VDFP Nachrichten 2012-1

Herausgegeben am Montag, 5. März 2012
zuletzt aktualisiert am Samstag, 29. August 2020

47. Jahrgang
1-2012

Klausurtagung des VDFP in Neuhof/Fulda vom 19.01. – 20.01.2012

Zu seiner ersten Klausurtagung hatte der Bundesvorstand alle Mitglieder des Bundesvorstandes und alle Vorsitzende der Bezirksverbände nach Neuhof  eingeladen. Dieser Einladung waren alle Bezirksverbände gefolgt und hatten Ihre Vertreter zur Tagung entsandt.

Ein Hauptthema der Klausur war die Überarbeitung der Satzung, welche beim Bundesdelegiertentag im Mai in Berlin beschlossen werden soll. Hier gab es kontroverse Diskussionen zu den einzelnen Paragraphen. Letztendlich konnte jedoch ein Einvernehmen zum geänderten Satzungstext erreicht werden. Lediglich der Punkt “Delegierten-Schlüssel“ soll endgültig beim Bundesdelegiertentag festgelegt werden.

Ein weiterer Punkt der Tagung waren die Vorbereitungen für den Bundesdelegiertentag 2012 in Berlin. Hier wurde festgelegt welche Mitglieder bei dieser Veranstaltung geehrt werden sollen. An alle Anwesenden wurde nochmals appelliert, Anträge zu formulieren, und diese bis zum 29.02.2012 an den Schriftführer zu senden.

Weiter erklärten die einzelnen Bezirksvertreter welche Aktivitäten in den Bezirken und Ortsverbänden stattfinden. Dazu wurden Vorschläge unterbreitet wie hier die Mitglieder mehr mobilisiert werden könnten.

Als nächster Punkt stellte der Bundesvorstand seine “Dienstleistungen“ vor. Seitens des Bundesvorstandes wird angeboten bei Bezirksdelegiertentagen oder Jahreshauptversammlungen kostenfrei anzureisen und ein Grußwort zu entrichten. Als zusätzliche Dienstleistung werden die Erstellung und der Versand der VDFP-Nachrichten betrachtet. Dazu gibt es telefonische Beratung für alle Mitglieder. Aus rechtlichen Gründen kann jedoch keine Rechtsberatung erfolgen.

Einen weiteren Punkt der Klausur stellte die Datensicherung und Datensicherheit der vom VDFP verwalteten Mitgliederdaten dar.

Nach zwei arbeitsreichen Tagen konnte der Bundesvorsitzende eine fachgerechte und nutzbringende Klausurtagung beenden.

Die Teilnehmer der ersten Klausurtagung des VDFP in Neuhof/Fulda.

Von links: Klaus Wild, Rainer Hofmann, Günter Kries, Alfred Braunmüller, Enno Czibura, Claus Haßfurther, Josef Maier, Franz Roschkowski, Karl Schäffer, Werner Adamek, Reinhard Braun, Klaus-Wilhelm Nieme, Heinrich Eichhorn, Harald Faasch, Joachim Schlund, Klaus Sprywald, Gunter Heckmann

Später in Rente –Start ab Januar 2012 für den Geburtsjahrgang 1947

Am 1.1.2012 fiel der Startschuss in die längere Lebensarbeitszeit, die bereits im Jahre 2007 beschlossen worden ist. Das gesetzliche Rentenalter – die Regelaltersgrenze – wird ab 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben, zunächst um einen Monat pro Jahr­gang und ab 2024 um zwei Monate pro Jahrgang. Das bedeutet: Der Jahrgang 1946 ist der letzte, der 2011 noch mit spätestens 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen durfte.

Der Jahrgang 1947 vollendet im Laufe des Jahres 2012 das 65. Lebensjahr – und kann folglich in Rente gehen. Doch die 65-Jährigen bekommen ihre Regelaltersrente nicht mehr wie bisher ab dem folgenden Monat, in dem sie den 65. Geburtstag feiern, son­dern erst einen Monat später – allerdings abschlagsfrei. Wer beispielsweise am 15.2.1947 geboren ist, erhält die Rente nicht schon ab dem 1.3.2012, sondern erst ab dem 1.4.2012.

• Wer im Jahre 1948 geboren ist, muss zwei Monate länger arbeiten, um abschlagsfrei in Rente zu gehen. Mit jedem weiteren Jahr verschiebt sich das Rentenalter um jeweils einen Monat weiter nach hinten.

