VDFP Nachrichten 2020 - 02

Herausgegeben am Freitag, 19. Juni 2020
zuletzt aktualisiert am Montag, 31. August 2020

55. Jahrgang
Ausgabe 2-2020

Vorwort

Wie vieles und viele in diesen Zeiten, so ist auch unser VDFP von der Corona-Pandemie betroffen. Durch die starken Einschränkungen konnten schon geplante Veranstaltungen nicht durchgeführt werden. So unter anderem unser Bundesdelegiertentag in Königswinter, geplant Mitte Juni, und bereits zuvor die Jahres- hauptversammlung des Bezirksverbandes Nordwürttemberg, geplant für den 26. März. Sobald wieder reguläre Versammlungen durchgeführt und unsere Mitglieder sicher an Veranstaltungen teilnehmen können, wollen wir diese nachholen. 

Trotz alledem hofft die Redaktion, dass die aufgeführten Themen euer Interesse wecken.


Für eine Europäische Telekommunikations-Industrie

Auch in der Telekommunikationsbranche kommt, wie so vieles aus China. Die Firma Huawei ist zum wichtigsten Lieferanten für Telekommunikations-ausrüster geworden. Es gibt zwar noch andere Firmen, die diese Techniken liefern, aber die chinesische Firma hat unschlagbar günstige Preise. Sinkende Endkundenpreise und immer mehr Leistungen nötigen die Netzbetreiber zu Einsparungen bei den Investitionen. Ausbauverpflichtungen bei der Breitband-versorgung drücken auf die Kosten und zwingen die Netzbetreiber zu Einsparungen bei den Ausgaben. Die Digitalisierung braucht Netze und Verbindungen bis in den letzten Winkel unseres Landes, um die Datenmengen sicher und schnell zu transportieren.

Die Telekommunikations-Infrastruktur ist die Basis für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands. Die Sicherheit im Staat und die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft ist für den Standort Deutschland und die wirtschaftliche Entwicklung von größter Bedeutung. Wir sehen das beim Ausbaugefälle in den Datengeschwindigkeiten zwischen Stadt und Land. Wenn Baugebiete erschlossen werden sollen, steht zuerst die Frage nach der Versorgung mit Telekommunikationsdiensten. Oft lassen sich Bauplätze nicht verkaufen, weil der Mobilfunk nicht richtig funktioniert oder die Internet-geschwindigkeiten zu langsam sind.

Die Netzbetreiber sind gezwungen ihre Netze zu erweitern und zu verbessern. Dazu benötigen sie Ausrüster, die die Netze auf den neusten Stand bringen. In der Vergangenheit haben wir bei deutschen Firmen wie Siemens oder SEL unsere Technik eingekauft. Dann bedienten wir uns auf dem europäischen Markt bei Firmen wie Nokia und Ericsson, aber auch Cisco (USA) und Samsung (Korea) um unsere Netze auszubauen. Inzwischen hat die Firma Huawei allen anderen den Rang abgelaufen und ist auch im Preis, aber auch bei der Technik, allen anderen überlegen. Die Kosten für die Netzbetreiber, und am Ende auch für die Kunden, sprechen eine eindeutige Sprache. Diese Entwicklung war eines der Ziele, die von Politik und Wirtschaft verfolgt wurden. Hohe Leistungsfähigkeit bei niedrigen Preisen und einem moderaten Wettbewerb.

Der amerikanische Präsident hat die Firma Huawei als Sicherheitsrisiko für die westlichen Demokratien bezeichnet. Sie würde ihn mit ihrer Technik auch ausspionieren und die chinesische Regierung mit Informationen versorgen können. Viele Politiker fordern sich von Huawei als Zulieferer zu trennen und auf andere Anbieter zu wechseln. Dies ist jedoch so schnell nicht möglich, da keine geeigneten Ausrüster in dieser Menge und Qualität zu diesen Preisen liefern können. Dies kann nur mittelfristig erfolgen. Nur eine europäische Kooperation mit der gezielten Förderung von Hochtechnologie im Telekommunikationsbereich kann die Antwort sein. Eine Europäische Alternative zu den anderen Anbietern muss entwickelt werden um den Markt mit wettbewerbsfähigen Angeboten zu bedienen. So hat die Entwicklung des Airbus-Konzerns auch begonnen. Im Rahmen der Erfahrungen mit der Corona-Pandemie trifft dies nicht nur auf diesen Bereich zu, sondern gilt, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen, für viele andere Branchen. Die Arzneimittelproduktion, die Halbleiterproduktion und die Batteriezellenfertigung sind hier nur ein Beispiel. Hier müssen europäische Anbieter in die Fertigung einsteigen um die Abhängigkeit von Asien zu reduzieren. Einseitige Abhängigkeiten müssen minimiert und in sensiblen Bereichen die nationale Eigenständigkeit wieder mehr zur Geltung kommen. Dies muss auch im nationalen Interesse seine Bedeutung haben. Karl Schäffer


