VDFP Nachrichten 2018 - 03

Herausgegeben am Donnerstag, 11. Oktober 2018
zuletzt aktualisiert am Sonntag, 30. August 2020

53. Jahrgang
3-2018

Anerkennung der Ruhegehaltsfähigkeit von Ausbildungszeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres

Mittlerweile haben sich über 50 Kollegen bei der Arbeitsgruppe des VDFP-Bundesvorstandes gemeldet. Davon werden 6 Mitglieder anwaltlich vertreten. Damit haben wir die gewünschte Anzahl unseres Anwaltes, Herrn Lenders bereits übertroffen. Dieser schrieb uns zuletzt: Das ganze Dilemma der Nichtberücksichtigung der Zeiten vor dem 17. Lebensjahr beruht auch auf der Untätigkeit der Gewerkschaften und Berufsverbände. Weder ver.di noch der Deutsche Beamtenbund haben sich diesbezüglich besonders engagiert. Dazu gesellt sich in harmonischer Weise das Untätigsein des Bundesgesetzgebers. Es wäre meines Erachtens am zielführendsten, wenn wir über ein Verwaltungsgericht einen sog. Vorlagebeschluss an den Europäischen Gerichtshof erreichen. Es bleibt also weiterhin spannend. Dem möchten wir hinzufügen, dass wir mittlerweile einen Kollegen dabeihaben, der via ver.di durch den DGB vertreten wird. Alle für unsere Berufsgruppe zuständigen Gewerkschaften incl. der Arbeitnehmervereinigung proT-in wurden von uns explizit angefragt und sehen keinen Handlungsbedarf, meist wegen zu geringer Erfolgsaussichten. Ganz anders sehen wir das, also sowohl der VDFP als auch unser Anwalt. Die BAnst PT argumentiert, dass der ursprüngliche Bescheid über die Festsetzung der Versorgungsbezüge bestandskräftig und ein Wiederaufgreifen des Verfahrens abzulehnen sei, da die diesbezüglichen Voraussetzungen (angeblich) nicht vorlägen. Es sei insbesondere keine Änderung der Rechtslage eingetreten.

Die gesetzliche Stichtagsregelung des § 69 k BeamtVG sehe für die Zurruhesetzung vor dem 01.11.17 die Anwendung der früheren Fassung des Beamtenversorgungsgesetzes vor. Das materielle Recht habe sich nicht geändert. Die Änderung der vereinzelten Rechtsprechung stelle auch keine Änderung der Rechtslage dar. Dies gelte auch für Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts. Eine Ungleichbehandlung könne daher nicht geltend gemacht werden. Im Beamtenversorgungsrecht sei hinsichtlich der Frage der Rechtmäßigkeit der Berechnung das bei Eintritt des Versorgungsfalls geltende Recht maßgeblich. Dieser Auffassung widerspricht Herr Lenders zusammenfassend wie folgt: Der Widerspruch ist zulässig und begründet.    § 69 k (Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften) ist europarechtswidrig.

Sie stellt eine eindeutige Diskriminierung wegen des Alters dar. Die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 untersagt grundsätzlich eine Diskriminierung wegen des Alters. Eine solche Diskriminierung wegen des Alters ist zunächst auf der Grundlage der Regelung des §69 k BeamtVG festzustellen. Der Bundesgesetzgeber hat sich trotz der ihm bekannten Richtlinie 2000/78/EG viel zu spät dazu entschieden, die europarechtswidrige Nichterfassung der Zeiten vor dem 17. Lebensjahr im Beamtenversorgungsgesetz zu berücksichtigen. Die Europarechtswidrigkeit drängte sich längst auf. Mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz ist das Bundesbesoldungsgesetz novelliert worden. Die Neugestaltung der gemeinsamen einheitlichen Grundgehaltstabellen der Besoldungsordnungen A und B war ein Schwerpunkt der Novellierung des Besoldungsrechts. Zu der neuen Gestaltung der Grundgehaltstabellen gehörte insbesondere eine einheitliche Stufenfolge für Erfahrungszeiten und damit die Abkehr vom Besoldungsdienstalter und Senioritätsprinzip. Idee und Struktur waren hierbei aus dem sog. Strukturreformgesetz übernommen worden. Die Erfahrungsstufen dokumentieren in gewisser Weise die Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst. Dementsprechend steht die Eingangsstufe für Berufsanfänger bzw. für Personen mit geringerer beruflicher Erfahrung. Die weiteren Stufen entwickeln sich mit wachsender beruflicher Erfahrung und positiven Leistungen. Auf diese Weise wurde der Bundesgesetzgeber auch der EU-Richtlinie 2000/78/EG gerecht und konnte auf diese Weise eine mögliche Altersdiskriminierung gerade noch vermeiden. Bei den Bundesländern – mit Ausnahme von Baden-Württemberg und Bayern – sieht dies deutlich anders aus. Diese haben das sog. Besoldungsdienstalter zum Teil erst vor wenigen Jahren abgeschafft. Es lag sozusagen auf der Hand, dass auch die Zeiten vor dem 17. Lebensjahr bei der Berechnung der Versorgungsbezüge zu berücksichtigen waren. Es bedurfte dazu keiner weiteren gerichtlichen Entscheidungen. Vielmehr ergab sich die Europarechtswidrigkeit bereits aus der vorgenannten EU-Richtlinie 2000/78/EG. Auch die Entgelte nach dem TVöD und dem TV-L wurden entsprechend dieser Richtlinie angepasst. Warum soll dies für die Versorgung nicht gelten? Das Datum des 11.01.17 ist überdies willkürlich gewählt. Doch darauf kommt es dem Grunde nach erst gar nicht an.

