VDFP Nachrichten 2019 - 01

Herausgegeben am Freitag, 5. April 2019
zuletzt aktualisiert am Sonntag, 30. August 2020

54. Jahrgang
1-2019

5G – Mobilfunkzukunft, Versteigerung von Lizenzen und eine Meinung

Im März dieses Jahres sollen in Deutschland die Mobilfunk-frequenzen für das 5G-Netz versteigert werden. Während dieses Verfahren in der Vergangenheit gängige Praxis war, mehrt sich die Kritik diesmal im Vorfeld. Auch Vertreter der Politik fordern den Stopp der Auktion.

So haben jüngst die Grünen im Bundestag für einen Stopp der Frequenzversteigerung plädiert. Damit widersprechen sie nicht gegen den Ablauf an sich, vielmehr sollen die Rahmenbedingungen neu geklärt werden und die Aktion dann später, unter diesen, erfolgen. Oliver Krischer, ein Abgeordneter der Grünen, vertritt die Meinung, dass wir bis heute unter den Fehlern vergangener Jahre leiden. Probleme bei der Frequenzauktion seien für die heutige Leistung des Netzes verantwortlich.

Auf der anderen Seite sieht die Bundes-netzagentur die Probleme nicht. “Wir nehmen die Wünsche des Beirats sehr ernst und beziehen sie umfassend in unsere Entscheidungsfindung ein”, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. In dem Beirat sitzen 32 Abgesandte, davon kommt je die Hälfte aus dem Bundestag und den Bundesländern.

Ein wesentlicher Kritikpunkt ist die geplante Netzabdeckung. So wird den Providern keine lückenlose Netzabdeckung vorgeschrieben. Ihnen wird sogar eine zweiprozentige Lücke zugesprochen. Das bedeutet umgekehrt: 98 Prozent Netzabdeckung sind ausreichend. Bereits bis 2022 sollen 98 Prozent aller Haushalte mit mindestens 100 Mbit/s versorgt werden. So fürchten vor allem ländliche Regionen, vom Mobilfunkausbau (weiter) abgehängt zu werden.

Zudem sind auch die Mobilfunker selbst nicht mit den Rahmenbedingungen einverstanden. Vor allem die Öffnung im Hinblick auf neue Anbieter verunsichert die Betreiber, der mögliche Wettbewerb führt zu Planungsunsicherheit. Hier mischt sich das Bundeskartellamt ein und fordert jedoch eine Öffnung für weitere Netzbetreiber.

Im November soll die Entscheidung dann endgültig gefällt werden. Homann geht davon aus, dass seine Behörde “Versorgungsauflagen an der Grenze des wirtschaftlich Zumutbaren und rechtlich Möglichen” stellt.

Somit geht das Tauziehen um 5G – oder zumindest die Vergaberichtlinien – in die finale Runde, und der meinungsbezogene Teil dieses Artikels startet. Als Österreicher frage ich mich, bei allem Verständnis, ob deutsche Behörden aus den Fehlern der Vorjahre nach wie vor nicht gelernt haben?

Mein erster Kritikpunkt sind die Auflagen. Während ich 98 Prozent noch für vertretbar halte, mir jedoch eine zweite Jahreszahl wünsche, bei der dann 100 Prozent gefordert werden, sind vor allem die vorgeschriebenen Bandbreiten nicht akzeptabel. Für 100 Mbit/s wird kein 5G benötigt. Dies lässt sich auch mittels LTE nutzen. Diese Bestimmung führt damit zu demselben Debakel, das es bereits auf dem Markt des kabelgebundenen Internets gibt. Provider werden die „alte“ Technologie melken, solange es geht. Dabei ist ihnen hier gar kein Vorwurf zu machen – und damit wären wir auch bei dem zweiten Kritikpunkt. Diese Versteigerungen sind absurd. Die Provider werden mit zig Millionen, wenn nicht Milliarden, in Vorleistung gehen müssen. Geld, das fehlt – beispielsweise für den Aufbau eines modernen 5G-Netzes. So ist es eine geschäftspolitisch verständliche Lösung, bisherige Technologie weiter auszunutzen und damit Geld zu machen. Zwei bis drei Milliarden müssen erst einmal verdient werden. Und wie kommen diese am Ende wieder in die Kasse? Richtig, durch das Schröpfen der Kunden, woher auch sonst?

