VDFP Nachrichten 2017 - 03

Herausgegeben am Samstag, 7. Oktober 2017
zuletzt aktualisiert am Sonntag, 30. August 2020

52. Jahrgang
3-2017

Antrag Nr. 4 zum Bundesdelegiertentag 2016 in Leipzig zum Thema: Beförderung beurlaubter Beamter die während der Beurlaubung höherwertige Tätigkeiten verrichten. 

Mit unserem Ansinnen sind wir an die Bundesminister für Finanzen und des Inneren sowie die Vorsitzende des Finanzausschusses und die Fraktionen im Deutschen Bundestag herangetreten. 

Nun hat Herr Illek, Personalvorstand der DT AG, antworten lassen.

Im Antwortschreiben wird als erstes darauf verwiesen dass es weder einen Rechtsanspruch auf eine Beurlaubung noch auf eine Beförderung gibt und eine Beurlaubung einen Sondertatbestand darstellt, der für den beurlaubten Beamten zu einem deutlichen finanziellen Vorteil im Vergleich zu seinen nicht beurlaubten Beamten führt. Auf unseren Hinweis dass viele Beamte das Ende ihrer Laufbahn nicht erreichen wird auf die Komplexität der Beförderung hingewiesen und dass eine Beförderung nicht mehr wie früher von einer Wartezeit abhängt, sondern dass jetzt nur noch das Leistungsprinzip gilt und dies bedeute, dass nur diejenigen Beamtinnen und Beamten zum Zuge kommen können, die bei der dienstlichen Beurteilung die besten Bewertungen erhalten haben. Weiter wird geantwortet:

Eine betriebliche Zusatzrente, die Sie für die Beamtinnen und Beamten fordern, die jahrelang beurlaubt waren, ist vor dem Hintergrund der höheren Vergütung während der Beurlaubung sowie der Möglichkeit eine private Altersvorsorge zusätzlich abzuschließen, keine Option für die Deutsche Telekom.

In der Vergangenheit sind mehrfach umfängliche Berechnungen angestellt worden, die die Versorgungssituation von Insichbeurlaubten oder zu Tochtergesellschaften beurlaubten Beamten mit der vergleichbarer Angestellter verglichen haben. Hierbei wurde die prognostizierte tatsächlich erdiente Beamtenpension mit der zu erwartenden gesetzlichen Rente zuzüglich prognostizierter betrieblicher Altersversorgung verglichen. Ergebnis war jeweils, dass in aller Regel die tatsächlich erdiente Beamtenpension eine vergleichbare Absicherung darstellt und eine ergänzende Arbeitgeberzusage zum Ausgleich von Versorgungslücken nicht erforderlich ist. Seit der letzten Berechnung ist der für den Kapitalkontenplan und seine Versorgungsleistungen maßgebliche Richtzins in zwei Schritten von 5 % auf 3,75 % (2013) und auf 3,5 % (2016) abgesenkt worden. Hierdurch sollte das Ergebnis nochmals klarer ausfallen, so dass es aus Arbeitgebersicht diesbezüglich keinen Handlungsbedarf gibt.


Informationen rund um die PBeaKK

Die Telekomsenioren der TNL Stuttgart hatten im Juli zu einer Informationsveranstaltung bei der PBeaKK nach Stuttgart eingeladen. Thema: „Das Mitglied im Spannungsfeld zwischen Arzt und Krankenkasse“.

Eine im Vorfeld gestartete Umfrage kam zu dem erfreulichen Ergebnis dass die Mehrzahl der eingereichten Anträge derzeit innerhalb von 10 Tagen bearbeitet und verabschiedet werden. Hier ist also eine spürbare Verbesserung eingetreten! Bei etwa einen Drittel der Anträge bleibt ein Selbstbehalt von durchschnittlich 50,- €.

Die Informationen auf der Homepage der PBeaKK werden gelobt.

Gewünscht wird eine Ombutsstelle zur Vermittlung zwischen Arzt, Patient und Krankenkasse.