Anerkennung der Ruhegehaltsfähigkeit von Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres 

Liebe Kollegen, noch immer arbeiten wir daran, dass nicht nur die Beamten, die ab dem 11.01.2017 in den Ruhestand gingen, die Anerkennung der Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr erfahren, sondern eben auch alle, die vor diesem willkürlich gelegten Stichtag in den Ruhestand versetzt wurden. 63 Kollegen haben wir mittlerweile in unsere Interessenliste aufgenommen. Neun Klagen sind in Vorbereitung bzw. bereits eingereicht, sieben über das vom VDFP-Bundesvorstand vorgeschlagene Anwaltsbüro Lenders in St. Augustin bei Bonn und zwei via DGB-Rechtsschutz, einmal in Augsburg (Revisionsverfahren in Vorbereitung) und einmal in Ulm.

Da wir ja laut Antwortschreiben vom Bundesinnenministerium keine Unterstützung von der Politik zu erwarten haben (s. VDFP-Nachrichten 1/2020) müssen wir ganz auf letztinstanzlich richterliche Entscheidungen in unserem Sinne hoffen. Wie bereits früher erwähnt, sollte das sogar höchstrichterlich sein, nämlich vom Bundesverwaltungsgericht oder ggf. vom EuGH. Mittlerweile liegen uns von vielen Betroffenen Kollegen die Urteile der verschiedenen Verwaltungsgerichte und auch die im Vorfeld der Verhandlungen den Gerichten zugesandten Schreiben der BAnst PT vor. Wenn man sich die Argumentationen des Justitiars der BAnst ansieht, welche sich die Verwaltungsgerichte teilweise fast identisch in den ablehnenden Urteilen zu Eigen machen, stellt man immer wieder fest, dass zum einen hauptsächlich auf die Gültigkeit des Beamtenversorgungsgesetzes jeweils zum Zeitpunkt der Zurruhesetzung hingewiesen wird und zum anderen in den Fällen, wo zum Zeitpunkt des Ruhestandes von den betroffenen Beamten kein Einspruch eingelegt wurde, gar kein Handlungsbedarf bestünde. Dieses Argument zieht u. E. gar nicht, da die Erneuerung des § 69k BeamtVG, wonach Versorgungsfälle ab dem 11.01.2017 eben die Anerkennung der Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahres erhalten, ja als Einspruchsgrund noch gar nicht bekannt war und wir uns ja deshalb auf das Gesetz der Altersdiskriminierung beziehen.

Ein weiteres Argument, welches immer wieder genannt wird, ist in diesem Zusammenhang, die Nichtanwendbarkeit der Altersdiskriminierung.

Diese im § 12 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG genannte Diskriminierung sei nicht anzuwenden, weil die Vorschrift mit dem europarechtlichen Verbot der Alters-diskriminierung nicht vereinbar wäre. Man beruft sich hierbei auf eine ältere Richtline (2000/78/EG) und eine Entscheidung vom EuGH vom 16. Juni 2016 (Az.: C-159/15), wonach bei österreichischen Beamten ein Ausschluss von Zeiten vor dem 18. Lebensjahr nicht europarechtswidrig ist, was ja durch das aktuelle EuGH-Urteil C‑396/17 vom 08. Mai 2019 überholt ist. Auch wenn dort das alte Urteil nicht explizit erwähnt wird, so ist schon alleine durch die Akzeptanz des österreichischen Gesetzgebers incl. der Umsetzung auch bei den österreichischen Ruheständlern erkennbar, dass die Ungerechtigkeit auch von den anderen EU-Staaten zu beseitigen ist. Hier heißt es nämlich u. a: „In diese betroffene Gruppe fallen etwa Personen, die innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist in den Ruhestand getreten oder in Pension gegangen sind“.