Was am Ende von 5G bleiben könnte? Ich hoffe ich irre mich, aber die Vergangenheit hat gezeigt: Wahrscheinlich wenig. In Ballungsräumen wird es ein entsprechendes Angebot geben – zu horrenden Preisen. Alle anderen Bereiche werden, so lange es geht, mit LTE versorgt. Gibt es eigentlich Vektoring bei LTE? Spaß beiseite, aus Sicht eines Ausländers wirkt der deutsche Internet- und Mobilfunkmarkt äußerst absurd. Das gilt nicht nur für die extrem hohen Preise, sondern auch für die (maximal) gebotenen Leistungen. Daran könnte sich jetzt etwas ändern. Die Chancen sind so aber eher sehr gering.

Quelle: mobilegeeks.de/Jan Gruber/Wien


Anfragen an die Bundesregierung zum Thema 5G-Ausbau

           Die Abgeordnete Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der Deutschen Telekom, dass sich der Aufbau der 5G Infrastruktur um zwei Jahre verzögern würde, falls das Unternehmen auf Technik von Huawei verzichten müsste, und wenn ja, was sind die Gründe dafür?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 12. Februar 2019.

Der Aufbau der 5G-Infrastruktur beruht maßgeblich auf einer softwaregestützten Erweiterung der bereits im Netz betriebenen 2G/3G/4G-Systemtechnik (sog. „Single-RAN-Konzept“). Dies gilt für die von sämtlichen Mobilfunknetzbetreibern in Deutschland eingesetzte Systemtechnik sämtlicher Hersteller gleichermaßen. Für den Fall, dass ein Tausch eines signifikanten Anteils der Bestandstechnik in den Mobilfunknetzen vor dem 5G-Rollout notwendig werden sollte, könnten möglicherweise Verzögerungen eintreten. Belastbare Aussagen hierüber kann die Bundesregierung nicht treffen. Dies hängt mit dem erheblichen Umfang eines potenziellen Austauschs zusammen (alleine die Deutsche Telekom betreibt nach eigenen Angaben ca. 30 000 Basisstationen in Deutschland insgesamt) und auch mit der Suche nach neuen Ausrüstern/Vertragspartnern und dem bei diesen wiederum erforderlichen Aufbau von entsprechenden Kapazitäten.

         Der Abgeordnete Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Erwartet die Bundesregierung geringere Versteigerungserlöse, wenn vor der 5G-Auktion ein lokales Roaming im Telekommunikationsgesetz beschlossen wird, und falls ja, in welcher Höhe?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Bilger vom 11. Februar 2019.

Die Bundesnetzagentur hat in den Vergabebedingungen festgelegt, dass die Zuteilungsinhaber auf Nachfrage anderer bundesweiter Zuteilungsinhaber unter Beachtung des Telekommunikations- und Kartellrechts über die Mitnutzung bestehender bundesweiter Netze (sog. Roaming) sowie über Infrastruktur-Sharing diskriminierungsfrei zu verhandeln haben. Die Bundesnetzagentur hat darüber hinaus in den Vergabebedingungen auf europäische Regelungen zum Roaming und Infrastruktur-Sharing hingewiesen und sich vorbehalten mit Blick auf eine das Unionsrecht umzusetzende TKG-Novelle die Auferlegung von Roamingverpflichtungen im Einzelfall zu prüfen und erforderlichenfalls unter Beachtung der Regulierungsziele nach § 2 Absatz 2 TKG anzuordnen.

