Bezirksblatt 2013-1

Herausgegeben am Dienstag, 12. Februar 2013
zuletzt aktualisiert am Montag, 31. August 2020

Stellenstreichung bei der Telekom

Auszug aus einem Beitrag des WDR vom 17.01.2013

Viele Mitarbeiter in der Telekom – Zentrale kennen ja die Angst vor dem Arbeitsplatzverlust. Bis 2015 sollen ca. 40 % der Vollzeitstellen eingespart werden. Das Sparprogramm geht jedoch weiter. Wie von der Telekom berichtet sollen weitere 1.200 Stellen in den Bereichen Buchhaltung, Marketing und Controlling abgebaut werden. Den betroffenen MA sollen Alternativen angeboten werden. Dazu Telekom Sprecher Andre Hofmann: „Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten die die MA ergreifen können, und wir ermutigen die MA genau dies zu tun. Sie haben Chancen, sie haben Möglichkeiten, nutzen sie diese. Schauen sie sich um was, was für Fähigkeiten haben sie, wie können sie sich im Konzern einbringen?“

Wer das nicht will kann in Frührente gehen, oder eine Abfindung kassieren, und genau darauf wird es wohl hinauslaufen, meinen viele.

„Nicht jeder Sachbearbeiter ist ein Techniker, und kann als solcher eingesetzt werden. Die Telekom hat in der Vergangenheit doch sehr großzügig Abfindungen bezahlt, welche teilweise die Marke von 200.000 € überschritten haben“, so ein Redakteur des “Handelsblatt“.

Der Unternehmenssprecher der Telekom ist zuversichtlich dass der geplante Stellenabbau bis Ende 2013 auch erfolgreich durchgeführt wird.

Mit dem Stellenabbau sollen jährlich bis zu 100 Mio. € gespart werden. Geld das die Telekom in den Breitbandausbau und Internetausbau stecken möchte.

Dem Vorstand des Unternehmens scheint außer personalpolitischen Maßnahmen und den damit erhofften Einsparungen nicht viel einzufallen, um die Telekom fit für die Zukunft zu machen.

Der Bezirksvorsitzende Joachim Schlund mit unserm Ehrenmitglied Erich Schiller

Ehrung für Erich Schiller

Bei der Bezirksvorstandssitzung am 24. Januar 2013 konnte unserem Ehrenmitglied Erich Schiller aus Stuttgart endlich die vom Bundesvorstand vorgesehene Ehrung mit Ehrenurkunde und Sachgeschenk überreicht werden. Erich Schiller wurde hiermit für seine langjährige verdiente Mitarbeit im Bezirksvorstand geehrt. Aus gesundheitlichen Gründen konnte er leider nicht zum Bundesdelegierten-tag nach Berlin reisen. Seit dem Jahre 1966 ist Erich Schiller im Bezirksvorstand Nordwürttemberg aktiv und ist bei der Organisation der Bezirksdelegiertentage immer mit von der Partie.

Vorruhestand:

Deutsche Telekom bietet ihren Beamten auch in diesem Jahr die Möglichkeit des Vorruhestandes an. Hierfür stellt sie ein begrenztes Finanzbudget zur Verfügung, wie das Unternehmen mitteilte. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist die Vollendung des 55. Lebensjahres. Außerdem müssen die Beamten in einem Bereich mit Personalüberhang beschäftigt sein und dem gewünschten Vorruhestand dürfen keine betrieblichen oder betriebswirtschaftlichen Belange entgegenstehen. Anträge auf Vorruhestand werden vom Unternehmen nur solange genehmigt, bis das Budget ausgeschöpft ist.

Für Interessierte gibt es in Sachen Vorruhestand Folgendes zu beachten:

  • Die Vorruhestandsanträge werden in der Reihenfolge des beantragten Zurruhesetzungszeitpunkts genehmigt. Erster Zurruhesetzungszeitpunkt ist der 31. März 2013. Der Antragsschluss hierfür ist auf den 25. Januar 2013 datiert. Die weiteren Zurruhesetzungszeitpunkte lauten (in Klammern Antragsschluss): 30. April 2013 (15. Februar 2013), 31. Mai 2013 (8. Mai 2013), 30. Juni 2013 (5. April 2013), 31. Juli 2013 (3. Mai 2013). Für die Monate August bis Dezember 2013 ist der Antragsschluss für Beamte im Segment Deutschland der 31. Mai 2013. Für Beamte des höheren Dienstes gelten vier Wochen (Besoldungsgruppen A13h-A16 und C-Besoldung) beziehungsweise acht Wochen (B-Besoldung) längere Antragsfristen.
  • Bei Ausschöpfung des Finanzbudgets einer Organisationseinheit gehen hinsichtlich der Genehmigung des Vorruhestands die lebensälteren Antragsteller den jüngeren Antragstellern vor.
  • Auf den Zeitpunkt des Antragseingangs kommt es nicht an. Wichtig ist nur, dass die für den gewünschten Zurruhesetzungszeitpunkt geltende Antragsschlussfrist eingehalten wird.
  • Je früher der Zurruhesetzungszeitpunkt gewählt ist, desto höher ist die Chance, dass das Budget für die Vorruhestandsregelung noch ausreicht.

Quelle: DPVKOM

An alle Kollegen:

Auch wenn hier mit einem begrenzten Finanzbudget indirekt Druck auf Euch aufgebaut wird, muss sich jeder Kollege/Kollegin unbedingt vorab sein Ruhegehalt ausrechnen lassen, um nicht nach der Zurruhesetzung in ein finanzielles Loch zu fallen. Überdenk und überprüft eure monatlichen Verpflichtungen!

Zu berücksichtigen ist auch die Ausbildungszeit.

Wer mit einem Hauptschulabschluss zur Deutschen Bundespost ging und eine Ausbildung zum Fernmeldehandwerker absolvierte und ab dem 01.01.1980 verbeamtet wurde, dem wird die Ausbildungszeit nicht zur Dienstzeit hinzugerechnet!

Dies heißt, es ist für diese Kollegen/Kolleginnen unmöglich auf 40 Dienstjahre zu kommen, wenn sie die 55-Regelung in Anspruch nehmen. Sie landen dann des Öfteren bei nur gut 60 % Ruhegehalt.