• Der Jahrgang 1958 kann erst mit 66 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen.

• Wer im Jahre 1959 geboren ist, bekommt die Altersrente ohne Abschlag mit 66 Jahren und zwei Monaten im Jahre 2025. Die folgenden Jahrgänge bis 1963 müssen jeweils zwei Monate länger als der vorhergehende warten.

• Alle, die nach dem 1.1.1964 geboren sind, werden abschlagsfreie Renten erst mit 67 Jahren ab dem Jahr 2031 beziehen können. Dennoch bleibt die Möglichkeit, vorzeitig in Rente zu gehen, auch künftig erhalten.

TIPP:

Was viele Bürger interessiert und immer wieder in den Medien falsch dargestellt wird: Es ist leider nicht möglich, die Regelaltersrente ab 2012 bereits mit 65 Jahren zu beziehen und dafür einen Rentenabschlag von 0,3 % für jeden vorgezogenen Monat hinzunehmen. Erst recht gilt dies für eine Inanspruchnahme vor dem 65. Geburtstag.

 • Die Rente für langjährig Versicherte mit mindestens 35 Jahren rentenrechtlicher Zeiten kann weiterhin ab 63 Jahren beansprucht werden, doch dafür müssen ent­sprechende Abschläge in Kauf genommen werden. Und zwar 0,3 % je vorgezogenen Monat, von 7,2 % bis zu 14,4 %. Die Anzahl der Abschlagsmonate steigt bei einem Rentenzugang mit 63 Jahren parallel zur Regelaltersgrenze an. Davon betroffen sind Versicherte, die im Jahr 1949 geboren sind. Für die im Januar 1949 Geborenen wird die Altersgrenze um einen Monat, für die im Februar 1949 Geborenen um zwei Monate und für die im März bis Dezember 1949 Geborenen um drei Monate angehoben.

• Die Rente für besonders langjährig Versicherte für Personen, die mindestens 45 Jahre lang versicherungspflichtig erwerbstätig waren, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, gibt‘s mit 65 Jahren ohne Rentenabschlag. Diese Rente kann nicht vor dem 65. Geburtstag bezogen werden.

• Auch bei der Rente für schwerbehinderte Menschen wird die Altersgrenze von heute 63 Jahren schrittweise um zwei Jahre auf 65 Jahre angehoben. Die Altersgrenze für den vorgezogenen Rentenbezug wird dabei von 60 auf 62 Jahre erhöht, während der Rentenabschlag mit 10,8 % gleich bleibt.

Quelle: Blickpunkt Steuern

Das ändert sich 2012

Steueränderungen

Werbungskosten  

Berufstätige können künftig höhere pauschale Werbungskosten geltend machen. Der so genannte Arbeitnehmerpauschbetrag klettert von bislang 920 auf 1.000 Euro. Die steuerliche Entlastung beträgt je nach Steuersatz 12 bis 34 Euro im Jahr. Die vor kurzem beschlossene Änderung gilt bereits rückwirkend für das Jahr 2011. Da berufsbedingte Ausgaben wie Fahrt- und Übernachtungskosten, Dienstkleidung oder Fachliteratur häufig den Arbeitnehmerpauschbetrag überschreiten, lohnt in vielen Fällen der Einzelnachweis höherer Kosten. Das ist zum Beispiel ab einem täglichen Arbeitsweg von 16 Kilometer der Fall.

Entfernungspauschale

Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt, kann wahlweise die Pendlerpauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer oder den höheren Preis für Bus- oder Bahntickets als Werbungskosten geltend machen. Bisher konnte man das Wahlrecht tageweise ausüben und so die absetzbaren Kosten optimieren. Ab 2012 ist dies verboten. Das Finanzamt berücksichtigt die Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel künftig nur noch, wenn deren Gesamtsumme über der Jahres-Entfernungspauschale von 4.500 Euro liegt. Steuerexperten befürchten, dass es besonders Park & Ride nutzende Berufspendler ab kommendem Jahr schwerer haben werden, höhere Kosten für den öffentlichen Nahverkehr geltend zu machen.