PBeaKK allgemein:

Die Kasse ist seit Ende des Jahres 1994 in ihrem Bestand geschlossen und wird nur für die Mitglieder der Postnachfolgeunternehmen und die BanSt PT weitergeführt und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Ziel der PBeaKK ist deren Abwicklung, die bis zum Jahr 2084 erfolgen soll. Rücklagen, auch für die letzten Mitglieder, sind hierfür versicherungssystematisch berechnet worden und vorhanden. Jährlich verzeichnet die Kasse einen Mitgliederschwund von ca. 15.000 Mitgliedern.

Durchschnittlich werden pro Jahr 2,5 Mio. Anträge bearbeitet. Diese werden alle in Leipzig eingescannt und es erfolgt eine sofortige Rechnungsprüfung. Ca. 75 % der Anträge werden daraufhin sofort freigegeben und erstattet. 90 % aller eingereichten Rechnungen sind mit einem Steigerungssatz des 1,9-fachen berechnet. Erstattet wird von der Beihilfe der 2,3-fache Satz, von der PBeaKK der  1,9-fache  Satz.

Gibt es Probleme mit der Verrechnungsstelle wegen der Rechnungsstellung oder der Erstattung kann über die telefonische Kundenbetreuung ein “Lotse“ der PBeaKK weiterhelfen.

Zusätzlich bietet die PBeaKK Zusatzversicherungen und Auslands-Krankenergänzungsversicherungen an.

Leistungsabrechnung:

Notwendige Leistungen werden erstattet, jedoch keine IGeL – Leistungen (Individuelle Gesundheits-leistungen), diese gehen über das medizinisch notwendige Mass. Dazu müssen die Leistungen wissenschaftlich anerkannt und wirtschaftlich angemessen sein. Die PBeaKK kann Sachverständigengutachten einholen. Diese Sachverständigen prüfen neutral und ohne Vorgaben die Fälle.

Teilweise ausgeschlossene Fälle sind z.B. ESWT (Extrakorporale Stoßwellentherapie im Orthopädischen und Schmerztherapeutischen Bereich) in besonderen Fällen. 

Ambulante Leistung: 

Leistungen zur ärztlichen Früherkennung sind erstattungsfähig (GOÄ).

Honorarvereinbarungen sind nicht erstattungsfähig!

Die Regelsätze der GOÄ sind der 1,9 – 2,3-fache Satz. Höhere Sätze, 2,5 – 3,5-fach, müssen als Ausnahmefälle besonders begründet werden.

Die „patientenbezogenen Begründungen“ sind häufig unzureichend formuliert. Deshalb wird empfohlen sich schon vorab oder spätestens bei Nichtanerkennung mit dem Arzt über die Begründungen im Einzelfall zu sprechen.

Rechnungen müssen spätestens innerhalb eines Jahres nach Rechnungsstellung eingereicht werden auch wenn der Einreichbetrag unter 200,- € liegt!

Bei der Rechnungsstellung sollte das Ziel sein das Leistungsprinzip der GOÄ zu beachten!

Auslagen, die nicht in den Gebühren enthalten sind, können extra berechnet werden. Praxiskosten sind jedoch in den Gebührensätzen bereits enthalten.

Kosten für Behandlungen bei Heilpraktikern werden nach Anlage 2 der BBhV (Bundesbeihilfeverordnung) erstattet.

Fahren z.B. Patienten mit dem Taxi zum Arzt kann dieser einen begründeten Fahrtkostenantrag, eine ärztliche Verordnung, ausstellen.

Haben gesetzlich versicherte Ehepartner oder Kinder Selbstbehalte so können diese bei der Beihilfe eingereicht werden.

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ):

Regelsatz 2,3- 3,5- fach.  Material- und Laborkosten werden zu 40% erstattet, der Rest bleibt als Selbstbehalt, dies ist gesetzlich so geregelt.

Hier kann die Ergänzungsstufe und die ISH-Stufe einspringen.

Implantate: 2 Implantate je Kiefer werden ohne Bedingungen anerkannt und erstattet,

4 Implantate wenn sie wegen Zahnersatz erforderlich sind.

Arznei und Verbandmittel:

Die beihilfefähigen Aufwendungen mindern sich um 10% der Kosten (mind. 5,- €, max. 10,- €) aber nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.