          Der Abgeordnete Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Bei welcher Frequenzversteigerung für den Mobilfunk hat die Bundesregierung welche Summen seit den 1990er Jahren eingenommen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Bilger vom 11. Februar 2019.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Einnahmen in Milliarden Euro:

Jahr der Versteigerung 2015 2010 2000
 Quelle: Bundesnetzagentur 5,08 Mrd. € 4,38 Mrd.€

50,80 Mrd. €

In den 1990er Jahren wurden die Frequenzen im Wege von Ausschreibungsverfahren zugeteilt. Die Frequenzen im Bereich 3,5 GHz wurden im Jahr 2006 versteigert. Diese Frequenzen waren zunächst nicht für Mobilfunk zugeteilt worden, sondern für feste und nomadische Anwendungen (BWA, Broadband Wireless Access, Festnetzersatz). Insgesamt wurden in dieser Auktion etwa 56 Mio. Euro eingenommen. Die bekannten Mobilfunknetzbetreiber waren nicht unter den Bietern. Erst in den letzten Jahren haben die bestehenden Mobilfunknetzbetreiber die flexibilisierten Frequenznutzungsrechte im Rahmen von Unternehmenszukäufen übernommen.


Anerkennung der Ruhegehaltsfähigkeit von Ausbildungszeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres

Es gibt Bewegung in unserer Sache. Nach den hartnäckigen Hinweisen durch den VDFP an die BAnst PT hat diese, nicht zuletzt auch wegen den zahlreichen erneuten Widersprüchen unserer Kollegen mittels dem vom Bundesvorstand bereitgestellten Musterbriefes, zumindest in einem uns zurückgemeldeten Fall, die Ruhendstellung wegen weiterer anhängiger Verfahren akzeptiert. Hier bitten wir um Mitteilung, wer ebenfalls ein entsprechendes Antwortschreiben bekommen hat. Wir wollen unsere Fortschritte festhalten, auch um kontinuierlich weiter berichten zu können. Aber fangen wir vorne an, d.h. den Entwicklungen seit unserem letzten Bericht.

Der Musterbrief zum erneuten Widerspruch ist auf unserer Startseite zum Download bereitgestellt. Wir raten allen Betroffenen, davon Gebrauch zu machen. Denn man kann nicht darauf vertrauen, dass, wenn einmal eine letztinstanzlich positive Entscheidung von der Gerichtsbarkeit getroffen wurde, auch alle, die nicht geklagt, bzw. keinen Widerspruch eingelegt haben, daran partizipieren können. Deswegen raten wir zunächst das individualisierte Musterwiderspruchschreiben an die BAnst PT zu senden und allen, die weder privat noch gewerkschaftlich vertreten werden, das Angebot unseres Anwaltes anzunehmen. Hierzu schreibt er uns:

„Es wird sicherlich eine Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen ohne Rechtsschutzversicherung geben, die auch nicht über den gewerkschaftlichen Rechtsschutz verfügen. Trotz allem sind diese Kolleginnen und Kollegen schon aus Eigeninteresse heraus verpflichtet, ihre Ansprüche schnellstmöglich geltend zu machen. Nach Möglichkeit sollten sie sobald wie möglich das von Ihnen genannte außergerichtliche Aufforderungs-schreiben fertigen und an die BAnst PT in nachweisbarer Form übersenden. Eine Absendung kann per Fax erfolgen oder auch per Einschreiben/Rückschein. Es wird sicherlich eine standardisierte Ablehnung erfolgen. Hiergegen müsste dann schließlich Widerspruch erhoben werden. Die Kolleginnen und Kollegen sollten dann die Aussetzung des Verfahrens oder das Ruhen des Verfahrens bis zum Ergehen einer Entscheidung in den Musterverfahren beantragen. Dies liegt im Interesse aller Beteiligten. Sollte die BAnst PT dazu nicht bereit sein, erkläre ich mich bereit, die Verfahren für diese Kolleginnen und Kollegen für „kleines Geld“, also für eine Pauschale in Höhe von 250,00 € netto zu übernehmen. Allerdings müssten Gerichtskosten dann von den Parteien selbst getragen werden. Bei einem Streitwert von 5.000,- €, der wahrscheinlich zunächst zugrunde gelegt wird, ist mit Gerichtskosten in Höhe von 438,- € zu rechnen“.