Kinderbetreuungskosten

Im neuen Jahr wird die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten einfacher. Die Ausgaben sind künftig stets als Sonderausgabe absetzbar. Die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen spielen keine Rolle mehr, ebenso entfällt die bisherige Unterscheidung nach erwerbsbedingtem und nicht erwerbsbedingtem Aufwand. Damit können nun alle Eltern zwei Drittel ihrer Betreuungskosten pro Kind, höchstens jedoch 4.000 Euro, als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Dies gilt für alle Kinder bis 14 Jahre, bei behinderten Kindern zeitlich unbegrenzt. 

Kindergeld

Ab 2012 wird die Einkommensprüfung für in Ausbildung befindliche Kinder ab 18 Jahren abgeschafft. Kinder unter 25 Jahren, die sich in einer ersten Berufsausbildung oder einem Erststudium befinden, werden dann unabhängig von der Jahreseinkommensgrenze von 8.004 Euro stets als Kind berücksichtigt. Folge: Eltern erhalten künftig ohne Einschränkung Kindergeld und Kinderfreibeträge. Befindet sich der Nachwuchs in einer Zweitausbildung, entfallen Kindergeld und Kinderfreibeträge nur dann, wenn das Kind parallel zur Ausbildung einen Nebenjob mit mehr als 20 Wochenstunden ausübt.

Ausbildungskosten

Der Gesetzgeber hat den Sonderausgabenabzug für Ausbildungskosten verbessert. Ab 2012 können Studenten und Auszubildende jährliche Aufwendungen für ihr Erststudium bzw. die Erstausbildung bis zur Höhe von 6.000 Euro geltend machen. Bislang lag dieser Satz bei 4.000 Euro.

Kapitalerträge und Kirchensteuer

Bankkunden besitzen künftig kein Wahlrecht mehr, ob fällige Kirchensteuer auf Kapitalerträge durch das Kreditinstitut einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird oder die Festsetzung der Steuerschuld erst durch das Finanzamt erfolgt. Durch eine jährliche Regelabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern erfahren Banken die Konfessionszugehörigkeit ihrer Kunden und können so die Kirchensteuer gezielt entsprechend der Religionszugehörigkeit erheben.

Rentenversicherungsbeitrag

Abhängig Beschäftigte können seit 2005 einen zunehmenden Anteil ihrer Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgabe absetzen. Bis 2025 steigt der anrechenbare Vorsorgeanteil von 60 Prozent auf 100 Prozent an. Maximal absetzbar sind dann jährlich 20.000 Euro, bei Verheirateten 40.000 Euro. Ab 2012 sind 74 Prozent der Rentenzahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 14.800 /29.600 Euro (Ledige/Verheiratete) steuerlich absetzbar. Der Sonderausgabenabzug ist allerdings kompliziert: Bei Arbeitnehmern wird der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung zunächst als Beitrag mit erfasst, davon wird ein Anteil von 74 Prozent angesetzt und dann in voller Höhe wieder abgezogen. Unterm Strich verbleibt im Jahr 2012 ein absetzbarer Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung von 48 Prozent.

Altersvorsorge  

Riester-Rente
Riester-Sparer müssen ab 2012 in jedem Fall einen Sockelbetrag von 60 Euro in ihren Vorsorgevertrag einzahlen, andernfalls entfallen Zulagen und Steuervorteile. Beitragsfreie Verträge für mittelbar Zulagenberechtigte (Ehegattenverträge), auf die lediglich die staatlichen Riester-Zulagen fließen, sind künftig nicht mehr möglich. Der Sonderausgabenabzug des Sockelbeitrags erfolgt durch den unmittelbar förderberechtigten Ehegatten, sofern dieser den Höchstbetrag von 2.100 Euro nicht ausgeschöpft hat. Ein eigener Sonderausgabenabzug steht dem mittelbar Begünstigten nicht zu.

Riester-Sparer, die versehentlich keine oder zu geringe Eigenbeiträge entrichtet haben und deshalb aufgefordert wurden, zu viel erhaltene Riester-Zulagen zurückzuzahlen, können fehlende Beiträge nachträglich entrichten. Der Gesetzgeber hat jetzt die Nachzahlungsmöglichkeit bis zum Beginn der Auszahlungsphase erweitert.