Vielmehr hätte der Bundesgesetzgeber gleichzeitig mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz das Versorgungsrecht in Bezug auf die Berücksichtigungsfähigkeit von Zeiten vor dem 17. Lebensjahr ändern müssen. Durch bloßes Aussitzen und Untätigbleiben kann ein europarechtswidriger Zustand nicht geheilt werden. Wenn eine Beamtin bzw. ein Beamter bereits vor Vollendung des 17. Lebensjahres beruflich tätig war, so ist es per se vollkommen unverständlich, warum sich diese Zeit nicht auf die Versorgung auswirken soll. Rein versorgungsrechtlich wird die berufliche Tätigkeit vor Vollendung des 17. Lebensjahres so behandelt, als sei gar keine dienstliche bzw. berufliche Tätigkeit ausgeübt worden. Dies entspricht aber nicht den Tatsachen. Gerade früher war es üblich, dass die Beschäftigten bereits unmittelbar nach Beendigung ihrer damals noch kürzeren Schulzeit mit einem Ausbildungsverhältnis beginnen. Oftmals waren diese Beschäftigten zu diesem Zeitpunkt erst 14 oder 15 Jahre alt. Mit welcher Berechtigung soll diese Zeit gänzlich ausgeklammert werden? Es können nur unmittelbar diskriminierende Gründe herangezogen werden, um diese Zeiten auszuklammern. Es wurden bereits im Vorfeld des Dienstrechts-neuordnungsgesetzes Überlegungen angestellt, das Versorgungsgesetz bezüglich der Nichtberücksichtigung der Zeiten vor dem 17. Lebensjahr anzupassen. Da die Änderungen des Besoldungsgesetzes jedoch nach dem Willen des Gesetzgebers zunächst keine zusätzlichen Kosten verursachen sollten, wurde von diesem Vorhaben offensichtlich Abstand genommen. Bekanntlich dürfen die Beamtinnen und Beamten nicht als Sonderopfer herangezogen werden. Es gibt aber überhaupt nur pekuniäre Gründe, die dafürsprechen, dass sich der Bund erst 2017 dazu entschieden hat, die Zeiten vor der Vollendung des 17. Lebensjahres im Zuge der Berechnung der Versorgungsbezüge zu berücksichtigen. Betrachtet man die Vorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes sowie die jeweilige Gesetzesbegründung, so ergibt sich hieraus gerade nicht, dass allein finanzielle Gründe ausschlaggebend waren für die Beibehaltung der bisherigen Rechtslage. Das Thema wird schlichtweg in der Gesetzesbegründung überhaupt nicht tangiert. Insoweit besteht ein Anspruch meines Mandanten auf Rücknahme der bestandskräftigen Festsetzung der Versorgungsbezüge.

Der VDFP wird weiter an dem Thema dran bleiben, um nicht nur in dieser Sache, gestreng unserem Motto: „VDFP > Dabei sein > Profitieren“  für seine Mitglieder da zu sein und kontinuierlich berichten.


Aus den Bezirksverbänden

Jahreshauptversammlung des Bezirksverbandes Nordbaden am 06. Juni 2018

Roland Dworschak, Bezirksvorsitzender, begrüßte die anwesenden Mitglieder zur Jahres-hauptversammlung.