Auf den Rezepten müssen die Pharmazentralnummer angegeben sein.

Nicht  verschreibungspflichtige Arzneimittel werden der persönlichen Belastungsgrenze angerechnet und darüber hinaus erstattet!

Aufwendungen für Heilmittel sind erstattungsfähig.

Rehabilitationsmaßnahmen müssen durch eine ärztliche Verordnung bestätigt sein.

Hilfsmittel ab 150,- € müssen vor der Anschaffung genehmigt werden.

Stationäre Leistungen:

Allgemeine Krankenhausleistungen mit ärztlicher Behandlung, Unterkunft und Verpflegung, werden vom Krankenhaus direkt mit der PBeaKK abgerechnet.

Bei Privatkliniken vorab einen Kostenvoranschlag einreichen.

Die Wahl ärztlicher Leistung (Chefarztbehandlung) wird im Rahmen der GOÄ bezahlt, jedoch um 25% gekürzt.

Bei Anschlussheilbehandlung stellt das Krankenhaus den Antrag.

Diese muss spätestens 2 Wochen nach dem Krankenhausaufenthalt angetreten werden.

Für Reha (stationäre Reha) muss ein Antrag gestellt werden, ist alle 4 Jahre möglich. Die PBeaKK holt dann ein Sachverständigengutachten für den Fall ein.  

Belastungsgrenze: 

Die persönliche Belastungsgrenze ergibt sich aus dem Jahresgehalt des Vorjahrs plus sonstige Einkünfte, beträgt 2% dieser Summe minus 15 %. Ist der Ehegatte mitversichert wird dessen Einkommen dazugerechnet.

Bei chronisch Kranken beträgt die Belastungsgrenze 1% dieser Summe.

Definition: Wer über ein Jahr jedes Quartal wegen derselben Krankheit mindestens einen Arztbesuch hatte gilt als chronisch krank.

Deshalb alle Rezepte sammeln, verschreibungspflichtig und nichtverschreibungspflichtige.

Bei Erreichen der Belastungsgrenze wird der Kaufpreis der Arzneimittel erstattet, wenn er bei der Besoldungsgruppe bis A 8 über 8 Euro, bei A 9 bis A 12 über 12 Euro und ab A 13 über 16 Euro liegt. Der Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung wegen Überschreitung der Belastungsgrenze muss jährlich neu gestellt werden.


Verringerung der Beförderungsquote für Beamte im Konzern (Der KBR informiert) 

Durch eine einseitige Arbeitgeberentscheidung im Juli dieses Jahres - bereits in der zweiten Beförderungsrunde seit 2016 - hat das Unternehmen die Beförderungsquote von bisher 5% auf 3% verringert. Dies führt dazu, dass sich die Aussichten vieler Beamtinnen und Beamten, befördert zu werden, weiter deutlich verschlechtern werden. Für die Beförderungsrunde 2017 stehen für rund 28.700 Beamtinnen und Beamten bei der Telekom lediglich 860 Planstellen für eine Beförderung zur Verfügung.