Lebensversicherung

Ab 1. Januar 2012 sinkt der garantierte Mindestzins für neu abgeschlossene private Lebens- und Rentenversicherungen von 2,25 auf 1,75 Prozent. Die Absenkung betrifft auch klassische Riester- und Rürup-Policen. Die Auswirkung dürften Versicherte allerdings nur selten spüren, da der Garantiezins nur in Ausnahmefällen greift. Die tatsächliche Rendite klassischer Lebens- und Rentenversicherungen liegt im Branchendurchschnitt nach wie vor über vier Prozent.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen Lebensversicherungen ihre Tarife künftig so berechnen, dass Frauen und Männer den gleichen Beitrag zahlen. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Tarife für Männer, denn sie zahlten bislang aufgrund der geringeren Lebenserwartung niedrigere Beiträge als Frauen. Versicherungsgesellschaften müssen das Urteil bis Ende 2012 umsetzen. Männer, die einen vermutlich teureren Unisex-Tarif vermeiden möchten, sollten vor der Umsetzung aktiv werden.

Immobilien
Grunderwerbsteuer  

Beim Erwerb von Häusern oder Eigentumswohnungen mit Grund und Boden fällt Grunderwerbsteuer an. Früher lag die Steuer bundeseinheitlich bei 3,5 Prozent, seit kurzem dürfen die Bundesländer sie individuell gestalten. Mehrere Länder haben die Abgabe inzwischen auf 5,0 Prozent erhöht, am 5. November 2011 zog Baden-Württemberg nach. Ab 2012 steigt die Steuer in Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz auf 5,0 Prozent vom Kaufpreis. Wer noch vor der Erhöhung den Kaufvertrag unterschreibt, zahlt den bisherigen Satz von 3,5 Prozent.

Solarförderung 

Ab Januar 2012 sinkt die staatliche Förderung für neu errichtete Photovoltaikanlagen um durchschnittlich 15 Prozent. Für Neuanlagen bis 30 kW, die den erzeugten Strom ins Netz einspeisen, erhalten Investoren ab Januar statt 28,74 Cent je Kilowattstunde nur noch 24,43 Cent je kWh. Dennoch profitieren Investoren: Erstens von geringeren Investitionskosten, weil die Preise für Solaranlagen stark rückläufig sind und zweitens von hoher Planungssicherheit, weil der für das Jahr der Inbetriebnahme festgesetzte Vergütungssatz 20 Jahre lang garantiert ist.

Sozialversicherungsbeiträge

Kranken- und Pflegeversicherung

In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt eine bundeseinheitliche Beitragsbemessungs-grenze: Sie steigt ab 2012 von derzeit  3.712,50 Euro auf 3.825 Euro monatlich. Das entspricht einem Jahreseinkommen von 45.900 Euro. Höhere Verdienstanteile bleiben von der gesetzlichen Beitragspflicht ausgenommen. Unabhängig von der Beitragsbemessungsgrenze existiert die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Übersteigt das Einkommen diese Pflichtgrenze, können Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Ab 2012 müssen sich Beschäftigte bis zu einem Monatseinkommen von 4.237,50 Euro gesetzlich versichern, die Jahresgrenze beträgt 50.850 Euro. Bislang lagen die Sätze bei 4.125 Euro bzw. 49.500 Euro. Wer in diesem und im kommenden Jahr Einkünfte über der Versicherungspflichtgrenze erzielt, der darf - unter Einhaltung bestimmter Kündigungsfristen - in eine private Krankenkasse wechseln.

Renten- und Arbeitslosenversicherung 

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt ab Januar in den alten Bundesländern um 100 Euro auf 5.600 Euro pro Monat. Die Jahresgrenze beträgt dann 67.200 Euro. In den neuen Bundesländern bleibt die Grenze bei 4.800 Euro bzw. 57.600 Euro unverändert. Allen abhängig Beschäftigten winkt jedoch Entlastung, denn der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung verringert sich ab Januar 2012 von 19,9 auf 19,6 Prozent. Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 50.000 Euro wird dadurch monatlich um etwa sechs Euro entlastet. Der Rentenbeitrag wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen.

Quelle: Postbank

Besuch des Bezirksverbandes Nordwürttemberg beim Landtag Baden-Württemberg am Freitag, den 27.Januar 2012

Am Holocaust-Gedenktag, 65 Jahre Befreiung Auschwitz, besuchte der Bezirksverband Nordwürttemberg mit fast 50 Mitgliedern auf Einladung von Innenminister Reinhold Gall, den Landtag Baden-Württemberg, mit Sitz in Stuttgart. Nach einem Einführungsfilm über die Arbeit und Funktion des Landtages im Hause der Abgeordneten kam Innenminister Reinhold Gall zu den Gästen.

