VDFP Nachrichten 2011-3

Herausgegeben am Mittwoch, 7. September 2011
zuletzt aktualisiert am Samstag, 29. August 2020

46. Jahrgang
3-2011

Haben sie schon mal in die Homepage des VDFP geschaut?

Eine sehr interessante Web-Seite für alle, die das Besondere suchen. Praktische Hilfen und Tipps für den Alltag werden auf der Homepage des VDFP angeboten.

Zu Beginn der Einführung von Einzelplatzrechnern beim Geschäftskundenvertrieb in den Fernmeldeämtern (Niederlassungen) wurde ein Betriebssystem mit der Bezeichnung IKU-Alis angewendet.

Der Name Alis stand für Alice im Wunderland. Mit jeder neuen Seite wurden wir immer neugieriger auf den nächsten Schritt und den nächsten Arbeitsgang. Wie Alice im Wunderland. Hinter jedem Fenster fand sich ein neues Wunder. Bis am Ende ein komplexer Arbeitsgang wie z.B. ein Kostenangebot für eine umfangreiche Telefonanlage erstellt war.

So ist es auch bei der Homepage: www.vdfp.de Zuerst werden wir neugierig, was gibt es Neues beim Verband Deutscher Fernmeldetechniker. Wir können uns die aktuellen VDFP-Nachrichten anschauen. Sogar die gesamten Ausgaben der VDFP-Nachrichten laden zum Schmökern ein. Die neuesten Berichte der Arbeit vom Bundesvorstand und den Bezirksverbänden sind hier veröffentlicht. Dann folgt der Hauptlink „Service“ mit interessanten Mitteilungen über die aktuelle Erhöhung der Versorgungsbezüge sowie der Zugang zu kostenlosen Sozialinformationen am Telefon und der Sonderurlaubsverordnung für Beamte und Richter im Bundesdienst.

Danach folgen Links die es in sich haben. Informationen über die Telekom, Berufsorganisationen, Krankenkassen, Finanzdienstleistungen und vieles mehr. Wir finden Hinweise zur Verbraucherberatung, Preisvergleiche, Urlaub, Reisen, Routen, Museen der Fernmeldetechnik, Computer, Technik, Software und Wissen. Sogar eine Übersetzungshilfe für Übersetzungen in den wichtigsten Fremdsprachen ist zu finden. Wer sich immer wieder über die teuren Service 180 Nummern ärgert, kann bei dem Link alternative Rufnummern die kostenlosen Telefonkontakte zu den Firmen erfahren. Also sie können sehen, es lohnt sich immer mal wieder beim VDFP auf die Homepage zu gehen, um aktuelle und zielführende Hinweise zu erhalten.

Schauen Sie einfach mal rein in die VDFP Homepage.

Wir freuen uns auf Sie.

Karl Schäffer

Tipps für die Abrechnung mit der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK)

Grundsatz:

Die PBeaKK ist weder eine gesetzliche noch private Krankenversicherung, sondern eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, also keine gewinnorientierte Versicherung.

Rechnung:

Die Rechnung erst nach der Leistungsabrechnung begleichen. Vorab ggf. die Zahlungsfrist, normal sind 30 Tage, verlängern lassen, oder nur einen Abschlag zahlen.

Die Arzneimittel - Kostenübernahme erfolgt nur bei rezeptpflichtigen Medikamenten. Auf dem Rezept muss bei manchen Heilmitteln die Diagnose vermerkt sein, da sonst keine Kostenübernahme erfolgt. Die Zuzahlung beträgt 5,- € < 10% bis max. 10,- €

Heilpraktiker:

Die PBeaKK beteiligt sich an den Kosten bis zu den Höchstbeträgen für Kassenleistungen nach der Leistungsordnung B für Behandlungen durch Heilpraktiker. A-Mitglieder erhalten lediglich Behilfe- leistungen.