Natürlich gab es in Vergangenheit auch positive Urteile in unserem Sinne, so z.B. beim VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Dezember 2015 - Az. 4 S 1211/14, wonach im Falle eines ehemaligen Fernmeldehandwerkers (zuletzt im Amt eines Technischen Fernmeldeamtmanns) die Beklagte (Deutsche Telekom) verpflichtet wurde, dem Kläger Versorgungsbezüge unter Berücksichtigung eines weiteren Jahres ruhegehaltfähiger Dienstzeit für die Zeit vor Vollendung des 17. Lebensjahres verbrachte Ausbildungszeit in gesetzlicher Höhe zu gewähren. Der Bescheid der Deutschen Telekom AG vom 15.Dezember 2010 und ihr Widerspruchsbescheid vom 18.01.2012 wurden aufgehoben. Wie in dem Falle ein evtl. Revisionsverfahren ausging, wissen wir nicht.

Im Falle eines ehemaligen Postjungboten, verhandelt beim VG Saarlouis mit Urteil vom 8.3.2018, 2 K 455/17 wurde die Beklagte unter Abänderung des Bescheides vom 16.09.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21.02.2017 verpflichtet, bei der Festsetzung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit und bei der Berechnung der Versorgungsbezüge des Klägers auch Ausbildungszeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres zu berücksichtigen. Hiernach kann der Kläger beanspruchen, dass seine bei der Beklagten zurückgelegten Ausbildungszeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres bei der Festsetzung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit berücksichtigt werden. Die dies ablehnenden Bescheide der Beklagten sind rechtswidrig. § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtVG (im Folgenden in der Fassung bis 10.01.2017) steht dem nicht entgegen. Zwar kann danach nur die nach Vollendung des 17. Lebensjahres erbrachte Mindestzeit der außer der allgemeinen Schulbildung vorgeschriebenen Ausbildung als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden. Es trifft auch zu, dass die frühere Fassung des Gesetzes vorliegend einschlägig ist und nicht die zum 11.01.2017 in Kraft getretene Änderungsfassung, die die genannte Einschränkung nicht mehr enthält. Maßgeblich ist insoweit, dass im Beamtenversorgungsrecht grundsätzlich das bei Eintritt des Versorgungs-falles geltende Recht anzuwenden ist.

Der Gesetzgeber hat dementsprechend in der Übergangsregelung des § 69k BeamtVG die Geltung der Neufassung ausdrücklich für vor dem 11.01.2017 eingetretene Versorgungsfälle – wie hier - ausgeschlossen. § 12 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG ist vorliegend aber gleichwohl nicht anzuwenden, weil die Vorschrift mit dem europarechtlichen Verbot der Altersdiskriminierung nicht vereinbar ist. Diese Ungleichbehandlung ist weder nach Art. 6 Abs. 1 noch nach Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG gerechtfertigt.

An den Beispielen ist gut erkennbar, wie unterschiedlich verschiedene Gerichte eine doch so gleiche Ungerechtigkeit der Alters-diskriminierung einschätzen und wie wichtig es ist, hier eine allgemeingültige höchstrichterliche Entscheidung zu erwirken. Für den diesjährigen Bundesdelegiertentag, welcher im Juni in Königswinter geplant war und wegen der Corona-Pandemie so nicht stattfand, hatten wir ja den Präsidenten der BAnst PT und unseren Anwalt erwartet. Hier erhofften wir uns viele Fragen und vor allem Antworten, um unsere weitere Vorgehensweise abstimmen zu können. Unsere Fragen hatten wir im Vorfeld auch schon an Herrn Hermes gesandt. Auch Herrn Lenders haben wir wiederholt weitere Fragen zugesandt. Bisher haben wir leider noch keine Antworten erhalten. Durch den Wechsel an der Spitze der BAnst PT (Frau Andrea Nahles wird wohl die neue Präsidentin) werden wir einen neuen Anlauf, spätestens vor der Neuansetzung des Bundesdelegiertentages unternehmen. In der Zwischenzeit wird es evtl. ja auch weitere Entscheidungen von Verwaltungsgerichten bzw. im Falle des Einspruchsverfahrens beim OVG Augsburg geben.


Engagierter Ruhestand (ER) für Beamte und Beamtinnen 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

der ER wird in 2020 nicht mehr zur Anwendung kommen. Die noch laufenden Programme 2 und 3 enden mit den Zurruhesetzungen zum 31.05., 30.06. und 31.07.

Weitere Programme sind weder geplant noch vorgesehen. Eine erneute ER-Antragstellung wird frühestens wieder für 2021 möglich sein. Sollte es dazu kommen, werden wir Sie rechtzeitig darüber informieren.