Der Arbeitgeber führt hier Benchmarks, z.B. mit der Deutschen Post AG an, bei der aber 80 % der Beamten im einfachen Dienst als Zusteller tätig sind. Auch die bei der Telekom übliche Praxis, Beamte in höherwertigen Funktionen zu beurlauben, wird vom Arbeitgeber angeführt. Wir erkennen an, dass in der Telekom Beurlaubungen zu einheitlichen und nachvollziehbaren Bedingungen durchgeführt werden. Die Kolleginnen und Kollegen erhalten damit auch eine entsprechende Bezahlung für die Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit. Dies stellt aber keine Kompensation für eine verringerte Beförderungsquote dar, denn die höhere Bezahlung im Rahmen einer Beurlaubung ist nicht ruhegehaltsfähig. Des Weiteren wird angeführt, dass für Beamtinnen und Beamte eine gesetzliche Stellenplanobergrenze besteht, d.h. max. 50% der Beamten dürfen jeweils das Endamt ihrer Laufbahn erreicht haben. Wir fordern die Telekom auf, einen Antrag an das zuständige Bundesministerium der Finanzen zu stellen, um von dieser Obergrenze abweichen zu können. Diese Möglichkeit besteht für den Arbeitgeber. Gründe dafür wären genügend vorhanden. Da bei der Telekom seit 1995 keine Beamtinnen und Beamte mehr ernannt werden, rücken jüngere Kolleginnen und Kollegen in den unteren Besoldungsgruppen der jeweiligen Laufbahn nicht mehr nach. Damit hat sich die Alterspyramide im Laufe der Zeit umgedreht. Auch Aufstiegsmöglichkeiten in die nächsthöhere Laufbahn bleiben den Beamtinnen und Beamten bei der Telekom verwehrt, obwohl viele von ihnen seit Jahren höherwertig, sogar laufbahnübergreifend, eingesetzt sind. Damit findet kein Ausgleich zwischen den unteren und höheren Besoldungsgruppen mehr statt.

Der Arbeitgeber ist auf die Argumente des Konzernbetriebsrates wiederholt nicht eingegangen und bleibt bei seiner Vorgehensweise. Der Konzernbetriebsrat hat hier leider keinerlei erzwingbare Mitbestimmungsrechte.

Da eine Beförderung vorrangig nach Leistungs-grundsätzen durchgeführt wird, sind von dieser Maßnahme gerade die Kolleginnen und Kollegen - egal ob aktive, zugewiesene oder beurlaubte Beamte - betroffen, die sich seit Jahren mit sehr großem Engagement für die Deutsche Telekom einsetzen.

Aus unserer Sicht ist dies nicht nur ungerecht, sondern wird auch nicht der in den Leitlinien aufgeführten Wertschätzung gerecht.


Anerkennung der Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr für Beamte 

Wie bereits in den letzten beiden Ausgaben berichtet, wird sich der VDFP um die Belange seiner Mitglieder bezüglich der Anerkennung der Ruhegehaltsfähigkeit von Ausbildungszeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres kümmern. Hierzu hat der Bundesvorstand eine Arbeitsgruppe eingerichtet, welcher die Kollegen Jörg Walther, Heinrich Eichhorn und Gunter Heckmann angehören.  

Da die Gesetzeslage hierzu nicht eindeutig ist, galt es zunächst, die verschiedenen Urteile von einem Rechtsanwalt begutachten und die Chancen der Klageeinreichung beurteilen zu lassen. Der VGH BW entschied am 17.12.2015, dass Ausbildungszeiten auch dann ruhegehaltsfähig sind, wenn sie vor dem vollendeten 17. Lebensjahr durchlaufen wurden (AZ 4 S 1211/14). Das LBV (Landesamt für Besoldung und Versorgung in Baden-Württemberg) wurde angewiesen, dies umzusetzen. Auch das Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen hatte bereits am 17. Januar 2014 in einem vom dbb Dienstleistungszentrum Nord geführten Verfahren entschieden, dass Dienstzeiten, die vor Vollendung des 17. Lebensjahres im aktiven Beamtenverhältnis verbracht worden sind, als ruhegehaltsfähige Dienstzeiten zu berücksichtigen sind. Dem entgegen hat die erste Kammer des EuGH und damit die höchste Gerichtsbarkeit für Angelegenheiten der europäischen Mitgliedsstaaten im Falle eines Beamten der Telekom Austria AG am 16. Juni 2016 in der Rechtssache C-159/15 entschieden, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz, auf den sich der Kläger hier berufen hat, keine Anwendung findet.

Der von unserem Bundeskassierer privat beauftragte Rechtsanwalt kam zu folgender Einschätzung: „Die Übergangsregelung des § 69k Beamtenversorgungsgesetzes behandelt grundsätzlich Versorgungsfälle, bei denen die Versetzung in den Ruhestand ab dem 11.01.2017 erfolgte anders, als die alten Versorgungsfälle.