Hilfsmittel:

Alle Versicherten müssen Hilfsmittel ab einem Anschaffungspreis von 150,00 € von ihrer Bezirksstelle zunächst genehmigen lassen. Von der Genehmigungspflicht ausgeschlossen sind: Hörgeräte, Perücken und zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (Hilfsmittel, die normalerweise nach dem Einsatz nicht wieder verwendet werden können, z.B. Stoma- und Inkontinenzartikel).

IGeL = Individuelle Gesundheitsleistungen

IGeL sind zusätzliche Angebote an Diagnose- oder Behandlungsmethoden, die Ihnen von Ihrem Arzt gegen Selbstzahlung vorgeschlagen werden können. Diese Leistungen gehen laut PBeaKK über das medizinisch notwendige Maß einer angemessenen Patientenversorgung hinaus, welche die Kasse gewährleistet. Als „Wunschleistungen“ sind IGeL- Leistungen daher weder beihilfe- noch erstattungsfähig.

> A-Mitglieder können recht einfach feststellen, ob es sich um eine Zusatzleistung handelt oder nicht. Der Arzt muss sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine Eigenbeteiligung erbracht werden muss und rechnet diese Leistung nicht über eine Chipkarte ab.

> B-Mitglieder zahlen ihre Rechnung zunächst selbst. Hier gibt es gelegentlich Fälle, in denen der Arzt nicht ausreichend über die Eigenbeteiligung informiert. Häufig wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es sich um eine „sinnvolle Behandlung handelt, die jedoch nicht unbedingt durchgeführt werden muss“.

> Insbesondere im Zusammenhang mit Vorsorgeleistungen ist Vorsicht geboten: Grundsätzlich gilt, dass die PBeaKK die Kosten der medizinisch notwendigen Vorsorge übernimmt. Erbringt der Arzt darüber hinaus Leistungen, die mit dem Patienten als zusätzliche Vorsorge abgestimmt sind, kann er diese nach dem Gebührenrecht auch in Rechnung stellen. Ein weitergehender Erstattungsanspruch entsteht hierdurch aber nicht.

Massage & Krankengymnastik:

Die Krankengymnastik beinhaltet eine gegebenenfalls erforderliche Massage bereits. Die Anerkennung einer Massage zusätzlich zu einer krankengymnastischen Behandlung ist daher im entsprechenden Verzeichnis ausdrücklich ausgeschlossen. Allerdings können die Aufwendungen für beide Behandlungen anerkannt werden, wenn aufgrund voneinander unabhängigen Erkrankungen unterschiedliche Körperbereiche nacheinander behandelt werden müssen.

Medikamente über Internet bestellen:

Für B-Mitglieder: Ja, wenn diese ordnungsgemäß in Rechnung gestellt worden sind und eine Originalverordnung bzw. eine Kopie mit entsprechendem Begleitschreiben vorgelegt wird. Auch bei Bezug von Medikamenten über das Internet müssen die vorgesehenen Zuzahlungen geleistet werden. Eventuelle Versandkosten sind nicht beihilfe- und erstattungsfähig.

Für A-Mitglieder ist der Bezug über Versandapotheken nicht möglich.

Pflegehilfsmittel (z.B. Pflegebett, Treppenlift, Hausnotrufsystem): Eine Verordnung Ihres Hausarztes ist zwar ein erstes hilfreiches Indiz, allerdings sind Pflegehilfsmittel grundsätzlich durch den medizinischen Dienst der privaten Pflegeversicherung zu empfehlen. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Bezirksstelle welche Schritte Sie unternehmen sollten.

Praxisgebühr:

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 30.04.2009 entschieden, dass auch Beamte und ihre beihilfeberechtigten Angehörigen die so genannte Praxisgebühr zu zahlen haben.

Sehhilfen:

Kosten für Sehhilfen werden nur noch bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sowie bei schwerer Sehbehinderung auf beiden Augen übernommen. Richtwert: Die Sehstärke bleibt trotz Brille bzw. Kontaktlinsen unter 30 Prozent. Leistungen für Sehhilfen erhalten sie, wenn Sie die Ergänzungsstufe der Zusatzversicherung abgeschlossen haben.

