Beschlossen: Abschlagszahlungen auf Besoldungs- und Versorgungserhöhung
Das Bundeskabinett hat in seiner 15. Sitzung am 3. September 2025 ohne Aussprache rückwirkende Abschlagszahlungen zum 1. April 2025 für die aktiven Bundesbeamten und für die Versorgungsempfänger sowie für die Richter des Bundes und Soldaten beschlossen. Die Zahlungen sollen im Dezember 2025 erfolgen.
Anlass ist die geplante Übertragung des am 6. April 2025 erzielten Tarifergebnisses für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen. Für die zum 1. April 2025 rückwirkende Besoldungs- und Versorgungserhöhung werden deshalb, beginnend mit den Dezemberbezügen, Abschlagszahlungen geleistet.
Mit den Abschlagszahlungen sollen die Besoldung und Versorgung analog zum Tarifbereich angepasst werden.
- Voraussichtlich beginnend mit der Bezügezahlung für Dezember 2025 erfolgen zunächst Abschläge auf einen ersten linearen Anpassungsschritt mit einer Erhöhung um 3,0 %, rückwirkend zum 1. April 2025.
- Sodann erfolgen beginnend mit der Bezügezahlung für Mai 2026 weitere Abschläge auf einen zweiten linearen Anpassungsschritts zum 1. Mai 2026 mit einer Erhöhung um 2,8 %.
Die Bundesregierung beabsichtigt, in Kürze einen Gesetzentwurf zur zeitgleichen und systemgerechten Übertragung des Tarifergebnisses auf die Bundesbesoldung und -versorgung vorzulegen.
Im Verbund damit plant sie, zugleich die amtsangemessene Alimentation auf Bundesebene in Umsetzung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sicherzustellen.
Quelle: bmi.bund.de