Mittlerweile haben wir nach dem DGB Rechtsschutz-Büro in Augsburg auch das Büro in Ulm hinzugewinnen können, welches einen VDFP-Kollegen via ver.di vertritt. Hierzu haben wir den Bundesvorstand von ver.di angeschrieben und darum gebeten, eine bundeseinheitliche Regelung für ihre Mitglieder zu organisieren. Leider haben wir keine Antwort erhalten, so dass weiterhin unser TIPP aus den letzten VDFP-Nachrichten gilt, nämlich nach Ablehnung des ver.di-Bezirkes den DGB Rechtsschutz zu kontaktieren und auf die beiden bestehenden Verfahren hinzuweisen.

Nach einem Telefontermin Anfang Februar zwischen dem Arbeitsgruppenleiter Gunter Heckmann und unserem Anwalt, Herrn Lenders, wurden die aktuellen Informationen zu unserem Stand der Dinge (Verfahrensstände, weitere Vorgehensweise und Einschätzung der Lage) abgefragt. Hierzu meinte Herr Lenders, dass nun die BAnst PT unter Druck gesetzt wird, in dem in einigen Fällen die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten eingeleitet werden. Er teilt unsere positive Einschätzung, dass erstmals nicht direkt ablehnend auf unser erneutes Musterwiderspruchsschreiben geantwortet, sondern auf den Wunsch der Ruhendstellung eingegangen wurde. Das wäre ein erstes, vorsichtig positives Zeichen der Bundesbehörde.

Des Weiteren haben wir mittlerweile auch Anfragen zu der Thematik „Anerkennung von Ausbildungszeiten nach geänderter Laufbahnverordnung zum 01.01.1980“ erhalten. Dies betrifft die Kollegen/innen aus dem mittleren technischen Dienst, die ihre Ausbildung vor dem 01.01.1980 mit Hauptschulabschluss begonnen haben und deren Ernennung zum Beamten nach dem 31.12.1979 erfolgt ist. Hierzu veröffentlichte ver.di am 03. März 2016 folgendes in der Bayern-Times: „Mit der Änderung der Bundeslaufbahn-verordnung zum 01.01.1980 wurde die mittlere Reife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung für einen Einsatz im mittleren Dienst festgeschrieben. Das bedeutet für die Kollegen/innen, die Hauptschule haben, dass deren Ausbildungszeiten nicht als ruhegehaltsfähige Dienstzeiten anerkannt werden. Zu diesem Thema gibt es seit 06.05.2014 ein Bundesverwaltungsgerichtsurteil, in dem festgelegt ist, dass die Anerkennung der Ausbildungszeit nicht davon abhängig ist, wann die Verbeamtung durchgeführt wurde, sondern welche Zugangs-voraussetzungen zur Laufbahn zum Zeitpunkt der Ausbildung für die Beamtenlaufbahnen gegolten haben. Das bedeutet, dass den Kollegen/innen die ihre Ausbildung vor 1980 begonnen haben und keine mittlere Reife haben, auch die Ausbildungszeit nach dem 17. Lebensjahr als ruhegehaltsfähige Dienstzeit anerkannt wird, selbst wenn die Ernennung zum Beamten nach dem 01.01.1980 liegt. Die Telekom hat nach diesem Urteil die Ausbildungszeiten nach dem 17. Lebensjahr für die Berechnung des Ruhestandes zunächst anerkannt und entsprechend positive Bescheide für die Kollegen/innen getroffen. Nach einigen Monaten wurde diese positive Praxis wieder revidiert, was zu Beschwerden und in Folge zur Einleitung von Gerichtsverfahren durch unseren ver.di Rechtschutz geführt hat. Neuerdings wird die Ausbildungszeit wieder wie im Urteil des BVerwG vorgesehen anerkannt. Hinweis: Das Urteil ändert nicht den Grundsatz der Laufbahnverordnung, Klagen dagegen wurden in letzter Instanz abgelehnt. Für alle Beamten die ihre Ausbildung nach 1979 begonnen haben, bleibt die Regelung wie in den Jahren zuvor bestehen, sie sind vom Urteil des Gerichts leider nicht betroffen“.

