Tarifabschluss DT AG

Herausgegeben am Montag, 6. April 2020
zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 27. August 2020

2020-02

Tarifabschluss für Telekom-Beschäftigte ist vollbracht

Obwohl es zurzeit anscheinend nur noch ein Thema gibt, CORONA, haben es die Tarifparteien mit der Deutschen Telekom geschafft, einen Tarifabschluss für die ca. 60.000 Beschäftigten abzuschließen!

Überblick:

Schutz betriebsbedingter Beendigungskündigungen

Verlängerung betriebsbedingter Beendigungskündigungen bis zum 31.12.2023 für

die Beschäftigten bei DTAG, T-Deutschland, DT Technik, DT Service, DT

Außendienst, DT GKV, DT ISP, DT IT und DT PVG

ENTGELTERHÖHUNG für DTAG, T-Deutschland, DT Technik, DT Service,

DT Außendienst, DT GKV und DT IT

Erhöhung der Entgelte und individuellen Jahreszielentgelte

in den Entgeltgruppen 1-5 bzw. KS 1-KS 3:

+ 3,0% ab 01.07.2020

+ 2,0% ab 01.07.2021, Laufzeit bis 31.03.2022

Erhöhung der Entgelte und individuellen Jahreszielentgelte

in der Entgeltgruppe 6 bzw. KS 4

+2,8 % ab 01.07.2020

+2,0 % ab 01.07.2021, Laufzeit bis 31.03.2022

Erhöhung der Entgelte und individuellen Jahreszielentgelte

 in den Entgeltgruppen 7-10 bzw. KS 5-KS 7:

+ 2,6 % ab 01.07.2020

+ 2,0 % ab 01.07.2021, Laufzeit bis 31.03.2022

 

ENTGELTERHÖHUNG für die DT ISP GmbH

Erhöhung der Tabellenentgelte

in den Entgeltgruppen 1-3 zur Grund- und Zusatzstufe:

+ 3,0% ab 01.07.2020

+ 2,0% ab 01.07.2021, Laufzeit bis 31.03.2022

Erhöhung der Tabellenentgelte in der Entgeltgruppe 4 zur Grund- und Zusatzstufe:

+ 2,8 % ab 01.07.2020

+ 2,0 % ab 01.07.2021, Laufzeit bis 31.03.2022

Erhöhung der Tabellenentgelte

in den Entgeltgruppen 5-6 zur Grund- und Zusatzstufe:

+ 2,6 % ab 01.07.2020

+ 2,0 % ab 01.07.2021, Laufzeit bis 31.03.2022

 

Vereinbarung zum Tarifvertrag LEBENSARBEITSZEITKONTEN

Die Ende 2020 auslaufende Förderleistung des Arbeitgebers (in Höhe von 350€) wird bis zum 31.12.2022 verlängert

Die Bedingungen für die Zahlung der Förderleistung bleiben unverändert bestehen

Vorbeugende Modifizierung der bestehenden Regelungen zu KURZARBEIT
  • Es ist eine Verabredung, mit den Arbeitgebern getroffen worden, für den Bedarfsfall eine befristete modifizierte Regelung zur Kurzarbeit zu vereinbaren.
  • Die Tarifvertragsparteien werden hierzu unmittelbar Verhandlungen aufnehmen, insbesondere zu Unternehmen, bei denen wie bei der DT PVG aufgrund der Corona-Krise bereits ein erheblicher Arbeitsausfall eingetreten ist (im Gegenzug wird die Beschäftigungssicherung bis Ende 2023 auch auf die PVG übertragen)
  • Die befristete Modifizierung der bestehenden Regelung wird folgende Eckpunkte enthalten.

1. Der bestehende Zuschuss zum Kurzarbeitergeld wird von aktuell 80 % des Brutto- Unterschiedsbetrags auf 85 % des Brutto-Unterschiedsbetrags angehoben 

2. Die grundsätzliche Einbeziehung einer Gesellschaft in Kurzarbeit wird von den Tarifvertragsparteien festgelegt

3. Die Abstimmung der konkreten Einheiten und betroffenen Personen soll auf Ebene des Gesamtbetriebsrats (da wo kein GBR besteht, durch den BR) unter Einbeziehung der örtlichen Betriebsräte erfolgen

4. Weitere Details, werden in den nun folgenden Verhandlungen geklärt

Quelle: ver.di