Programm 2 zum Engagierten Ruhestand 2020

- Exclusiv für Beamtinnen und Beamte in Überhangeinheiten –

Das Programm 2 gilt ausschließlich für Beamtinnen und Beamte

  • des Geburtsjahrgangs 1964 sowie des Geburtsjahrgangs 1965 mit Geburtstag bis einschließlich 1. Juli 1965,
  • die im inländischen Konzern im Personalüberhang sind und von Telekom Placement Service (TPS) oder den vergleichbaren Überhangeinheiten in den inländischen Konzernunternehmen betreut werden,
  • zu den Zurruhesetzungszeitpunkten Ablauf 31.05.2020 und 30.06.2020.

Programm 3 zum Engagierten Ruhestand 2020 für Beamtinnen und Beamte des Geburtsjahrgangs 1964

Auf Basis der Beschlusslage des Konzernvorstands wird der Engagierte Ruhestand im Konzern Deutsche Telekom unter nachstehenden Voraussetzungen für Beamtinnen und Beamte des Geburtsjahrgangs 1964 freigegeben.

  • Sind Sie Beamtin oder Beamter der Deutschen Telekom AG, im Jahr 1964 geboren und haben für Programm 2 keinen Antrag gestellt? Dann können Sie ab dem 12. März 2020 Ihren Eintritt in den Engagierten Ruhestand beantragen.
  • Bitte beachten Sie, dass der Engagierte Ruhestand in Programm 3 nur zum Ablauf des 31. Juli 2020 beantragt werden kann. Die Antragsfrist endet am 9. April 2020.
  • Sie wird nicht verkürzt. Bei termingerecht gestellten Anträgen ist der Eingangszeitpunkt nicht ausschlaggebend für die Genehmigung.
  • Ihren Antrag auf Engagierten Ruhestand stellen Sie bitte in MyPortal. Das Antragstool wird im Laufe des heutigen Vormittags geöffnet. Wenn Sie keinen MyPortal-Zugriff haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Führungskraft.
  • Anträge für den Engagierten Ruhestand werden nur im Rahmen des verfügbaren Budgets genehmigt.

Versorgungsinformation

Eine Versorgungsinformation zum Engagierten Ruhestand erhalten nur die Beamtinnen und Beamten, die den Antrag auf Engagierten Ruhestand zum Ablauf 31.05.2020 oder 30.06.2020 gestellt und zu einem Stichtag in 2018 oder 2019 noch keine solche Versorgungsinformation erhalten haben. Die Versorgungsinformation wird von der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation dann bis spätestens etwa 6 Wochen vor dem beantragten Zurruhe-setzungszeitpunkt an die Heimatanschrift übersandt. Eine gesonderte Beauftragung der Versorgungs-information ist nicht erforderlich. Zusätzlich zu den rechtlichen Rücknahmeregeln garantiert die Deutsche Telekom AG die Möglichkeit zur Antragsrücknahme innerhalb einer Woche nach Zugang der Versorgungsinformation, wenn sich das zu erwartende Ruhegehalt aus Sicht des Beamten als nicht ausreichend erweisen sollte. Sie gehen also kein Risiko ein, den Antrag bereits vor Erhalt der Versorgungsinformation zu stellen.


Altersteilzeitregelung für Beamtinnen und Beamte im Jahr 2020

Altersteilzeit beantragen, das Wichtigste in Kürze

  • Ab Vollendung Ihres 55. Lebensjahres können Sie Altersteilzeit beantragen. Die Laufzeit der Altersteilzeit endet mit der Zurruhesetzung frühestens ab Vollendung 63. Lebensjahr.
  • Bitte beachten Sie die Antragsfristen von vier Monaten für insichbeurlaubte oder beurlaubte und drei Monaten für aktive oder zugewiesene Beamtinnen und Beamte.
  • Ihre Besoldung wird durch den Telekom- Altersteilzeitzuschlag auf 83 Prozent Ihrer maßgeblichen bisherigen Nettobezüge aufgestockt.
  • Die Zeiten Ihrer Altersteilzeit sind zu 90 Prozent der maßgeblichen bisherigen Arbeitszeit ruhegehaltfähig.
  • Die Ausgleichszahlung für beurlaubte Beamtinnen und Beamte wird im Blockmodell nach den Monaten der Aktivphase berechnet.
  • Die Laufzeit der Altersteilzeit endet mit der Zurruhesetzung frühestens ab Vollendung 63. Lebensjahrs.

Personalwechsel bei der BAnst PT

Ein Kommentar von Tina Hildebrandt auf www.zeit.de

Das ist eine gute Nachricht

 Andrea Nahles hat wieder einen Posten.