Hierzu hat uns ein Kollege berichtet, dass seine Versorgungsberechnung von der damals noch zuständigen OPD nun von der BAnst PT zu seinen Ungunsten geändert wurde und die gesamte Ausbildungszeit nicht mehr als ruhegehaltsfähig anerkannt wird. Hier stellt sich allerdings die Frage, ob nach erfolgreichem Klageweg in unserer Sache, auch zu prüfen ist, ob dieser Sachverhalt nicht ebenfalls das Gleichheitsgesetz verletzt und dann ggf. auch diese entsprechenden Fälle zu überprüfen sind. Da  diese  Jahrgänge  jetzt  erst  in die Situation kommen, Anträge zum Vorruhestand stellen zu können, kann es aus Sicht der AG hier zu einer ganz neuen Initiative kommen, sowohl für uns als VDFP, als auch für unseren Anwalt. Herr Lenders ist hier der Meinung, dass ver.di seinerzeit auch vor das Bundesverfassungsgericht oder den EuGH hätte ziehen können. Er ist auf jeden Fall bereit, sich auch um diese Fälle zu kümmern. Der Bundesvorstand wird in der nächsten Sitzung darüber beraten, ob wir hier eine weitere Initiative starten oder ob wir den betroffenen Kollegen nach Anfrage zur eigenständigen Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Lenders raten und parallel künftig lediglich über den Stand der Fälle in unseren VDFP-Nachrichten berichten werden. Liebe Kollegen, der VDFP kämpft weiter für euch, bitte unterstützt uns auch weiter mit euren Rückmeldungen. Wie immer ganz nach dem Motto:

VDFP >>> Dabei sein >>> Profitieren     Fortsetzung folgt....


Tarifergebnis für T-Systems erzielt

  • Einigung mit ver.di: Gehälter der tariflich Beschäftigten werden ab 2019 in zwei Stufen angehoben
  • Regelungen zur variablen Vergütung werden schrittweise an bestehende Konzernregeln angepasst
  • Neuer T-Systems Tarifvertrag gilt rückwirkend ab dem 1. April 2018 und hat eine Laufzeit von 33 Monaten

T-Systems Zentrale Frankfurt/Main

T-Systems hat in den Tarifverhandlungen mit ver.di am 23.11.2018 ein Ergebnis erzielt. Neben einer Anhebung der Gehälter in zwei Stufen ab dem 1. Januar 2019 wurde auch eine Einigung über die Harmonisierung der variablen Vergütungsregelungen erreicht.

Erhöhung der Tabellen und individuellen Jahreszielentgelte:

  • ab 01.01.2019 um 3% (EG1-5) bzw. 2% (alle anderen EG)
  • ab 01.01.2020 um weitere 2,5% (alle EG)
  • Laufzeit bis 31.12.2020

Abschaffung der Variablen im Nichtvertrieb in folgenden Stufen:

  • für 2018 eine Mindestsicherung der Unternehmenszielerreichung auf mind. 100%
  • in 2019 eine feste Variablenzahlung in Höhe von 100% (bei unveränderten Zahlzeitpunkten)
  • in 2020 eine feste Variablenzahlung in Höhe von 100% (bei monatlicher Auszahlung des festen variablen Anteils)
  • ab 01.01.2021 die Umwandlung der Variablen in ein festes Entgelt, welches zu 1/12 ausgezahlt wird