Mit den Worten “Ich freue mich hier auch bekannte Gesichter zu sehen“ begrüßte der Innenminister, welcher beim Fernmeldeamt in Heilbronn seine Laufbahn begann, die Gäste.

Er ging noch kurz auf die Arbeit des Landtages ein, und sprach die Möglichkeit an, dass alle Bürger das Recht haben jederzeit Petitionen an den Landtag zu stellen, und der Petitionsausschuss mit 23 Mitgliedern der stärkste Ausschuss im Landtag sei.

Er erklärte, dass in Baden-Württemberg quasi Vollbeschäftigung herrsche, und das abgelaufene Jahr, trotz der Finanz- und Wirtschaftskrise, doch außerordentlich positiv zu bewerten sei. Noch nie war der Exportüberschuss so groß. Staaten die Bankrott gehen können unsere Güter nicht mehr kaufen, der Rettungsschirm ist kein verlorenes Geld. Die Banken wurden gestärkt, was uns bisher kein Geld gekostet hat. Große Sorge macht uns die öffentliche Verschuldung! Es führt kein Weg daran vorbei öffentliche Leistungen zu kürzen, ohne dass es Steuererhöhungen gibt. Als Innenminister des Landes bin ich für ca. 40.000 Mitarbeiter in Städten und Gemeinden verantwortlich. Aktuell beschäftige ich mich mit dem Glücksspielstaatsvertrag und der Polizeireform. Beim Glücksspiel werden Millionen Euro schwarz umgesetzt und viele Bürgen durch illegale Spiele in den Ruin getrieben! Hier haben Städte und Gemeinden derzeit nur die Möglichkeit über die Änderung der Bebauungspläne Spielhallen zu verbieten. Auch wollen wir die Anzahl der aufgestellten Automaten je Lokal reduzieren. Bei den staatlichen Spielkasinos ist eine hohe Kontrolle möglich, im privaten Bereich mangelt es bei den Kontrollen.

In einer Fragerunde wurde auch die neu vorgestellte Polizeireform Baden-Württemberg betrachtet.

Innenminister Gall: Hier sollen durch Umorganisation und Zusammenlegung der 34 Polizeipräsidien und -direktionen auf 12 Standorte mittelfristig 1.000 Polizeibeamte für den Vollzug, also den Streifendienst, freigesetzt werden. Die fünf Standorte der Bereitschaftspolizei sollen auf zwei reduziert werden. Ich will hier nicht sparen, das Geld muss bei der Polizei bleiben. Es sollen nur Strukturen geschaffen werden, mit denen man besser arbeiten kann. Deswegen wurde auch die Zahl der Neueinstellungen von 800 auf 1.200 erhöht. Dies ist im Landeshaushalt schon beschlossen.

Frage eines Gastes: Am Projekt Polizeireform mag ja viel positives angedacht sein, dies kommt bei der Bevölkerung jedoch nicht so an, man sieht nur, es werden Standorte geschlossen.

Innenminister Gall: Hier muss meine Arbeit beobachtet werden, ist sie gut werde ich wieder gewählt. Ich habe alle Fraktionen und alle Polizeichefs unterrichtet, und erst dann die Presse informiert. Die Medien müssen dies sachlich vermitteln. Die Reform wurde ausschließlich von der Polizei geplant. Es war kein Unternehmensberater und kein Ministerialbeamter beteiligt.

Frage eines Gastes: Die Versorgung der Abgeordneten in anderen Bundesländern, z.B. Saarland und Sachsen-Anhalt ist wesentlich besser als hier. Findet da eine Selbstbedienung über den Länder-Finanzausgleich statt?

Innenminister Gall: Mittelfristig muss es hier eine Änderung geben.

Frage zu Stuttgart 21: Hier müssen teilweise unheimliche Aufgebote an Polizeibeamten tätig werden. Wie können diese Protestanten finanziell belangt werden?

Innenminister Gall: Nur wenn sich jemand den Polizeianordnungen widersetzt kann eine Strafe von 80,- € verhängt werden, ansonsten gilt das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit.

Frage eines Gastes: Sie setzten auf das Berufsbeamtentum, ganz im Gegensatz zu unserem Arbeitgeber der Telekom AG?

Innenminister Gall: Ich denke nicht im Traum daran die Polizei nicht zu verbeamten. Zurzeit gibt es keinerlei Respekt in weiten Teilen der Bevölkerung vor den Beamten.

