Bezirksblatt 2012-2

Herausgegeben am Donnerstag, 30. August 2012
zuletzt aktualisiert am Montag, 31. August 2020

Ein Quantum Telemedizin ist nicht genug

Ein Beitrag von Dr. Axel Wehmeier, Leiter Konzerngeschäftsfeld Gesundheit.

Kardiologen kontrollieren das EKG ihrer Herzinsuffizienz-Patienten via Internet, Diabetologen prüfen Blutzuckerwerte online, Krebsspezialisten tauschen sich per Video aus und holen bei Kollegen eine Zweitmeinung ein: Telemedizin ist keine Zukunftsvision mehr. Die Praxisbeispiele zeigen: Telemedizin hilft dem Patienten, unterstützt die Ärzte.

Endlich gibt es auch eine Grundlage für die Abrechnung telemedizinischer Leistungen. Mit dem Versorgungsstrukturgesetz vom 1. Januar steht der Begriff Telemedizin erstmals im Sozialgesetzbuch V. Die Bundesregierung hat den Ausschuss, der den einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) festlegt, verpflichtet, bis zum 31. März 2013 zu prüfen, inwieweit telemedizinische Leistungen in den Katalog aufgenommen werden können. Hiermit hat die Regierung die Option geschaffen, Telemedizin abzurechnen. Dies eröffnet neue Perspektiven.

Ein Beispiel: In Deutschland leben zwei bis drei Millionen Menschen mit Herzschwäche. 2010 war dies der zweithäufigste Anlass für eine stationäre Behandlung und die dritthäufigste Todesursache. Herzinsuffizienzpatienten, die sich telemedizinisch betreuen lassen, sind davon überzeugt. Sie müssen keine langen Anfahrten oder Wartezeiten in Kauf nehmen, stattdessen erstellen sie zu Hause selbstständig ein EKG und übersenden die Werte. Im Notfall erhalten sie rund um die Uhr Hilfe von einer Person, die ihre Gesundheitssituation kennt. So fühlen sich die Patienten sicher und gut betreut. Sie fragen sich daher: Warum gibt es nicht viel mehr solcher Anwendungen?

Wir brauchen die Telemedizin als Ergänzung zur bisherigen Versorgung schneller als gedacht. Der Städte- und Gemeindebund sagt: Auf dem Land fehlen bald 20.000 Mediziner. Schon jetzt muss ein Hausarzt in dünn besiedelten Gebieten mehr als doppelt so viele Einwohner versorgen wie sein Stadtkollege. Bis 2015 werden rund 50 Prozent der niedergelassenen Landärzte in den Ruhestand gehen, gleichzeitig entscheidet sich eine wachsende Zahl Absolventen für eine Karriere außerhalb der Arztpraxis. Parallel wächst die Zahl der über 60-Jährigen bis 2020 um 20 Prozent.

Lösungen wider die Versorgungsschere sind bereits im Praxisbetrieb - etwa das bundesweit erste flächendeckende Telemedizin-Netzwerk für Hoch-Risiko-Herzpatienten in Cottbus und Brandenburg. Patienten mit chronischer Herzschwäche werden dort rund um die Uhr aus der Ferne medizinisch betreut. Aber zu viele Patienten - ob in Fallingbostel oder in der Uckermark - müssen oft noch weite Wege zurücklegen.

Wenn wir die medizinische Versorgung langfristig sichern wollen, wird ein Quantum Telemedizin nicht genügen.

Ende des Schornsteinfegermonopols

Ab dem 1. Januar 2013 wird das Monopol der Bezirksschornsteinfegermeister endgültig aufgehoben. Ab dann können fast alle Arbeiten, die bisher vom Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden mussten, auf dem freien Markt vergeben werden. Dies bedeutet für Hauseigentümer jedoch auch, dass sie selber mehr Verantwortung übernehmen müssen.

Der Bezirksschornsteinfeger wird “abgeschafft“, jedoch einige Teile seiner staatlichen Überwachungsfunktion übernimmt in Zukunft der “bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger“.

Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers:

  • führen des Kehrbuches
  • Feuerstättenschau; zweimal innerhalb von sieben Jahren
  • Überprüfung fester Brennstoffe nach der ersten Bundesimmissionsschutz-verordnung (1. BlmSchV)
  • Einhaltung der Energieeinsparverordnung an Heizungsanlagen
  • baurechtliche Prüfung neu installierter Feuerungsanlagen

Die Schornsteinfegerarbeiten, und Wartungsarbeiten, können in Zukunft von einem dafür zugelassenen Betrieb übernommen werden.