Umstellung der Variablen in Vertriebsbereichen:

  • ab 01.01.2019: 100% Individual- / Teamziele
    (Entfall des bisherigen Unternehmenszielanteils)
    Anhebung und Verlängerung des bisherigen Förderbeitrages für das Lebensarbeitszeitkonto um 50 € auf 350 € und Verlängerung bis 31.12.2020
    (bei ansonsten unveränderten Bedingungen)

Einführung von Lebensarbeitszeitkonten

  • in der MMS GmbH (Multimedia Solutions GmbH) ab ca. Ende 2020; inkl. Eröffnung der Möglichkeit, dass die MMS Beschäftigten dann rückwirkend die Förderleistung für die Jahre 2019/2020 erhalten können (wenn die sonstigen Voraussetzungen wie z.B. Eigenbeitrag, Entgeltgrenzen erfüllt sind)

Eine Regelung zur Verlängerung des Ausschlusses betriebsbedingter Kündigungen ist in dem Tarifergebnis nicht enthalten. Dieser Schutz läuft zum Jahresende aus. T-Systems will weltweit in den nächsten drei Jahren rund 10.000 Arbeitsplätze abbauen, 6.000 davon in Deutschland, dabei auf betriebsbedingte Kündigung möglichst verzichten.

Arbeitszeit

Die Zeitgutschriften für die altersreduzierte Arbeitszeit werden über den 31. Dezember 2018 hinaus weiter ausgesetzt. Hiermit tragen die Tarifvertragsparteien der rückläufigen Beschäftigungssituation Rechnung. Neben der Einführung eines tarifvertraglichen Langzeitkontos in der MMS haben sich die Tarifvertragsparteien auch auf die Einführung eines neuen Teilzeitmodells „Additional Days Off“ in der T-Systems und in der MMS verständigt. Beschäftigte können ihre vertragliche Wochenarbeitszeit auch reduzieren, indem sie Vollzeit weiterarbeiten und den gewonnenen Zeitüberschuss innerhalb des Jahres in Freizeitblöcken wieder aufbrauchen. „Gerade in der IT-Industrie arbeiten viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Projekten. Wir schaffen so die Möglichkeit eine echte zusätzliche Auszeit zu nehmen“, so Georg Pepping.


Bundestag - Petitionsausschuss berät Angleichung der Wochenarbeitszeit der Beamten und Beamtinnen

Die Petition an den Deutschen Bundestag, mit Nr. 79906 vom 20.05.2018, möchte erreichen, dass die Verordnung über die Arbeitszeit der Bundesbeamten vom 23. Februar 2006 neu gefasst und die wöchentliche Arbeitszeit von derzeit 41 Stunden entsprechend abgesenkt und der Arbeitszeit der Angestellten des Bundes, derzeit 39 Wochenstunden, angepasst wird.

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat in einer öffentlichen Sitzung am 5. November 2018 über die Petition zur Angleichung der Wochenarbeitszeit beraten.

Trotz einer knapp einstündigen Diskussion blieb die Bundesregierung bei ihrer harten Haltung, in dieser Wahlperiode keine Angleichung vornehmen zu wollen. Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium (BMI), Stephan Mayer (CSU) schätzte die jährlichen Kosten auf 276,5 Mio. € und einen Personalmehrbedarf von rund 2.900 Beamten und Beamtinnen und unterstrich die Ablehnung dieser Maßnahme durch das BMI sehr deutlich. Die Konsolidierung des Haushalts, sei „kein einmaliges Ziel, sondern eine Daueraufgabe".

Sie lasse eine solche Maßnahme zumindest derzeit nicht zu. Zwar sei die 41-Stunden-Woche nicht in Stein gemeißelt. Der Fokus in der laufenden Legislaturperiode liege jedoch auf Maßnahmen in Form von Langzeitkonten zum zeitnahen Ausgleich besonderer Belastungen wie Überstunden und Mehrarbeit.