 

 

Wird Andrea Nahles die Nachfolgerin von Andreas Hermes

Zu ihrer eigenen Hochzeit musste Andrea Nahles, damals Generalsekretärin der SPD, in einem Lieferwagen vorfahren, weil vor der Dorfkirche in ihrem Heimatort Weiler in der Eifel die Paparazzi herumlungerten. Ein Jahr später bekam sie eine Tochter. Nach acht Wochen ging Nahles wieder zur Arbeit, nicht weil sie das so dringend wollte, sondern weil sie ahnte, dass ihr Job sonst bei ihrer Rückkehr nicht mehr da sein könnte. Später wurde Nahles Arbeitsministerin, Fraktionsvorsitzende, schließlich, als erste Frau, Parteivorsitzende der SPD.

Ein verunglückter Witz Richtung Koalitionspartner ("Ab morgen bekommt ihr auf die Fresse") überschattete ihre kurze Amtszeit. Man kann lange darüber reden, ob das auch damit zu tun hat, dass an Frauen in der Politik andere Maßstäbe angelegt werden als an Männer. Man konnte ihre Politik gut finden oder weniger gut, eins lässt sich kaum bestreiten: Andrea Nahles war ein Profi, und die Politik war ihr Leben. Als sie vor einem guten Jahr nach einer Intrige von Parteifreunden von allen Ämtern zurücktrat, verlor dieses Leben nach 48 Jahren sein Ziel. Anders als andere Parteivorsitzende hat Andrea Nahles seither öffentlich kein böses Wort über ihre Nachfolger verloren, hat ihnen nicht reingeredet und nicht vom Seitenrand kommentiert. Sie war damit beschäftigt, eine Aufgabe zu finden und eine Zukunft für sich und ihre Tochter.

 Diese Zukunft beginnt am 1. August. Nahles soll dann die Leitung der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation übernehmen, einer Behörde, die rund 1.400 Beschäftigte hat, etwa so viele wie das Bundesarbeitsministerium, und die dem Finanzministerium nachgeordnet ist. Man hört nun, Nahles habe diesen Posten ihrem Parteifreund Olaf Scholz zu verdanken. Mit 150.000 Euro ist er nicht schlecht dotiert, aber wahrlich kein Raffzahn-Kaliber. Wir wollen hier mal etwas Unerhörtes verraten: Auch Angela Merkel soll sich für Nahles eingesetzt haben. Und wir können uns darüber freuen. Für die Mitarbeiter der Behörde, die eine fähige Chefin bekommen. Für uns, weil wir von Politikern regiert werden, die sich auch Gedanken um andere machen. Und für Andrea Nahles, die mit bald 50 Jahren ein zweites Leben beginnen kann. 

Anmerkung des VDFP:

Seit 2015 ist Andreas Hermes Präsident der BAnst PT. Er regelt die innere Organisation durch eine Geschäftsordnung und vertritt die Behörde gerichtlich und außergerichtlich. Der Präsident führt die Geschäfte in eigener Verantwortung nach Maßgabe des Bundesministeriums der Finanzen, kurz BMF.

Der bisherige Präsident Andreas Hermes, soll nach seiner fünfjährigen Amtszeit nach Medien-Informationen wahrscheinlich Chef der Generalzolldirektion Potsdam werden.


IP-Umstellung erfordert weniger Kontakt bei Kundenbetreuung

Ein Beitrag von Katja Werz Redakteur der Gruppe TELEKOM DEUTSCHLAND NEWS 

Zumeist liegt der Fokus der Netzmodernisierung darauf, den Kunden möglichst hohe Bandbreiten anbieten zu können. Ein weiterer Vorteil rückt jetzt in den Vordergrund. 

Im modernen IP-Netz können Service und Wartung zum Teil über intelligente Netzsteuerung erledigt werden. Das ist insbesondere während der Corona-Pandemie ein Vorteil. Die Telekom investiert in Deutschland jedes Jahr mehrere Milliarden Euro in den Ausbau und die Modernisierung ihrer Netze. Der Bedarf der Kunden nach immer mehr Bandbreite und schnelleren Datenverbindungen steigt unaufhörlich. Während der Corona-Pandemie rückt ein weiterer Aspekt des Netzumbaus stärker in den Fokus: Dank der vereinfachten Netzinfrastruktur sind in der Kundenbetreuung weniger Einsätze von Außendienstmitarbeitern notwendig.