Zahnersatz:

Sprechen Sie offen und vertrauensvoll mit ihrem Zahnarzt über das Honorar. Für Zahnersatz und Implantate ist es sinnvoll einen Heil- und Kostenplan vor Aufnahme der Behandlung vorzulegen. Die Aufwendungen hierfür sind erstattungsfähig.

Das zahnärztliche Honorar wird zusammen mit der Beihilfe bis zum 2,3fachen, in besonders schwierigen Fällen bei ausreichender Begründung bis zum 3,5fachen Satz der GOZ, bei bestimmten medizinisch-technischen Leistungen wie z. B. Röntgen bis zum 1,8fachen (2,5fachen) bzw. 2,3fachen (3,5fachen) Satz der Gebührenordnung für Ärzte erstattet. Bei einem über dem so genannten Schwellenwert liegenden Honorar ist eine auf den Einzelfall bezogene ausführliche Begründung Ihres Zahnarztes erforderlich; pauschalierte Begründungen werden nicht anerkannt.

Zu Guter letzt:

Es ist für den Krankheits- oder Pflegefall wichtig, dass ein Angehöriger, z.B. Ehefrau/mann über eine Vollmacht verfügt, damit Beihilfe und Leistungen bei der PBeaKK beantragt und abrechnen werden können!

Buchung einer Urlaubsreise über das Merkana Reisebüro

Im März 2011 haben wir uns entschieden, in den Urlaub nach Gran Canaria zu fliegen. Im Vorfeld haben wir uns im Reisebüro sowie im Internet über eine Reise nach Gran Canaria informiert und beraten lassen. Nach diesen erfolgten Informationen haben wir uns entschlossen, das vom VDFP angebotene Merkana-Reisebüro unter der kostenlosen Rufnummer 0800 63 75 26 2 in Remscheid anzurufen, um dem Reisebüro unsere Reisevorschläge zu unterbreiten. Es folgte eine sehr ausführliche und freundliche Beratung mit Hinweisen, die wir so von unserem bisherigen Reisebüro nicht erhalten hatten, z. B. Wunschzimmerreservierung, Informationen zur Reiserücktrittsversicherung und zum kostenlosen Rail & Fly zum Abflughafen. Diese Reise konnten wir nach unseren Vorstellungen telefonisch buchen. Für 3 Tage bekamen wir vom Merkana-Reisebüro eine kostenlose Option für unsere Urlaubsreise. Diese haben wir in Anspruch genommen und unsere Reise gebucht. Daraufhin erhielten wir nach den 3 Tagen eine Reservierungsbestätigung per Fax, per E-Mail und 2 Tage später per Post, die wir dann zur Unterschriftsleistung nutzten. Alles weitere wickelte dann der Reiseveranstalter, in diesem Fall Schau-insland, ab. Die Reise wurde angezahlt, 4 Wochen vor Reiseabflug überwiesen wir den Restbetrag und bekamen umgehend unsere kompletten Reiseunterlagen zugesandt. Nach Rückkehr von unserer schönen Urlaubsreise erwartete uns zu Hause vom Merkana-Reisebüro eine handgeschriebene Willkommenskarte. Vier Tage später bekamen wir einen Anruf vom Merkana-Reisebüro, die sich bei uns in einem ausführlichen Gespräch über die Reise und deren Zufriedenheit erkundigten. Ferner teilten sie uns mit, dass nun in wenigen Wochen unsere 5 % Reisevergütung auf das angegebene Konto automatisch überwiesen werden. Zum Schluss kann man sagen, dass das Merkana-Reisebüro uns vorbildlich beraten hat und es auf alle Fälle weiterzuempfehlen ist. Wir waren auf jeden Fall sehr zufrieden.

Claus Haßfurther

Die Beförderungen

für die beurlaubten Beamten erfolgen ab sofort nicht mehr ausschließlich nach der Wartezeit, sondern primär nach dem Leistungsprinzip. Dabei kommt es auf die Gesamtergebnisse der Beurteilungen nach den neuen harmonisierten Personalentwicklungsinstrumenten Compass und PPR an.
Mit dieser Praxis erfüllt die Deutsche Telekom gesetzliche Regelungen und folgt einem Hinweis der Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen.