Diese Entscheidung fördert nicht unbedingt die von allen Seiten, auch auf der politischen Ebene, für dringend notwendig erachtete Personalaufstockung im öffentlichen Dienst und macht eine Gewinnung von Fachkräften unattraktiv und fast unmöglich. Zumal mit der Einführung im Jahr 2006 vollmundig versprochen wurde, dass bei einer besseren Wirtschaftslage diese Erhöhung wieder rückgängig gemacht wird.

Wie viel besser, als bis Ende 2018, muss die Wirtschaftslage noch werden um den Beamten und Beamtinnen wieder ihre wohlverdiente Freizeit zu gewähren. Wie lange müssen sie noch ein “Sonderopfer“ erbringen?

Antworten auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Straetmanns, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE im Februar 2019 zum Thema.

Nach Ansicht der Fragesteller ist es ein fatales Signal an die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten, weiterhin auf ihre Kosten Einsparungen für den Bundeshaushalt vornehmen zu wollen. Außerdem werden hier Fehlanreize gesetzt, ausreichend früh auf den demographischen Wandel in der Beamtenschaft zu reagieren und ausreichend Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für künftige Fachkräfte in der öffentlichen Verwaltung zu schaffen.

  • Zum Stichtag, 30. Juni 2017 waren beim Bund 181 250 Beamtinnen und Beamte beschäftigt.
  • Im Jahre 2005 wurden 354 Planstellen mit einem Volumen von 15,113 Mio. € eingespart. Im Jahr 2014 waren dies 672 Planstellen mit einem Gesamtvolumen von 32,232 Mio. €.
  • Eine Reduzierung der Arbeitszeit von 41 Stunden auf 39 Stunden würde einen Mehrbedarf an 9 294 Beamtinnen und Beamten und Kosten in Höhe von ca. 371 Millionen Euro pro Jahr (nur Besoldung) ergeben.
  • Wenn 181 250 Beamtinnen und Beamten zwei Stunden weniger pro Woche arbeiten, führt dies zu einer wöchentlichen Reduzierung um 362 500 Stunden, die personaltechnisch aufgefangen werden müsste. Diese Stundenanzahl geteilt durch 39 (neue regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit) ergibt einen zusätzlichen Bedarf von 9 294 Beamtinnen und Beamten.
  • Ausgehend von einer durchschnittlichen A10-Besoldung (ca. 40 000 Euro im Jahr) ergibt dies einen Kostenfaktor von ca. 371 Mio. Euro pro Jahr mit entsprechenden Folgen für die Versorgungsverpflichtungen.
Die Zahl der Krankheitstage ist seit dem Jahr 2005 kontinuierlich gestiegen. Waren es bei der oberen Bundesbehörde im mittleren Dienst im Jahr 2005 noch durchschnittlich 17,5 Tage stieg die Anzahl der Krankheitstage im Jahr 2017 auf durchschnittlich über 25 Fehltage an. Auch im höheren Dienst lies sich diese Tendenz nachweisen. So wurden im Jahr 2005 knapp 8 Fehltage registriert, im Jahr 2017 bereit über 10 Fehltage.

VDFP-Bezirksvorständetagung 2019  

Die diesjährige Bezirksvorständetagung findet vom 17. – 19. Mai im H4-Hotel in Hamburg-Bergedorf statt.

Hier sind Abgesandte aller Bezirksverbände und des Bundesvorstandes vertreten um über die Belange unserer Mitglieder zu beraten.

Zusätzlich wird am Samstagvormittag ein Referat zu aktuellen Themen angeboten.

Alle Bezirksverbände wurden bereits informiert und eingeladen.


Aus den Bezirksverbänden  

Bezirksverband Südwest

Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung des Bezirksverbandes Südwest  findet am 23.05.2019 um 17.00 Uhr im Hotel Rosenhof in Ramstein-Miesenbach statt. Eine schriftliche Einladung mit Bekanntgabe der Tagesordnung wird rechtzeitig erfolgen.