Die IP- und BNG-Umstellung (Internet Protokoll und Broadband Network Gateway) machen es möglich. Die Abschaltung der veralteten Plattformen ATM und GbE (Asynchronous Transfer Mode und Gigabit Ethernet) sowie die Vereinfachung der Netzstruktur auf der Grundlage von BNG haben die Anzahl der Netzelemente und Plattformen verringert.

Jetzt kann der Problembehebungsprozess über alle Leistungserbringer bzw. Schnittstellen effektiver gesteuert werden. Normalerweise vor allem eine Zeitersparnis – jetzt ein Vorteil, der in der aktuellen Corona-Krise zusätzlich an Bedeutung gewinnt: Die teilautomatisierte Steuerung des Netzes macht es möglich, die Anzahl der erforderlichen Einsätze von Mitarbeitern im Außendienst der Telekom gezielter zu planen. Das hilft in der akuten Pandemie, nicht erforderliche Kontakte zu vermeiden und damit die soziale Distanz zu wahren. Ansteckungsrisiken für Kunden und Telekom-Mitarbeiter werden reduziert. Hier kommen drei Beispiele.

Bild: DTAG

Vereinfachte Bereitstellung und Inbetriebnahme

Mit der Buchung eines neuen Festnetzanschluss‘ erhalten die Kunden bei Bedarf auch einen Speedport zugeschickt. Anders als auf den alten Plattformen kann ein solcher Router beim Anschluss an die TAE-Buchse (TAE = Telekommunikations-Anschluss-Einheit) und aktiver Stromversorgung automatisch konfiguriert werden, sodass die vom Kunden gebuchten Dienste unmittelbar zur Verfügung stehen. Im Falle einer Bereitstellung auf der Vormieter-Leitung ist lediglich eine Fernaktivierung des Anschlusses erforderlich. Der Einsatz eines Servicetechnikers zur Leitungsschaltung oder manueller Einrichtung des Routers vor Ort ist nicht mehr notwendig. Der Kunde muss also nicht mehr auf eine Freischaltung warten und kann schneller lossurfen. Das funktioniert auch, wenn die Leitung zuvor durch einen anderen Kommunikationsanbieter belegt war. Ein Servicemitarbeiter kommt selbstverständlich auch weiterhin zu den Kunden nach Hause, wenn sie sich unsicher fühlen und lieber auf Unterstützung zur Einrichtung ihres Kommunikationsanschlusses zurückgreifen wollen. Für diese Besuche gibt es für die Zeit der Covid-19-Pandemie besondere Schutzmaßnahmen.

Diagnose für IP-Anschlüsse

Im BNG-Netzwerk kann die Stabilität von IP-Anschlüssen per automatisiertem Ferneingriff mit dem sogenannten „ASSIA-Tool“ sichergestellt werden. Das ASSIA-Tool ist eine hochspezialisierte Softwareanwendung zum optimalen Betrieb von Breitbandanschlüssen. Je nach gebuchter Anschlussvariante, Leitungsqualität und Komplexität der Störeinflüsse kann es vorkommen, dass vereinzelt Anschlüsse über den Tag hinweg immer mal wieder von Verbindungsabbrüchen oder Instabilitäten betroffen sind. In solchen Fällen kann das ASSIA-Tool eigenständig betriebsrelevante Parameter des betroffenen Anschlusses anpassen und damit möglichen Qualitätseinbußen entgegenwirken. Die Software analysiert bereits im Vorfeld Ursachen für Qualitäts-Schwankungen an Kundenanschlüssen und trägt so proaktiv zur Entstörung bei. Die Techniker im Außendienst können sich jetzt intensiver um individuelle und komplexe Fehler kümmern. In der Vergangenheit musste in solchen Situationen normalerweise so schnell wie möglich ein Termin mit einem Servicetechniker vereinbart werden, um die Ursache einzugrenzen.

Netzstörungen schneller beheben

Bei Störungen im Netz können jetzt vielfältige Diagnosen zu möglichen Ursachen bereits aus der Netzsteuerung heraus vorgenommen werden. Das hilft, den Fehler schon im Vorfeld genauer zu analysieren und örtlich einzugrenzen. So können Stabilitätsprobleme oder Ausfälle zum Teil bereits ohne Außendiensteinsatz behoben werden. Falls Tiefbauarbeiten zur Störungsbeseitigung eines Kabelschadens erforderlich sind, müssen - dank der genauen Einmessung – nur die tatsächlich defekten Meter Kabel freigelegt werden, um das beschädigte Teilstück auszuwechseln. Die Instandsetzungsarbeiten können dadurch schneller abgeschlossen werden.

