitig müssen wir auf die Freiheitsrechte unserer Kunden achten. Dafür braucht es eine eindeutige rechtliche Basis, transparente Spielregeln und eine wirksame Kontrolle. Wir begrüßen es daher, dass die Bundesregierung die Befugnisse des BND überarbeiten will.

Aus unserer Sicht sollten vor allem folgende Themen neu geregelt werden:

Stärkung der G-10-Kommission: Jede Telekommunikationsüberwachung durch den BND sollte unter dem Vorbehalt einer G-10-Anordnung stehen. Damit gäbe es eine klare Regelung ohne Interpretationsspielraum. Über die Frage, ob der grundrechtliche Schutz des Fernmeldegeheimnisses auch für Nichtdeutsche gilt, müsste so nicht mehr gestritten werden. Im Übrigen kommt die Telekom ihrer Verpflichtung gegenüber dem BND seit 2008 ohnehin nur noch auf Basis von G-10-Anordnungen nach.

 Vorgaben zur technischen Umsetzung der Überwachung der Telekommunikation durch den BND (Technische Richtlinie): Begrüßenswert wären klare und überprüfbare Vorgaben zur technischen Umsetzung der Überwachung der Telekommunikation durch den BND. Die entsprechende Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) beschränkt die detaillierten Regelungen bisher weitgehend auf die „klassische“ Telekommunikationsüberwachung durch Strafverfolgungsbehörden. Analog sollten hier Regelungen für Überwachungsmaßnahmen durch den BND ergänzt werden, die den Besonderheiten der Geheimhaltung bei der strategischen Fernmeldeüberwachung Rechnung tragen. 

Prüfung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): Das BSI übernimmt die Prüfung und Zertifizierung der IT der Bundesverwaltung und damit auch der BND-Technik. Diese Prüfung erfolgte aber nicht vor Ort an der konkret genutzten Ausrüstung des BND – so zumindest die Angaben aus dem öffentlichen Teil des Untersuchungsausschusses. Vielmehr wurde nur generell das eingesetzte Modell im Labor und anhand von Dokumentationen geprüft. Das entspricht zwar der aktuellen gesetzlichen Verpflichtung des BSI. Zur Wiederherstellung von Transparenz und Vertrauen sollte der Prüfumfang aber erweitert werden und auch die konkrete Installation und Nutzung beim Netzbetreiber umfassen.

Durch diese Maßnahmen wäre sichergestellt, dass sämtliche Überwachungsmaßnahmen der Kontrolle der G-10-Kommission unterliegen, es klare technische Vorgaben für Überwachungsmaßnahmen gibt und eine technische Prüfung durch das BSI erfolgt.


Ein Museum zieht um!

20 Jahre Telekom-Historik Bochum e. V.

 Im Jahr 1991 wurde in Bochum Werne die Telefonvermittlungsstelle mit der Wählertechnik abgeschaltet. Jahrzehntelang hatte sie im Bochumer Osten für den reibungslosen Telefonverkehr gesorgt, nun übernahm eine modernere Einrichtung ihre Aufgabe. Zum Glück benötigte die Deutsche Telekom das Gebäude nicht, die Geräte und Anlagen verblieben am Ort und wurden so vor dem Verschrotten verschont. So blieb eine Vielzahl technischer Einrichtungen erhalten und im Laufe der Zeit kamen immer mehr Objekte dazu. 

Am 1. April 1995 beschlossen 6 Kollegen bei einer Jubiläumsfeier den Verein "Telekom-Historik" zu gründen, der sich zum Ziel setzte, die Sammlung aufzubereiten und sie einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren.

Im Jahr 1999 konnte dann das Telefonmuseum mit einer funktionsfähigen Vermittlungsstelle der breiten Öffentlichkeit zugängig gemacht werden.

Im laufe der Jahre kamen immer mehr Exponate hinzu. Unter anderem wurde die Sammlung mit einer funktionsfähigen Fernschreibvermittlung und einer Fallwähleranlage erweitert.

