Engagierter Ruhestand bis 2024 verlängert!

Herausgegeben am Donnerstag, 17. Dezember 2020

55. Jahrgang
2020-09

Engagierter Ruhestand verlängert bis Ende 2024

Der Gesetzesbeschluss für die Verlängerung des Engagierten Ruhestandes ist mit der Veröffentlichung des “Gesetzes zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ am 10. Dezember 2020 in Kraft getreten.

Dort steht unter Artikel 4:

Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisen-bahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen:

In § 4 Absatz 1 des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen vom 27. Dezember 1993, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 geändert worden ist, wird die Angabe „2020“ durch die Angabe „2024“ ersetzt.

Das „Gesetz zur Modernisierung des Versicherungssteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ ist im Bundesgesetzblatt Nr. 59 vom 09. Dezember 2020 verkündet worden. Es dient als Trägergesetz, und enthält in Artikel 4 die Verlängerung des Engagierten Ruhestandes bis Ende 2024. Der Bundesrat hat zuvor dem Gesetzentwurf am 27. November 2020 zugestimmt.

Ein Einsatz soll auch in Gesundheitsämtern möglich sein.

Künftig soll auch ein Einsatz bei den Gesundheitsämtern möglich sein. Informationen hierzu erhalten sie bei der BAnst PT.

Bereits im Oktober 2020 hat unser Bezirksverband Südwest hierzu Vorschläge auch an das saarländische Gesundheitsministerium gemacht.