Stabiles Netz hat oberste Priorität

Die Netzinfrastruktur ist das Rückgrat der Telekom. Mit permanenter Sorgfalt hält die Telekom die Leistungsfähigkeit rund um die Uhr aufrecht, um unser Kundenversprechen zu erfüllen. Dafür arbeiten 2.900 Mitarbeiter im Innendienst des Service Hand in Hand zusammen mit den 6.000 Servicetechnikern. Sie fahren auch weiterhin zu den Kunden nach Hause und betreten Kellerräume, Treppenhäuser, Flure und Wohnzimmer. Sie setzen unter anderem Leitungen und Anlagen instand, richten Router, TV und andere Geräte ein und geben den Kunden viele Tipps und Hinweise. Und bei Bedarf beraten sie bei den immer komplexeren Heimnetzen und der Optimierung des heimischen WLAN für optimales Surfen in allen Ecken der Wohnung. Sie leisten rund 32.000 Einsätze täglich, damit das Netz bei steigender Auslastung konstant stabil läuft und sich die Kunden darauf verlassen können.


Besoldungsanpassung

Die bereits im August 2018 beschlossenen Besoldungserhöhungen traten in ihrer dritten Stufe am 01.03.2020 in Kraft.

Die aktuellen Besoldungstabellen für Bund und Postnachfolgeunternehmen finden sie hier....


Das ändert sich bei Pass und Personalausweis

Für den Erwerb der Ausweispapiere gelten künftig mehrere Änderungen. Dadurch soll das Risiko von Fälschungen minimiert werden. Bei einigen Neuerungen haben die Bürger die Wahl.

Wer einen neuen Pass oder Personalausweis beantragt, muss dafür künftig ein Foto in digitaler Form vorlegen. Kinderausweise sollen nur noch ein Jahr gültig sein. Beides sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, den das Kabinett beschlossen hat.

Bürger dürfen allerdings künftig wählen. Bei den Fotos können sie sich entscheiden, ob sie sich gegen eine Gebühr von sechs Euro bei der ausstellenden Behörde ablichten lassen oder in einem Fotogeschäft. Voraussetzung ist hier allerdings, dass der Fotoladen das Bild anschließend per sicherer Übermittlung an die Passbehörde weiterleitet.

Mit dieser Neuregelung ist es künftig nicht mehr möglich, ein eigenes Foto mitzubringen, um es in den Ausweis aufnehmen zu lassen. Der ursprüngliche Vorschlag von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), die Fotos künftig grundsätzlich nur noch in der Behörde zu machen, hatte die Inhaber der Fotogeschäfte auf den Plan gerufen. Sie sahen ihr Geschäftsmodell bedroht.

Morphing soll verhindert werden

Hintergrund der Regelung ist das sogenannte Morphing: Dabei werden die Fotos zweier Menschen zu einem Bild verschmolzen, was mithilfe frei verfügbarer Computerprogramme möglich ist. Dies kann unter Umständen auch einem Unbefugten, dessen Gesichtszüge im Foto enthalten sind, den Gebrauch des Passes ermöglichen.

Eine weitere Änderung betrifft die Ermittlungsbefugnisse der Polizei. Derzeit können die deutschen Behörden in Fällen, in denen von ausländischen Behörden nur die Seriennummer eines Ausweisdokumentes mitgeteilt wird, keine weiteren Ermittlungen anstellen. Mit der neuen Regelung ist es Polizisten im Fahndungsfall gestattet, die zu einer Seriennummer gespeicherten Daten direkt bei den ausstellenden Behörden zu erfragen und dort weiter zu ermitteln.

Kinderausweis hat deutlich verkürzte Gültigkeit

Der Kinderausweis, der sofort ausgehändigt wird, soll nach dem Willen der Bundesregierung zwar nicht abgeschafft werden. Da er anstelle von sechs Jahren künftig nur noch ein Jahr gültig sein soll, dürften aber wohl viele Eltern gleich den biometriefähigen Reisepass für ihren Nachwuchs beantragen. Dieser gilt dann sechs Jahre.

Ziel der geplanten Änderungen ist es laut Bundesinnenministerium, die Fälschung von Ausweisen zu erschweren. Außerdem soll verhindert werden, dass Verwaltungsbeamte Lichtbilder akzeptieren, die den Vorgaben zu biometrischen Fotos am Ende dann doch nicht genügen.

Fingerabdrücke sind bald Pflicht

Wer einen Personalausweis beantragt, soll zudem künftig verpflichtet werden, zwei Fingerabdrücke zu liefern, die in der Ausweiskarte gespeichert werden. Damit werde eine EU-Verordnung umgesetzt, die im August 2021 in Kraft tritt, heißt es.