Beurteilungsinstrumente
Welches Beurteilungsinstrument in Ihrem Fall als im dienstlichen Interesse beurlaubter Beamter angewandt wird, ist abhängig von Ihrem Beschäftigungsverhältnis:

> Compass: Beurlaubung in einem tariflichen Beschäftigungsverhältnis

> PPR-AT: Beurlaubung in einem außertariflichen Beschäftigungsverhältnis

> PPR Executive: Beurlaubung in eine leitende Funktion (Managementgruppen 1 bis 3)

Diese harmonisierten Personalentwicklungsinstrumente gelten von nun an für alle Beschäftigten, sodass von nun an konzernweit einheitliche Bewertungsmaßstäbe zugrunde liegen, was die Transparenz von Leistungs- und Potenzialträgern fördert. Sie profitieren davon durch mehr Transparenz und zusätzliche Entwicklungschancen innerhalb des Konzerns.

Beförderungslisten
Ab sofort werden die Beförderungslisten der beurlaubten Beamtinnen und Beamten nach den folgenden Kriterien gereiht:

> Gesamteinschätzung der dienstlichen Beurteilung

> ADA (Allgemeines Dienstalter, in der Regel der Zeitpunkt der letzten Beförderung)

> VorADA (in der Regel der Zeitpunkt der vorletzten Beförderung)

Was ist bei Verlust der Bankkarte zu tun?

Plötzlich ist die Bankkarte weg. Jeder fünfte Urlauber (18,5 Prozent) weiß nicht, was in diesem Fall zu tun ist. Das kann teuer werden, denn damit verschenken viele Urlauber wertvolle Zeit bis zur notwendigen Sperre der Karte. Das hat eine Postbank-Umfrage in Zusammenarbeit mit tns emnid ermittelt. 9,2 Prozent der Befragten würden im Reiseland als erstes zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Anrufe bei der Familie, der Gang zur Hotelinformation oder zur Botschaft (zusammen 8,4 Prozent) sind weitere Reaktionen von Urlaubern, die ihre Bankkarte verloren haben oder Opfer eines Diebstahls wurden. Knapp ein Prozent weiß gar nicht, was zu tun ist.

Doch nur eine Kartensperre bei der Hausbank kann den Missbrauch von Konto- oder Kreditkarte wirklich verhindern und Schaden vermeiden. Ist die Karte nicht auffindbar, sollte man als erstes die Karte sofort sperren lassen und erst danach zur Polizei gehen, um Anzeige zu erstatten. Denn nach Meldung des Verlustes bei seiner Bank haftet der Urlauber nicht mehr für einen eventuellen Schaden. Besonders geschützt sind Postbank Kunden: Sie sind auch in dem Zeitraum zwischen Verlust und Sperre der Bank- oder Kreditkarte von der Haftung für Schäden befreit, vorausgesetzt sie handeln nicht grob fahrlässig und lassen die Karte umgehend sperren.

Gut vorbereitet auf den Ernstfall

Die Unsicherheit über das richtige Verhalten im Schadensfall ist groß, gerade wenn man sich in fremder Umgebung befindet. Viel beruhigter kann man in den Urlaub fahren, wenn man sich auch auf unangenehme Dinge vorbereitet - wie zum Beispiel den Verlust oder Diebstahl der Bankkarte. Im Notfall kann schon eine kleine Liste von Nummern helfen, die Ruhe zu bewahren:

Notfall-Liste für den Koffer

1. Nummer Girokonto ohne Geheimzahl

2. Kartennummer von Girocard, Kreditkarte, Sparcard

3. Rufnummer für die Kartensperre bei der Hausbank

4. Zentrale Notrufnummer zur Sperrung von EC- und Kreditkarten: 116 116

 Wenn es trotzdem einmal ernst werden sollte, ist es wichtig einen kühlen Kopf zu bewahren. Eine Checkliste mit genauen Handlungsanweisungen hilft, schnell und gezielt zu reagieren:

