Bezirksblatt 2013-2

Herausgegeben am Freitag, 24. Mai 2013
zuletzt aktualisiert am Montag, 31. August 2020

Einladung zum Besuch des Landtages Baden-Württemberg, am Freitag, den 21. Juni 2013.

Alle vdfp-Mitglieder aus Baden-Württemberg sind recht herzlich eingeladen bei dieser Visite des Landtages Baden-Württemberg dabei zu sein, um die Arbeit der Abgeordneten sowie den Ablauf im Landtag kennenzulernen. Dazu gibt es eine Führung durch den Landtag und den Plenarsaal.

Wir treffen uns um 11:45 Uhr vor dem Landtag Baden-Württemberg, Konrad-Adenauer-Str. 3, 70173 Stuttgart.

Gemeinsam gehen wir dann zum Mittagessen in die Theaterkantine.

Im Anschluss, ab 13:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr, folgt die Führung durch den Landtag mit dem Vorsitzenden des SPD-Kreisverbandes Heilbronn-Stadt, Rainer Hinderer.

Da die Teilnehmerzahl auf 50 Personen begrenzt ist, wird nach Eingang der Anmeldungen entschieden.

Die Fahrtkosten werden von den teilnehmenden Bezirksverbänden Nordwürttemberg, Freiburg und Nordbaden getragen.

Bitte um verbindliche Anmeldung bitte bis zum 30. Mai 2013

Kontakt: Rainer Hofmann, Tel.: 07161 – 4 18 53, oder Kontakt-Formular.


Aktuelle Steuertipps:

Rentner und Pensionäre: Wann Sie eine Erklärung abgeben müssen

Immer mehr Ruheständler bekommen Post vom Finanzamt: Plötzlich sollen sie nach Jahren wieder eine Steuererklärung abgeben. Nicht selten ab dem Jahr 2006 – gern bis 2012. Meist binnen einer vierwöchigen Frist. Doch keine Panik: Die Pflicht zur Abgabe heißt nicht, dass auch wirklich Steuern nachgezahlt werden müssen.

Abgabepflicht bei Rentnern

Bei Rentnern besteht eine Abgabepflicht der Steuererklärung 2012, wenn die Einnahmen im Jahr 2012 über € 8.004 bzw. € 16.008 bei Ehepaaren lagen. (Ab 2013 erhöht sich die Grenzen auf € 8.130 bzw. €16.260.)

Dazu zählen

• Einnahmen aus selbstständiger oder gewerblicher Arbeit, Vermietung oder Verpachtung

• Riester- oder Rürup-Rente

• Rente aus privaten Rentenversicherungen

• Firmenrente ohne Steuerkarte

• Rente aus privaten Rentenversicherungen

Auf jeden Fall ist eine Abgabe der Steuererklärung verpflichtend bei Rentnern

• mit abgeführter Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge

• mit getrennter Veranlagung zum Ehepartner

• wenn im Vorjahr ein Verlust festgestellt wurde

Abgabepflicht bei Pensionären

Bei Pensionären besteht eine Abgabepflicht der Steuererklärung 2012 bis zum 31.05.2013, wenn

• das Ruhegehalt mit Steuerklasse V, IV mit Faktor oder IV versteuert wurde

• Sie weitere Einkünfte aus Mieten, Renten oder anderen Quellen aus In- sowie Ausland über € 410 haben

• Sie Lohnersatzleistungen (Krankengeld oder Elterngeld) über € 410 bezogen haben

• auf einer Lohnsteuerbescheinigung ein Freibetrag eingetragen wurde (ohne Kinder­freibeträge oder Pauschbeträge für Behinderte und Hinterbliebene) und die Pension bzw. der Lohn über € 10.200 (bei Ehepaaren € 19.400) betrug

• Sie und Ihre Ehepartner die getrennte Veranlagung beantragt haben

• Sie im Vorjahr einen Verlust hatten

• Sie noch Abgeltungssteuer für Kapitalerträge abführen müssen

• eine Abfindung nach der Fünftel-Regelung besteuert wurde

• die Vorsorgepauschale für ein Beamtengehalt höher war als Ihre absetzbaren Versicherungsbeträge und Ihre Pension bzw. Lohn bei maximal € 10.200

Falls keiner dieser Punkte zutrifft, ist die Abgabe der Steuererklärung bis Ende 2016 freiwillig.

Müssen immer Steuern gezahlt werden?

Nicht unbedingt. Das Existenzminimum, unter dem die Einkünfte steuerfrei sind, liegt derzeit bei € 8.004 bzw. € 16.008 bei Ehepaaren. Zusätzlich wird von den Einnahmen noch ein Freibetrag abgezogen.

Da auch noch Ausgaben wie Versicherungsbeiträge, Spenden oder Krankheitskosten geltend gemacht werden können, gilt: Liegt die Hälfte Ihrer Bruttorente unter dem Freibetrag, müssen in den meisten Fällen keine Steuern nachgezahlt werden.

Eine Steuererklärung müssen Sie nach Aufforderung dennoch abgeben, damit das Finanzamt Ihre Steuerfreiheit feststellen kann.

Ist die komplette Rente steuerpflichtig?

Nein. Die Höhe des steuerpflichtigen Teils hängt von Ihrem Rentenbeginn ab. Rentner, die bis 2005 noch gearbeitet haben, müssen die hälftige Rente versteuern. Seit 2006 steigt der zu versteuernde Anteil pro Jahr um je zwei Prozentpunkte – bis ab 2040 jeder Rentner die gesamte Rente versteuern muss.

Beispiel: Bezieht ein Alleinstehender seit 2005 nur eine gesetzliche Rente unterhalb € 18.820, zahlt er auch zukünftig darauf keine Steuern – seine Rente unterliegt nur zu 50 % der Besteuerung. Ein Neu-Rentner ab 2011 hat hingegen bereits 62 % seiner Rente zur versteuern.

Jahr des Renten-beginns

Besteuerungs-anteil

Steuerfreie monatl. Bruttorente (circa)

Steuerfreie Jahres- bruttorente (circa)

bis 2005

50%

1.625 €

19.500 €

2006

52%

1.548 €

18.570 €

2007

54%

1.478 €

17.730 €

2008

56%

1.414 €

16.960 €

2009

58%

1.384 €

16.600 €

2010

60%

1.357 €

16.280 €

2011

62%

1.304 €

15.650 €

2012

64%

1.255 €

15.070 €

Diese Tabelle gilt für alleinstehende Rentner ohne weitere Einkünfte. Bei Ehepaaren ohne weitere Einkünfte sind die Beträge zu verdoppelt bzw. bei unterschiedlichem Rentenbeginn zu addieren.

Quelle: Senatsverwaltung für Finanzen

Warum müssen Rentner nun überhaupt Steuern zahlen?

Schuld daran ist das Alterseinkünftegesetz. Seit 2005 wird die Besteuerung des Rentenanteils schrittweise erhöht. Zuvor waren die Rentenzahlungen steuerfrei. Dafür könnte man die Beiträge zur Altersvorsorge, die man während der Erwerbsphase leistete, absetzen.

Nun wird seit 2005 stufenweise zur nachgelagerten Besteuerung übergegangen: Jetzt sind die in der Ansparphase gezahlten Beträge steuerfrei, dafür die in der Leistungsphase ausgezahlten Rentenzahlungen steuerpflichtig.

Quelle: BlickpunktSteuern