Im Dezember 2013 dann der große Schock. Nach feuerpolizeilichen Vorgaben durften keine Besucher mehr durch das Museum geführt werden, da ein zweiter Fluchtweg fehlte. Ein Umbau des ehemaligen VSt Gebäudes kam aus verschiedenen Gründen nicht in Frage.

Der neue Leiter der DEUTSCHE TELEKOM TECHNIK GMBH Niederlassung West, Herr Bammann, signalisierte dann bei einem Besuch im Dezember, dass eine Lösung gefunden wird.
Am 4. Februar 2014 wurden dem Verein von der Telekom Räumlichkeiten in der Karl-Lange-Straße 23 angeboten. Von da an gab es auf allen Seiten noch viele Fragen zu klären. Unter anderem, ob der Verein “Telekom-Historik“ das Wagnis Umzug überhaupt eingehen kann. Ein Museums-Umzug, insbesondere mit voll funktionsfähigen Vermittlungseinrichtungen, ist nun mal kein durchschnittlicher Wohnungsumzug. Die Vereinsmitglieder hatten sich schnell für den Umzug entschieden, da sie der Meinung waren, dass dieses Museum für die Öffentlichkeit erhalten werden muss. So hatten sie schon mit der Planung des Umzuges begonnen, obwohl von Seiten der Telekom noch nicht alle offenen Fragen geklärt waren. Am 8. April 2014 dann das endgültige OK. Die Technik Niederlassung West teilte mit, dass der Verlegung des Museums nichts mehr im Wege steht.

Es wurde beschlossen den Umzug in mehreren Schritten durchzuführen.

Im ersten Schritt wurden ab Mai 2014 die Vitrinen und beweglichen technischen Einrichtungen wie Nebenstellenanlagen, Telexvermittlung mit Fernschreiber und vieles mehr verlagert.
Am 2. Dezember konnte das Telefonmuseum Bochum, nach einem Jahr Pause, wieder für die Besucher geöffnet werden. Historische Telefone, Morsetelegraphen und Fernschreiber konnten bestaunt und ausprobiert werden.

Ab Januar 2015 begann als nächster Schritt die Verlagerung der Vermittlungsstelle. Hier mussten zunächst alle Verbindungen zwischen den Gestellen und Verteilern getrennt werden. Danach wurden alle Gestellrahmen ausgebaut und zum neuen Standort verbracht. Ende April begann der Aufbau der VSt in den neuen Räumen. Dieser Aufbau wird bis zum Sommer 2015 abgeschlossen sein. Das funktionsfähige zusammenschalten wird jedoch noch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Seit Februar 2015 wurde durch die Auszubildenden des AZ Hagen Nico Rodamer und Cedric Nottebaum der Umzug der "Lounge of Innovation" geplant und durchgeführt. Da im neuen Museum nur ein Raum für das “Wohnzimmer” und dem technischen “Außenbereich” zur Verfügung steht, mussten sich die beiden etwas einfallen lassen um die Bereiche zu trennen. Dies ist ihnen optimal gelungen und ein Besuch der “Lounge” schon aus diesem Grund empfehlenswert. Am 1. April 2015 feierte der Verein “Telekom-Historik Bochum e. V.“ in den neuen Räumen sein 20-jähriges Jubiläum. Hierzu durfte der Vorsitzende des Museumsvereins, Dieter Nowoczyn, gut fünfzig Gäste begrüßen. Der 1. Vorsitzende des Fernmeldemuseum Dresden, Herr Hegewald, übereichte als Gastgeschenk einen Fernschreiber RFT F2000, der sogleich vom Fernschreibexperten Willi Bornemann in Betrieb genommen wurde.

Der Leiter der Telekom Technikniederlassung West, Herr Bammann, überreichte dem Verein die offizielle Gründungsurkunde der Telekom-verwaltung. Höhepunkt war die Eröffnung der "Lounge of Innovation" durch den Niederlassungsleiter Herrn Bammann.

Bildimpressionen des Museumumzuges

Einblick in die neuen Räumlichkeiten im Bochumer Fernmeldemuseum