Engagierter Ruhestand 2021

Herausgegeben am Mittwoch, 26. August 2020

55. Jahrgang
2020-04

Der Konzernvorstand hat beschlossen auch für 2021 den Engagierten Ruhestand unter Bedingungen freizugeben:

• Sind Sie Beamtin oder Beamter der Deutschen Telekom AG und im Jahr 1965 geboren?
   Dann können Sie Ihren Eintritt in den Engagierten Ruhestand zum Ablauf des 30. Dezember 2020 beantragen.

• Sind Sie Beamtin oder Beamter der Deutschen Telekom AG und im Jahr 1962 oder früher (1961, 1960, …) geboren?
   Dann können Sie Ihren Eintritt in den Engagierten Ruhestand zum Ablauf des 31. Januar 2021 beantragen.

• Sind Sie Beamtin oder Beamter der Deutschen Telekom AG und im Jahr 1963, 1964 oder 1966 geboren?
   Dann können Sie Ihren Eintritt in den Engagierten Ruhestand zum Ablauf des 31. Mai oder 30. Juni 2021 beantragen

(Wichtig: das 55. Lebensjahr muss hier von Jahrgang 1966 vollendet sein).


Bitte beachten Sie für obige Fälle: Die Genehmigung Ihres Antrags steht unterdem Vorbehalt, dass die gesetzliche Verlängerung des Engagierten Ruhestands für 2021 noch in Kraft tritt.

• Ihren Antrag auf Engagierten Ruhestand stellen Sie bitte in MyPortal.
  Wenn Sie keinen MyPortal-Zugriff haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Führungskraft.

• Die Antragsfrist für alle genannten Zurruhesetzungstermine endet spätestens am 4. September 2020.

• Weitere Zurruhesetzungstermine im Jahr 2021 stehen nicht zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Thema:

1. Wer kann den Engagierten Ruhestand beantragen?

Grundsätzlich können alle Beamtinnen und Beamten der Deutschen Telekom AG, die das 55. Lebensjahr im Zeitpunkt der Zurruhesetzung vollendet haben, den Engagierten Ruhestand zu dem jahrgangsbezogenen vorstehenden Zurruhesetzungstermin beantragen.

Das Angebot richtet sich nicht an Beamtinnen und Beamte:

• die im Telekom-Konzern in einer Organisationseinheit oder Funktion eingesetzt sind, für die der Engagierte Ruhestand pauschal gesperrt ist.

Auch für das Programm 2021 gilt: In der Fiber Factory der DT Technik GmbH kommt der Engagierte Ruhestand für Beamtinnen und Beamte in operativen Funktionen nicht in Betracht. Diese werden für den Netzausbau dringend benötigt. Sofern Sie in einer für den Engagierten Ruhestand gesperrten Organisationseinheit/ Funktion eingesetzt sind, sehen Sie bitte von der Antragstellung ab.

• in einer bereits begonnenen Altersteilzeit.

• bei denen ein Verfahren wegen dauernder Dienstunfähigkeit eingeleitet ist.

• die aufgrund eines Arbeitsverhältnisses bei einem konzernexternen Unternehmen oder aus privaten Gründen beurlaubt sind.

2. Welche Antragsfristen sind zu beachten?

Bitte beachten Sie, dass für das Programm 2021 nur ab dem 10. August 2020 gestellte Anträge auf Engagierten Ruhestand Gültigkeit haben. Bereits früher gestellte Anträge sind ungültig und werden abgelehnt.

Antragsschluss für das Programm 2021 ist spätestens am 4. September 2020.

Nach Antragsschluss eingehende Anträge werden abgelehnt.

3. Wie beantrage ich den Engagierten Ruhestand?

Bitte beantragen Sie den Engagierten Ruhestand direkt online in MyPortal oder über das Personalportal: Engagierter Ruhestand im Personalportal.

Bitte beachten Sie: Die Genehmigung der Anträge für den 31.01.21, den 31.05.21 und den 30.06.21 steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der gesetzlichen Verlängerung des Engagierten Ruhestands für 2021.

4. Können auch (insich-)beurlaubte Beamtinnen/ Beamte mit Arbeitsverhältnis im Konzern einen Antrag auf Engagierten Ruhestand stellen?

Hier muss das Arbeitsverhältnis vorher aufgelöst werden. Anträge können dann über MyPortal gestellt werden.

5. Wie erhalte ich eine Versorgungsinformation?

Dies geschieht bei Beantragung des Engagierten Ruhestands automatisch. Eine gesonderte Beauftragung der Versorgungsinformation ist nicht erforderlich und auch nicht möglich.

Wichtig: Die Deutsche Telekom AG akzeptiert die Rücknahme Ihres Antrags auf Engagierten Ruhestand, sofern Sie Ihre formlose Rücknahmeerklärung innerhalb einer Woche nach Zugang der Versorgungsinformation per E-Mail an Ihre Führungskraft senden. Innerhalb der letzten vier Wochen vor dem beantragten Zurruhesetzungstermin ist die Antragsrücknahme allerdings nicht mehr möglich.

Sollte Ihnen die Versorgungsinformation der BAnst PT zwei Monate vor dem beantragten Zurruhesetzungstermin wider Erwarten noch nicht vorliegen, bitten Sie Ihre Führungskraft um eine rechtzeitige Klärung.

Ihr VDFP empfiehlt:

  • Prüfen Sie genau, ob Sie mit dem errechneten Betrag aus der Versorgungsinformation in Zukunft über die Runden kommen!
  • Finde Ich eine Einsatzmöglichkeit im Bundesfreiwilligendienstes, einer anerkannten ehrenamtlichen Tätigkeit im Umfang von 1.000 Stunden oder einer genehmigten Familienpflegetätigkeit?
  • Wenn dies nicht sichergestellt ist greifen nachgelagert die bei vorzeitiger Zurruhesetzung üblichen Versorgungsabschläge!
  • Lassen Sie sich durch ihre Führungskraft nicht unter Druck setzten!