Die vorliegende Tagesordnung wurde genehmigt. Zum Totengedenken gedachten die anwesenden Mitglieder in einer Schweigeminute der zuletzt verschiedenen Mitglieder. In seinem Geschäftsbericht ging Roland Dworschak auf die letzte Mitgliederversammlung am 05.03.2016 in Heidelberg ein. Es sprach das Thema Finanzausgleich mit dem Bundesvorstand an und dass hier eine Lösung beim Bundesdelegiertentag 2016 gefunden wurde. Auf Aktionen und Veranstaltungen für Mitglieder wurde verzichtet, da die Befürchtung bestand, sie wird von den Mitgliedern nicht angenommen. Eine Fusion mit dem Nachbarbezirk Saarland ist nicht zustande gekommen. Der BZ Saarland hat mit dem Bezirk Pfalz fusioniert, jetzt Bezirk Südwest. Hier muss neu verhandelt werden.

Die Mitgliederentwicklung ist leider rückläufig, neue Mitglieder können nicht mehr gewonnen werden. Dies macht sich auch in der Bereitschaft zur Mitarbeit im Verband bemerkbar, auch wenn von Seiten des Bundesvorstandes viel für die Mitglieder unternommen wird, siehe z.B. Homepage des VDFP. Der zukünftigen Vorstandschaft wurde vom scheidenden Vorsitzenden empfohlen die Aufgaben inhaltlich schriftlich festzulegen. Roland Dworschak sprach noch den am 16. Juni stattgefundenen Bundesdelegiertentag an und dass der Bezirk dort vertreten ist.

Klaus Wild, Kassierer des Bezirksverbandes, erläuterte die Kassenlage mit Einnahmen und Ausgaben für die Jahre 2016 und 2017.

Kassenprüfer Manfred Krusch hatte die Kasse geprüft und bescheinigte dem Kassierer eine einwandfreie Kassenführung. Die Entlastung der Vorstandschaft erfolgte einstimmig.

Die Neuwahlen brachten folgendes Ergebnis:

1. Vorsitzender: Gerhard Kraft, Kassierer: Klaus Wild, stv. Kassierer: Klaus Merkl, Schriftführer: Werner Adamek, Beisitzer: Rolf Sailer, Karl Schmitt, Kassenprüfer: Manfred Krusch, Jakob Oberst.  Alle Gewählten nahmen ihr Ehrenamt an.


Bezirksverband Mitte, OV Gießen 

Tagesausflug bzw. Treff der Pensionäre am 28. Juni 2018 zur Besichtigung der ERLEBNISWELT des neuen Leitz – Park  in Wetzlar. 

Um 09.45Uhr war Treffpunkt am Parkplatz, von wo aus alle großzügig angelegten Gebäude des Leica Komplexes zu erreichen sind. E. Volk konnte 15 Kollegen zu diesem Termin in Empfang nehmen. In der Empfangshalle wurden wir von  einem  Leica Mitarbeiter  begrüßt, dort  startete  auch die Führung. In der Leicagalerie wurde uns verdeutlicht, - das Bild steht bei Leica im Mittelpunkt - Leica Produkte sind das perfekte Werkzeug für Fotografen, um ihre Botschaft in die Welt zu tragen. Die Galerie mit wechselnden Fotoausstellungen zeigt eine Fotostrecke  nationaler und internationaler  Künstler und Journalisten.

Ein besonderer Blickfang ist ein Glaskunstwerk, auf einer dreigeteilten Fensterscheibe,  an  der Nordseite des Foyers, vom Fotokünstlers Alfons Alt eigens für den Leitzpark hergestellt.

Im  nächsten Teil der Führung bekamen wir durch Panoramafenster im Fertigungsbereich Einblicke in die aktuelle Leica Fertigung. Hier werden Linsen, Objektive und Kameras hergestellt.

In der Erlebniswelt ging es um 100 Jahre Geschichte  und Gegenwart des Unternehmens sowie zur optischen Fertigung „Made in Germany“. Neben den Meilensteinen der Leica Produktentwicklung werden seltene Exponate und Sammlerstücke in Wechselausstellungen gezeigt.

Nach der umfassenden Führung hatten wir einen Termin im Betriebseigenen Casino. Nach einem gemeinsamen Mittagessen waren wir soweit gestärkt, um den Naturlehrpfad Leitzpark, der erst vor wenigen Wochen eröffnet wurde zu begehen. Er befindet sich im Bereich eines ehemaligen Standortübungsplatzes der Bundeswehr. Auf dem Rundweg fanden sich ausgiebig Erläuterungen zum Leben der Pflanzen, Bäume und Biotope.

Zum Abschluss hatten wir einen Tisch im Cafe Leitz gebucht, um bei einer guten Tasse Kaffe Zeit zum Gespräch zu haben.


Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen bis 2020

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes für die Dienst- und Versorgungsbezüge für Bundesbeamte und Versorgungsempfänger für 2018, 2019 und 2020 beschlossen. Die Regelungen gelten vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzes durch den Deutschen Bundestag.

Die Beamtenbezüge sollen rückwirkend zum 1. März 2018 um 2,99 Prozent sowie zum 1. April 2019 um 3,09 Prozent und zum 1. März 2020 um 1,06 Prozent linear angehoben werden.

Damit wird das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 18. April dieses Jahres zeit- und inhaltsgleich übernommen.

Die Besoldungserhöhung vermindert sich einmalig, nur bei der ersten Erhöhung in 2018, um 0,2 Prozentpunkte gegenüber dem tariflichen Erhöhungssatz.

Der Unterschiedsbetrag wird der Versorgungs-rücklage zugeführt (nach § 14a Abs. 2 BBesG letztmalig im Jahr 2031).

Die Auszahlung der Besoldungserhöhung sowie der Abschlagszahlungen erfolgen vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzes durch den Deutschen Bundestag mit den Oktoberbezügen 2018.

Beamte und Soldaten erhalten im Jahr 2018 eine einmalige Zahlung in Höhe von 250 Euro, wenn sie an mindestens einem Tag des Monats März 2018 Anspruch auf Dienstbezüge aus einem Amt der Besoldungsgruppen A 2 bis A 6 hatten.

Die neuen Besoldungstabellen finden sie nach der Gesetzesverabschiedung auf unserer Homepage unter der Rubrik SERVICE.


Aufruf der Interessengemeinschaft der Versicherten der PBeaKK (IGVersPBeaKK)

Die IGVersPBeaKK sucht einen Beamten/in A7 im Ruhestand der in einem (teuren) Ballungsraum wie z.B. München, Stuttgart oder Hamburg zur Miete wohnt.

Nach Berechnungen der IGVersPBeaKK liegt ein solcher Beamter/in durch seine Versicherungs-beiträge zur PBeaKK bereits unter Hartz IV Niveau bzw. der Grundsicherungsgrenze. Der Dienstherr müsste hier nach dem Rechtsverständnis der IGVersPBeaKK die Bezüge aufstocken.

Die IGVersPBeaKK wäre an den konkreten Zahlen interessiert, also Bezüge, Wohnort, Miete und Größe der Wohnung, ggf. auch die Selbstbehalte bei der PBeaKK, wenn sie nennenswert sind. Die PBeaKK-Beiträge sind ja bekannt. Vertraulichkeit wird garantiert.

Fühlt sich ein Kollege/in angesprochen darf er gerne mit der IGVersPBeaKK, Herrn Müller, Kontakt aufnehmen.

Telefon: 07503 – 9167291, oder E-Mail: ig.vers.pbeakk@gmx.de

Ziel und Zweck der Aktion:

Beweisen, dass die Beiträge zur PBeaKK unter bestimmten Konstellationen das zur Verfügung stehende Einkommen von Beamten soweit drückt, dass der Betroffene Anspruch auf Grundsicherung hat. Dann könnte der Betreffende den Dienstherren auf Grund seiner Fürsorgepflicht zum Handeln auffordern.


Geburtstage und Jubilare

Bezirksverband Mitte

Herzlichen Glückwunsch an Walter Banze aus Edermünde zum 80. Geburtstag.

Zum 75. Geburtstag dürfen wir Erich Knull aus Habichtswald sowie Michael Mott und Wolfgang Hölzel aus Fulda gratulieren.

Zum  70. Wiegenfest gehen unsere besonderen Glückwünsche an unseren Bundesvorsitzenden Karl Schäffer aus Lohfelden sowie an Hans-Günter Mandler aus Buseck, Dieter Gissler aus Meinhard, Georg Schiwietz aus Seligenstadt, Hans-Jürgen Grebe aus Eschenburg, Werner Michel aus Gladenbach und Ortwin Hackenberg aus Freigericht.

Zur 50-jährigen Mitgliedschaft geht unser Dank an Gerd Feldmann aus Wettenberg, Bernd Heck aus Langen, Albert Kreutzinger aus Lauterbach, Rainer Schwerdtner aus Frankfurt, Hans Dieter Steffan aus Künzell sowie Jürgen Weismantel aus Frankfurt.

Auf eine 65-jährige Mitgliedschaft dürfen zurückblicken Karl Derzbach aus Karlstein, Hans Klein aus Lahnstein, Engelbert Reifenberger aus Limburg, Karl-Heinz Wilhelmi aus Frankfurt und Heinz Zirkel aus Hanau.