Geburtstage und Jubilare

 Bezirksverband Mitte 

Wir gratulieren ganz herzlich Hans Klein aus Lahnstein zum 90. Geburtstag. Johannes Kaucher aus Bad Homburg wünschen wir alles Gute zum 85. Geburtstag, sowie Manfred Reeh aus Freudenberg zum 80. Geburtstag und Helmuth Struth aus Haunetal zum 75. Geburtstag. Auf ihren 70. Geburtstag dürfen Gerhard Diel aus Künzell und Eberhard- Edgar Reich aus Kirchhain zurückblicken.

Glückwünsche und Dank zur 60-jährigen Mitgliedschaft gehen an Karl-Heinz Leibrich aus Wölfersheim. Für 50 Jahre Mitgliedschaft bedanken wir uns bei Klaus Rousselot aus Mörfelden Waldorf, Herbert Dänner aus Frankfurt und Detlef Langer aus Grebenhain.

Bezirksverband Nordbaden

Zum 88. Wiegenfest gehen unsere besten Wünsche an Gerhard Huber aus Hirschberg, sowie  zum 86. an Jakob Oberst aus Ludwigshafen. Zum 85. Geburtstag gratulieren wir Herbert Antoni aus Heidelberg und zum 84. Hans Boettinger aus Dossenheim, dazu zum 80. Geburtstag Frieder Kegel aus Angelbachtal.

Bezirksverband Nordwürttemberg

Herzlichen Glückwunsch zum 94. Geburtstag an Gerhard Janitzky aus Bad Mergentheim.

Ein besonderer Glückwunsch geht an unser Gründungsmitglied und neues Ehrenmitglied Hans Sturm aus Schwäbisch Gmünd, der im Januar seinen 90. Geburtstag bei guter Gesundheit feiern durfte.

Weiter dürfen wir Werner Hommel aus Bad Mergentheim und Dieter Bauer aus Neckarsulm zum 75. Geburtstag gratulieren. Werner Hommel war bis 2005 ein sehr aktives Vorstandsmitglied und fast 20 Jahre stellvertretender Vorsitzender des Bezirksverbandes, und hat die Belange des Verbandes immer mit starken Argumenten vertreten.

Hans Sturm an seinem Ehrentag mit dem stv. Vorsitzenden des Bezirksverbandes Rainer Hofmann

Bezirksverband Südbayern

Herzliche Glückwünsche gehen an Manfred Schmidt aus Meitingen zum 84. Geburtstag, sowie an Willibald Höss aus Buchloe zum 79. und Herbert Weidlich aus Piding zum 78. Geburtstag.

Bezirksverband Südwest

Zum 93. Geburtstag wünschen wir Erich Pauly aus Kaiserslautern alles Gute. Ebenso gratulieren wir Adolf Walter aus Stade zum 86. und Horst Margardt aus Heusweiler zum 85. Geburtstag. Johann Lorenz aus Freisen kann auf 83 Jahre und Nikolaus Merscher aus St. Ingbert auf 82 Jahre zurück blicken. Den 81. Geburtstag feiert Reinhold Gering aus Blieskastel und das 75. Wiegenfest feiern Bernd-Georg Conrad aus Kaiserslautern und Rolf Pohl aus St. Ingbert. Günther Berg aus Göllheim sowie Hans-Günter Hamann aus Saarbrücken begehen ihren runden 70. Geburtstag. Nochmals herzlichen Glückwunsch und alles Gute.

Wir wünschen allen Jubilaren und Geburtstagskindern alles Gute, vor allem Gesundheit!


Das Formular für den erneuten Widerspruch gegen die Nichtanerkennung der Ausbildungszeiten vor dem 17. Lebensjahr gegenüber der Banst PT finden sie hier!