Grundsätzlich könnte dies relevant im Hinblick auf Artikel 3 Grundgesetz sein. Voraussetzung hierfür wäre eine Vergleichbarkeit der Sachverhalte und eine willkürliche Ungleichbehandlung.

Voraussetzung für ein Vorgehen wäre weiterhin, dass Bescheide vorliegen, die noch nicht bestandskräftig sind, d.h. dass in der Rechtsmittelfrist hiergegen vorgegangen wurde, da Ansatzpunkte für eine Wiedereinsetzung oder eine Wiederaufnahme des Verfahrens derzeit unseres Erachtens nicht vorliegen.

Nach der Gesetzesbegründung und den Beratungen, die der Gesetzesänderung zugrunde liegen, ist es grundsätzlich so, dass man das Problem der Ungleichbehandlung durchaus erkannt hat, allerdings für Altfälle keine Änderung des Anspruchs einhergehen sollte, da die neue Regelung auf die Höhe der bestehenden Versorgung wirkungsneutral bleiben sollte.

Begründet wird dies unter anderem damit, dass diese Bescheide in der Regel bestandskräftig sind und man bestandskräftige Bescheide nicht mehr ändern möchte. Dies ist darüber hinaus auch nach der gesetzlichen Systematik generell nur schwerlich möglich.

In der Begründung werden Unterschiede dann gemacht, wenn Ruhegehalt und Rente zusammentreffen.

Eine weitergehende Begründung ergibt sich nicht aus den uns eingesehenen Unterlagen.

Allerdings wird zu berücksichtigen sein, dass es dem Gesetzgeber grundsätzlich unbenommen bleibt, Rechtsänderungen für die Zukunft zu erlassen, falls diese keine Rückwirkung haben und insbesondere die ursprüngliche Gesetzeslage rechtmäßig war. Nach den Ihnen übergebenen Entscheidungen dürfte die ursprüngliche Gesetzeslage derzeit als rechtmäßig anzusehen sein, sodass hier keine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegen dürfte.

Insofern ist auch in den uns übergebenen Bescheiden angegeben, dass für die Versorgung immer die Rechtslage entscheidend ist, die zum Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand maßgebend ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Gesetzgeber das Versorgungsrecht grundsätzlich mit Wirkung für die Zukunft ändern darf, ohne dass dadurch ein schützenswertes Vertrauen der bereits Versorgungsberechtigten entsteht und verletzt wird.

Ein Vorgehen diesbezüglich ist allerdings also mit diversen Risiken verbunden. 

Es sprechen zwar einige Argumente dafür, dass durchaus eine Ungleichbehandlung stattgefunden haben könnte. Dies wird letztlich ein Gericht zu entscheiden haben, allerdings sprechen auch gewichtige Argumente dagegen.

Zurzeit sondieren wir die Vorgehensweisen bei den Gewerkschaften und Berufsverbänden innerhalb des Konzerns Deutsche Telekom. Hierzu haben wir bereits Kontakt mit einigen Justitiaren bzw. Seniorenvertretern aufgenommen.

Da hier die Fälle letztlich wohl jeweils individuell zu betrachten sind und es auf Einzelentscheidungen hinauslaufen wird, bitten wir alle betroffenen Mitglieder, also bei denen in ihrer Bezügemitteilung im Ruhegehaltssatz (Lohnart 3802) weniger als 71,75% ausgewiesen werden und deren Ausbildungszeiten vor dem 17. Lebensjahr nicht bei der Ruhegehaltsfähigkeit berücksichtigt wurden, sich beim Bundesvorstand zu melden. Dies kann entweder über die jeweiligen Bezirke gemacht werden oder unter www.vdfp.de/kontakt. Die eingesetzte Arbeitsgruppe wird sich der Fälle annehmen und allen eine Rückmeldung geben. Auch werden wir in den nächsten Ausgaben unserer VDFP-Nachrichten weiter berichten.


Beilagenhinweis: Auch in diesem Jahr liegt unserer Printausgabe ein Kalender für das kommende Jahr bei.