Ehrenvorsitzender Karl Schäffer

Am 16. März 2018 wurde der Bundesvorsitzende des VDFP Karl Schäffer bei der Bezirksvorstandssitzung Bezirk Mitte einstimmig zum  Ehren-vorsitzenden des Bezirks Mitte gewählt. Verbunden mit einem Weingeschenk und viel Applaus wurde seine von 1996 bis 2015 währende Vorstandsarbeit im Bezirk Mitte gewürdigt. 2013 übernahm Karl Schäffer zusätzlich das Amt des Bundesvorsitzenden des VDFP. Der Bezirksvorstand Mitte dankt ihm hiermit nochmals für sein langjähriges Engagement und hofft, dass er als Ehrenvorsitzender im Bezirk  weiterhin mitwirken wird.


Bezirksverband Nord

Herzliche Glückwünsche an Gerhard Fischer aus Norderstedt zum 87. Geburtstag. Das 82. Wiegenfest feiern Horst-Herbert Basner aus Hamburg und Bruno Müntefering aus Norderstedt. Zum 81. Geburtstag gratulieren wir Heinz Pamperin, aus Südergellersen.

Für 40 Jahre Mitgliedschaft danken wir Rainer Schönemann aus Altenholz.


Bezirksverband Nordbaden

Zum 84. Geburtstag gehen unsere Glückwünsche an Kurt Botz aus Heidelberg. Das 75. Wiegenfest durfte Ulrich Rehberger aus Heidelberg begehen, und Günter Debus aus Hirschberg darf auf 70 Lenze zurückblicken.


Bezirksverband Nordwürttemberg

Die allerbesten Glückwünsche an unser Ehrenmitglied Erich-Erwin Schiller aus Fellbach zum 94. Geburtstag. Hermann Wannenwetsch aus Schwäbisch Gmünd gratulieren wir recht herzlich zum 92. Geburtstag. Helmut Simon aus Göppingen darf auf 86 Jahre zurückblicken, Hans Hildebrand aus Böblingen auf seinen 85. Geburtstag. Das 80. Wiegenfest dürfen Horst Rupp aus Stuttgart und Ernst Jobst aus Crailsheim feiern. Zum 75. Geburtstag gehen die besten Wünsche an Horst Flinsbach aus Brackenheim.

Heinz Beutelschieß aus Markgröningen gratulieren wir herzlich zum 90. Geburtstag und zur Ehrenmitgliedschaft im Bezirksverband. Heinz Beutelschieß, Gründungsmitglied des Bezirksverbandes Nordwürttemberg feierte am 08. Juli seinen 90. Geburtstag. Er arbeitete zuletzt beim FA1 Stuttgart in der Bolzstr. als Aufsicht in der Trägerfrequenz-Übertragungsstelle.

Heinz Beutelschieß freute sich über den Besuch von Vorstandskollege Georg Ludwig und seine Ernennung zum Ehrenmitglied, verbunden mit Glückwünschen zum 90. Geburtstag. Gerne erinnert sich Heinz an die "Gute alte Zeit" beim Fernmeldeamt 1 und seine Aktivitäten beim VDFP. Wir wünschen Heinz Beutelschieß vor allem Gesundheit und alles Gute für die Zukunft.


Bezirksverband Südbayern

Die besten Glückwünsche zum 87. Geburtstag gehen an Friedrich Derbsch aus Freising und zum 86. an Walter  Tausend aus Durach. Den 85. Geburtstag feiern durfte Harry Meissner aus Waging und auf 84 Jahre darf Gerhard Müller aus Ohlstadt zurückblicken.


Bezirksverband Südwest 

Zum 89. Geburtstag gratulieren wir Hans Orth aus Neustadt, Lothar Pax aus Schmelz, Manfred Sander aus Püttlingen sowie Norbert Valnion aus Edenkoben. Heinz Wonn aus Völklingen kann auf 87 Jahre und Reinhold Satter aus Hochspeyer auf 86 Jahre zurück blicken. Den 83. Geburtstag feiern Bernhard Sauer aus Neustadt und Friedrich Staab aus Kaiserslautern. Hubert Beicht aus Saarbrücken, Josef Graf aus Blieskastel und Manfred Lutz aus Wadgassen feiern den 82. Geburtstag, Aloisius Kron aus Lebach den 81. Den runden 80. Geburtstag begeht Paul Mang aus Kaiserslautern. 75 Lenze können Harald Keiser aus Blieskastel und Herbert Rohrbacher aus Überherrn feiern.

Wir wünschen allen Jubilaren und Geburtstagskindern alles Gute, vor allem Gesundheit!