Frage eines Gastes: Hat das Land Rücklagen für die Beamtenpensionen gebildet?

Innenminister Gall: Dies geschieht erst seit 4 bis 5 Jahren. Hier ist noch nicht viel zusammengekommen.

Frage eines Gastes zum Thema Atomausstieg: Die Stromkonzerne haben viel Geld mit dem Atomstrom verdient. Der nun nötige Netzauf- und -umbau soll jedoch auf Kosten der Endverbraucher realisiert werden. Ist Baden-Württemberg ein Standort für ein Atomendlager?

Innenminister Gall: Unser Ministerpräsident hat keine feste Zusage für einen Standort gemacht. Ich persönlich halte Salzstöcke für keine gute Lösung, ebenso wie Gips. Ich glaube, dass es bei uns in Baden-Württemberg keinen geeigneten Standort für ein Atomendlager gibt.

Nach der Diskussionsrunde, in der auch noch der Rechtsextremismus und seine Auswüchse angesprochen wurden, sowie über das Bahnprojekt Stuttgart-21 gesprochen wurde, führte Innenminister Gall die Gäste durch den Verbindungstunnel vom Abgeordnetenhaus zum Landtagsgebäude, welches 1961 eingeweiht wurde. Bei der Büste von Eugen Bolz erklärte Herr Gall dass es früher nicht so leicht war mit Leib und Seele Politiker zu sein. Als Mitglied der Zentrumspartei gehörte Bolz von 1912 bis 1918 dem Reichstag an, danach bis 1923 war er Abgeordneter in der Weimarer Republik.

1919 wurde Bolz Justizminister in Baden-Württemberg, 1923 Innenminister. Von den Nationalsozialisten wurde er 1933 aus dem Amt gedrängt und schloss sich Anfang 1942 dem Widerstand an. Bolz wurde am 12. August 1944 verhaftet, am 21.Dezember vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt und am 23. Januar 1945 in Plötzensee enthauptet.

Im Plenarsaal des Landtaggebäudes verabschiedete sich der Innenminister von seinen Gästen.

Die Mitglieder des Bezirksverbandes Nordwürttemberg mit Innenminister Reinhold Gall im Plenarsaal des Landtages.

Novellierung der Postlaufbahnverordnung

Seit dem 24. 01. 2012 ist die novellierte Postlaufbahnverordnung in Kraft.

Hintergrund

Mit der Postlaufbahnverordnung werden seit 1995 die besonderen Rahmenbedingungen der Deutschen Telekom als Postnachfolgeunternehmen berücksichtigt. Ziel ist es, beamtenrechtliche Vorschriften in Einklang mit privaten Wirtschaftsunternehmen zu bringen und dadurch die konzerninterne und -externe Beweglichkeit der Beschäftigten zu ermöglichen.

Die wesentlichen Änderungen:

> Durch die neue Postlaufbahnverordnung wird die bisher übliche Unterscheidung nach Fernmelde-, Post- und Hochbautechnik aufgehoben.

> Die bisherigen Laufbahnen sind durch diese Verordnung aufgehoben. Das erleichtert sowohl den konzerninternen Personaleinsatz hinsichtlich der Amtsangemessenheit wie auch den konzernexternen Wechsel.

> Die automatische Überleitung in die neue Laufbahn bedeutet, dass es ab der nächsten Übertragung eines anderen statusrechtlichen Amtes (klassisches Beispiel: Beförderung) generell nur noch die Amtsbezeichnung „Post…“ gibt. Die Fernmelde-Amtsbezeichnungen laufen damit aus.

Die für Beförderungen erforderliche Erprobungszeit kann auch bei Beteiligungsgesellschaften erbracht werden. Die Beförderungsregelung wurde auf die zugewiesenen Beamtinnen und Beamten erweitert: Die Beförderung kann zukünftig auch bei dauerhaften und bei befristeten Zuweisungen erfolgen.

