Insich- / Beurlaubung für Beamtinnen und Beamte 2016

Herausgegeben am Dienstag, 16. August 2016
zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 27. August 2020

2016-03

Am 12.07.2016 hat der DTAG-Vorstand eine neue Regelung für die Insich-/Beurlaubung von Beamten festgelegt.

Die neuen Regelungen gelten ab sofort, sofern kein abweichender Termin genannt wird.

Insich-/Beurlaubungen im inländischen Konzern werden ab sofort für einen Zeitraum von jeweils 12 Monaten synchron zum Kalenderjahr bewilligt oder verlängert.

Wenn diese erst nach dem 31.08. neu bewilligt oder verlängert werden, verlängert sich der Insich-/Beurlaubungszeitraum ausnahmsweise bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres.

Der Prozess wird ab Ende September 2016 auf einen digitalisierten Workflow umgestellt. Alle Betroffenen erhalten ab August 2016 Informationen dazu.

Bereits bestehende Beurlaubungen werden ganz normal fortgeführt (nach Fristablauf verlängert), solange der Arbeitsplatz besteht oder dem Mitarbeiter ein dort geeigneter Arbeitsplatz übertragen werden kann.

Neue Insich-/ Beurlaubungen dürfen für amtsgemäße Tätigkeiten grundsätzlich nicht mehr angeboten werden. Hier erfolgt der Einsatz im aktiven Beamtenverhältnis.

Für Einsätze in nicht amtsgemäßen Tätigkeiten können weiterhin auch neue Insich-/ Beurlaubungsangebote unterbreitet werden.