Checkliste für den Ernstfall

Im Urlaub

1. Karte sofort bei der Hausbank sperren lassen

2. Anzeige bei der Polizei erstatten. Kopie des Protokolls mitnehmen

Zuhause

3. Schadensunterlagen der Bank möglichst schnell ausfüllen und zurücksenden

4. Kontoauszug oder Kreditkartenabrechnungen besonders aufmerksam prüfen

Jahreshauptversammlung Bezirk Mitte

Der neue Bezirksvorstand Mitte stellt sich vor:

Von links: G. Hunecke Beis., P. Raffauf, Beis, K. H. Boller Kass., B. P. Reimann Beis. E. Volk Vors. 2.Vertr., F. Krafczyk 1.Vertr., H. Conrad Beis., H. G. Mandler Beis., K. Schäffer Vors., W. König Beis., L. Glaser Beis., J. Scholz Vertr. Kass., A. Wingenbach Vertr. Schriftführer, M. Heß Schriftf., K. Sprywald Beis.

Wir nehmen Abschied von unserem Mitglied Andreas Damian,

der am 16. April 2011 im Alter von 73 Jahren verstorben ist. Kollege Damian hat unserem Verband viele Jahre hinweg die Treue gehalten. Er beteiligte sich aktiv an der Verbandsarbeit und war lange Jahre als Bezirksvorsitzender von Rheinland und als stellv. Bundesvorsitzender tätig. Er hat sich in dieser Zeit unseren Dank und Anerkennung erworben.
Wir trauern um einen lieben Kollegen, den wir in guter Erinnerung behalten werden.

Karl Schäffer, Bezirk Mitte

Teilnehmerzahl im Mobilfunk weiterhin steigend

Die Teilnehmerzahl im Mobilfunk ist im ersten Halbjahr 2011 auf ca. 110 Mio. gestiegen. Dies ergibt sich aus den aktuellen Daten der Mobilfunknetzbetreiber.

Bundesnetzagentur legt Mustervertrag für den Schaltverteiler-Zugang fest

Die Bundesnetzagentur hat der Telekom Deutschland GmbH jetzt einen Mustervertrag (sog. Standardangebot) für den Zugang zur "letzten Meile", der Teilnehmeranschlussleitung (TAL), an einem Schaltverteiler vorgegeben. Das Standardangebot legt die konkreten Bedingungen und wechselseitigen Pflichten fest, zu denen die Wettbewerber künftig den Zugang zu einem neu auf dem Hauptkabel der Telekom Deutschland GmbH zu errichtenden Schaltverteiler erhalten können.

Webseite des VDFP

Der VDFP hat viele gute Seiten – auch im Internet: www.vdfp.de Viel Spaß beim Surfen

Surftipps:

www.0180.info

Das 0180-Telefonbuch ist eine Liste mit Ersatznummern für Hot­lines mit der Vor­wahl 0180. Geben Sie den Namen des Unternehmens oder die 0180-Num­mer, die Sie günstiger anrufen möchten, in das Such­feld ein.

www.bayern-online.com 

Historische Fernmeldetechnik analog ohne Hightech rund um das Telefon. Fernmeldetechnik, Vermittlungstechnik, Vermittlungsstellen und Schaltpläne.

Mitglieder - Reisen

Mitglieder des VDFP erhalten 5% des Reisepreises bei Buchung einer Pauschalreise (*Sonderregelung bei Schiffsreisen) aus dem Sortiment des Reisebüros sechs Wochen nach Reiseende auf Ihr Konto zurück. Sie erreichen die Seite im Internet wie folgt: www.vdfp.de > Service > Mitglieder-Reisen. Dort finden Sie Hinweise über das weitere Vorgehen. Mitglieder ohne Internetzugang rufen bitte die Rufnummer 0800 63 75 26 2 an und melden sich als Mitglied des VDFP und Namen an, um weitere Informationen zu erhalten.