Unterhalt an den geschiedenen Ehegatten – Was Sie beachten müssen!

 Als „Sonderausgaben“ können Sie bis zu € 13.805 absetzten und seit 2010 auch die Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung für Ihren Ex- Gatten geltend machen. So wird Ihre Steuerlast gesenkt. Wer Unterhalt bekommt, erhält steuerrechtlich eine Zuwendung ohne einer Gegenleistung verpflichtet zu sein. Der Unterhalt kann dabei in Geld- oder Sachwerten ausgezahlt werden. Das gilt nicht nur für Unterhaltszah­lungen an den geschiedenen Ex- Gatten sondern auch für Ehepartner, die sich in Tren­nung befinden. Um die Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben absetzen zu können, müssen Sie ausdrücklich den Abzug beantragen und Ihr Ex- Partner muss diesem Antrag zustimmen. Das erfolgt durch die Anlage Unterhalt (Anlage U). Dann können Sie Ihre tatsächlichen Leistungen in voller Höhe steuerlich absetzen.

Alternative „außergewöhnliche Belastungen“

Der Abzug der Unterhaltszahlungen im Wege der „außergewöhnlichen Belastungen“ ist meistens nur in Ausnahmefällen von Vorteil. Und zwar dann, wenn die Unterhalts­leistungen niedrig sind und der Ex- Gatte kaum über eigenes Einkommen verfügt. Von Vorteil ist allerdings, dass Sie keine Zustimmung des Ex- Gatten benötigen. Das bedeutet: Sie müssen keinen Antrag stellen! Der Abzug ist zwar leichter, aber auf den Höchstbetrag von 8.004 € begrenzt.

Quelle: steuersparen.de

Meilensteine der Telekommunikation

 Eine Zukunft, von der der deutsche Physiker Johann Philip Reis anno 1861 sicher nicht träumte, als er den ersten Apparat baute, „der die menschliche Sprache elektrisch übertragen konnte“ und ihn „Telephon“ nannte. 150 Jahre später feiern wir die Porzellanhochzeit von Handy und Mobilfunk.

 Nur wenige Dinge haben unser Leben so nachhaltig verändert, wie der Siegeszug des Mobilfunks. Gerade zwanzig Jahre ist es her, dass am 1. Juli 1992 in Deutschland das D1-Netz an den Start ging. Damals war das Mobiltelefonieren noch ein Privileg für wenige. Heute sind Handy und Mobilfunk kaum mehr aus dem Alltag wegzudenken. Innovative Endgeräte und neue Netztechnologien halten den Mobilfunkmarkt in ständiger Bewegung.

 20 Jahre Mobilfunk.

  •  Am 1. Juli 1992 begann mit dem Start der D-Netze der Siegeszug des kommerziellen Mobilfunks
  • Heute besitzt jeder Deutsche im Schnitt 1,4 Handys
  • Mehr als 114 Millionen Mobilfunk-Karten im Einsatz
  • Moderne Smartphones mischen den Markt auf
  • Die Zukunft ist durch und durch vernetzt

Nur wenige Dinge haben unser Leben so nachhaltig verändert, wie der Siegeszug des Mobilfunks. Gerade zwanzig Jahre ist es her, dass am 1. Juli 1992 in Deutschland die D-Netze an den Start gingen. Damals war das Mobiltelefonieren noch ein Privileg für wenige. Mobiltelefone kosteten ein kleines Vermögen und waren im Vergleich zu heutigen Handys echte Schwergewichte. Das Motorola 3200 International beispielsweise wog ein halbes Kilo und kostete rund 3.000 DM.

Meilensteine wie die Einführung der SMS im Jahr 1994, der Verkauf der ersten Prepaid-Karten im Jahr 1997, der Start des mobilen Internets 1999 oder die Markteinführung des Apple iPhone 2007, prägten die Erfolgsgeschichte des Mobilfunks. Entscheidend für den Boom aber waren vor allem die rasch sinkenden Preise, denn Ende der neunziger Jahre wurden Mobilfunkgeräte und Verträge deutlich günstiger und somit für alle erschwinglich. Im Jahr 2000 verdoppelte sich die Anzahl der Mobilfunkanschlüsse in Deutschland von 23 auf 48 Millionen. Heute sind Handy und Mobilfunk kaum mehr aus dem Alltag wegzudenken.