Leserbrief

Zum Artikel: Bewusstsein für Energieverbrauch steigt

Mit Befremden habe ich o. g. Artikel zur Kenntnis genommen. Wo wurde der denn ausgegraben? Die Umfrage von Infratest wurde wohl ohne weitergehende Überlegung übernommen. Zum einen bezweifle ich das Umfrageergebnis (welcher Stromkonzern steht wohl mit Sponsorengeldern dahinter), zum anderen erwarte ich von Technikern eine genauere Recherche. Die Datensicherheit von diesen cleveren Zählern ist äußerst umstritten. Dies dürfte Euerer Aufmerksamkeit entgangen sein. Als Fernmeldetechniker ist mir die Datensicherheit besonders wichtig. Ich denke das dürfte beim VDFP nicht anders sein. Ich habe meinen Energieverbrauch jedenfalls auch ohne Smartmeter im Griff.

Hirner, Bezirk Franken

Smartmeter, der Spion im Keller?

Intelligente Stromzähler

Dazu ein Beitrag des Bayerischen Fernsehens vom 09.11.2011

Für die Energiewende will die Politik flächendeckend intelligente Stromzähler einführen. So genannte Smart Meter helfen, den Verbrauch zu senken. Doch die Geräte verraten viel über ihre Besitzer und sind Einfallstor für Betrüger!

Viele Smart Meter sind leicht zu hacken. Betrüger können so Stromrechnungen manipulieren, Einbrecher herausfinden, wann niemand zu Hause ist. Und Terroristen könnten damit ganze Stadtviertel lahm legen. IT-Experten fordern deshalb von der Politik strenge Sicherheitsstandards - und zwar schnellstmöglich!

Der alte Stromzähler hat ausgedient.

Schon in zehntausenden Kellern verrichten Smart Meter ihren Dienst. Diese intelligenten Stromzähler sollen beim Energiesparen helfen. Der Kunde hat damit seinen kompletten Stromverbrauch immer im Blick. Alle Daten schickt das Smartmeter sofort direkt zum Energieversorger, welcher die Stromversorgung so effektiver planen und steuern kann.

Doch IT-Experten haben Zweifel an der Sicherheit der Geräte. Es sei leicht solche Geräte ohne großen Aufwand zu häcken, so die IT-Experten.

Wann Strom verbraucht wird, ist jemand zu Hause, wenn kein Strom verbraucht wird lohnt sich ein Einbruch? Doch Betrüger können die Daten auch manipulieren, den Verbrauch nach unten regeln oder erhöhen, und dem Stromlieferanten weiterleiten.

Sind Smartmeter eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit?

Können sich Häcker über die Smartmeter in die IT-Welt der Stromkonzerne einklinken und diese lahmlegen?

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar: Wer smart und erfolgreich sein will, kommt ohne Datenschutz nicht aus. Dies gilt auch für Smart Meter. Die modernen Zähler sollen den Stromverbrauch, nicht jedoch den Stromverbraucher, transparent machen. Auch hier gilt, die besonderen Erfordernisse des Datenschutzes bereits zu einem frühen Zeitpunkt zu berücksichtigen und den Datenschutz von vorneherein in die Gesamtkonzeption (Privacy by Design) einzubeziehen, anstatt Datenschutzprobleme im Nachhinein mühsam und mit viel Zeitaufwand beheben zu müssen. Diese Vorgehensweise führt auch zu einer höheren Akzeptanz bei den Verbrauchern.

Erfahrungen in anderen Ländern haben gezeigt, dass ein angemessener Datenschutz wesentlich zu einer erfolgreichen Einführung von Smart Meter beiträgt. Viele Aktivitäten in Beruf, Familie und Freizeit spiegeln sich auch in einem nach Energieeinsatz und Nutzungszeit spezifizierten Verbrauchsprofil wider. Da eine sehr detaillierte Verbrauchserfassung technisch möglich ist, können aussagekräftige Nutzungsprofile erstellt werden. Dies birgt ein hohes Ausforschungspotential in Bezug auf die Lebensgewohnheiten der Betroffenen. Auf den Punkt genau und in Echtzeit wird die einzelne Aktivität erkennbar. Über den Tag ergibt sich auf diese Weise ein Ablaufprotokoll, das wesentliche Informationen für ein Persönlichkeitsprofil enthält.

Smartmeter mit hohem Sicherheitsstandard sollen im Jahr 2013 auf den Markt kommen. Sind die bisherigen Kunden nur Versuchskaninchen?

VDFP Bundesdelegiertentag (BDT) 2012

Der VDFP führt seinen Bundesdelegiertentag 2012 von Donnerstag, 03. Mai bis Sonntag, 06. Mai 2012 im Hotel Weißensee, Rennbahnstraße 87-88, 13086 Berlin-Weißensee durch.