Menschen, die im Personenstandsregister nicht als weiblich oder männlich geführt werden, können laut Entwurf künftig auch im Reisepass oder in einem ausländerrechtlichen Dokument in das Feld "Geschlecht" ein X eintragen lassen. Sollten sie allerdings befürchten, auf Reisen aufgrund dieses Geschlechtseintrag diskriminiert zu werden, können sie sich auch dafür entscheiden, im Reisepass weiter "männlich" oder "weiblich" genannt zu werden, auch wenn im Personenstandsregister etwas anderes steht. Quelle: dpa-AFX, AFP


Geburtstage und Jubilare

Bezirksverband Berlin

Die allerbesten Glückwünsche zum runden 80.Geburtstag gehen an Helmut Krause. Zum 75. Geburtstag wünschen wir Lutz-Joachim Matthes, Kassierer des Bezirksverbandes, und Horst Gniot alles Gute.

Bezirksverband Mitte

Herzliche Glückwünsche gehen an Walter Schleenbäcker aus Hohenahr zum 85. Geburtstag. Hans Dieter Steffan aus Künzell wünschen wir zum 80. Geburtstag alles Gute. Zum 75. Geburtstag gehen unsere Glückwünsche an Klaus Rousselot aus Mörfelden-Walldorf.

Zum 70. Geburtstag gratulieren wir Reinhold Berger aus Gedern, Bernd Blicker aus Dillenburg, Klaus Binnefeld aus Ober–Olm und Adolf Henkel aus Neuhof.

Für 50 Jahre Mitgliedschaft bedanken wir uns bei Wolfgang Hölzel ausFulda.

Bezirksverband Nord

Zum 84. Geburtstag gehen unsere Glückwünsche an Horst-Herbert Basner aus Hamburg. Den runden 80. Geburtstag darf Rainer Schönemann aus Altenholz feiern. Zum 75. Wiegenfest gehen unsere Glückwünsche an Klaus-Peter Albrecht aus Wedel.

Für 40 Jahre Mitgliedschaft bedanken wir uns bei Uwe Blunck aus Schafflund.

Bezirksverband Nordbaden

Unsere Glückwünsche gehen an Karl Schmitt aus Schiersheim zum 87. und an Horst Kilian aus Mannheim zum 86. Geburtstag. Auf 82. Lebensjahre kann Karl Seidler aus Sandhausen zurückblicken.

Bezirksverband Nordwürttemberg

Zum 80. Wiegenfest gehen unsere herzlichsten Glückwünsche an Werner Eisenhardt aus Weissach.

Bezirksverband Südbayern

Zum 86. Geburtstag gratulieren wir recht herzlich Otto Huber aus Teisendorf. Den runden 80.sten darf Peter Fischer aus Stein feiern. Auf 77 Lebensjahre blicken Wilfried Kanefzky aus Altenmünster, Horst Winterholler aus Memmingen und Eckehard Gobbert aus Traunstein. Zum 76. Geburtstag gratulieren wir Rudolf Schierl ebenfalls aus Traunstein. Auf ein dreiviertel Jahrhundert darf Johannes Fleischer aus Bergen zurückblicken.

Bezirksverband Südwest

Zu ihrem 92. Geburtstag wünschen wir Wilhelm Hofstadt aus Pirmasens und Werner Walter aus Kaiserslautern alles Gute. Ebenso gratulieren wir Albert Buchheit aus Mandelbachtal zum seinem 89. Wiegenfest. Manfred Marschall aus Zweibrücken kann auf 85 Jahre und Lothar Floerchinger aus Hanhofen und Manfred Kühner aus Speyer auf 82 Lenze zurück blicken. Den 81. Geburtstag feiert Karl-Heinz Morgenstern aus Bous und zu ihren 75 Lebensjahren gratulieren wir Manfred Brunsen aus Eisenberg, Josef Mellinger aus Rehlingen und Klaus-Dieter Forsch aus Kleinblittersdorf. Ebenfalls 75 Jahre alt wird unser langjähriges Vorstandsmitglied Günter Kries, der auch viele Jahre Vorsitzender des ehemaligen Bezirkes „Pfalz“ war. Peter Kirsch und Hans-Georg Lahnstein, beide aus St. Wendel, beglückwünschen wir zu ihren runden 70. Geburtstagen.

Wir wünschen allen Jubilaren und Geburtstagskindern alles Gute, vor allem Gesundheit.