Aus den Bezirksverbänden 

 Bezirksverband Mitte 

Tagesausflug der Senioren des OV Gießen am 14. Juni 2017 zur Zentrale des Regionalverbandes Mittelhessen der Johanniter in Kleinlinden.

Dieser Regionalverband der Johanniter entstand 2013. Er umfasst die Regionen Gießen, Marburg - Biedenkopf, Wetzlar und Vogelsberg und hat heute 360 hauptamtliche sowie 250 ehrenamtliche Mitarbeiter. Der Grundgedanke ist “die Hilfe“ mit christlichen Hintergrund und Menschenbild. Der Slogan der Johanniter: “Aus Liebe zum Leben“. Dies wurde bei den engagierten und sehr anspruchsvollen Ausführungen der Vortragenden deutlich.

Zu Beginn konnte Edgar Volk den harten Kern der OV Gießen begrüßen. Wir nahmen uns die Zeit zu einem kurzen Gedenken an einen von uns allen sehr geschätzten Kollegen. Wilhelm Haas verstarb nach schwerer Krankheit am 09.Juni 2017. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Seiner Frau wurde unsere Anteilnahme ausgesprochen.

Der erste Vortrag galt dem Luftrettungszentrum in Gießen Kleinlinden. Ursprünglich sollte dieser Helikopter - Stützpunkt direkt besichtigt werden, was aber dann an gesetzlichen Vorgaben für den Luftraum scheiterte. Der Leiter des Rettungsdienstes, Herr Wagner, erläuterte die wesentlichen Fakten und Merkmale des gerade in unserer verkehrsreichen Zeit überaus wichtigen Dienstes. „Christoph Gießen“ wurde samt Gebäude und Landeplatz 2014 in Betrieb genommen. Die Vorteile sind die Anbindung an das Uni Klinikum Gießen, 24 Std. einsatzbereit, in wenigen Minuten in der Luft, mit einer Tankfüllung ist jedes Ziel in Deutschland erreichbar. Demgegenüber stehen recht hohe Kosten zur Unterhaltung, z.B. kostet ein Rotorblatt etwa 250 000 €. Auch die Basis in Kleinlinden kostete an die 3,9 Mill. €. Das Fluggerät selbst an die 150 Mill. Nachdem alle Fragen beantwortet waren, stand gegen 12 Uhr die Mittagspause bei einem Chinesen auf dem Plan. 

Um 13.30 Uhr gab es einen weiteren Vortrag von Frau Christen über die verschiedenen Bereiche der Johanniter, wie Rettungsdienst, Hausnotruf und Ambulante Pflege. Hier ist gerade für Ältere und allein lebende Menschen der Hausnotruf elementar wichtig. Die Ehrenamtlichen sind unter anderem in den Bereichen Sanitätsdienst, Rettungshundestaffel, Hospizarbeit, Trauerkaffee bzw. Betreuung, sowie Motorradstaffel eingesetzt. Mit besonderem Interesse wurde die Vorstellung der Hundestaffel wahrgenommen. Kiron, der Rettungshund von Fr. Christen, war anwesend und zudem konnte Fr. Christen natürlich sehr eingehend den Rettungsdienst beschreiben, da sie auch Ausbilderin bei der Hundestaffel ist. So wussten die meisten nicht, das es Flächen-Suchhunde aber auch Personen-Suchhunde gibt. Den Abschluss dieses sehr lehrreichen Tages bildete eine gemütliche Kaffeepause, wieder ganz in der Nähe der Johanniter. Hier konnte über die Höhepunkte des Tages gesprochen und auch manch persönliches Gespräch geführt werden.

Rettungshund Kiron mit ihrer Führerin und den Mitgliedern des Bezirkverbandes Mitte vor dem Luftrettungszentrum Kleinlinden. 


 Bezirksverband Mitte

Bezirksdelegiertentag des VDFP – Bezirksverbandes Mitte am 16.  Mai 2017 in der Mehrzweckhalle Gießen-Allendorf    

Bezirksvorsitzender Harald Conrad konnte neben den Delegierten aus Hessen und Rheinland als Gäste die Gießener Bürgermeisterin Gerda Weigel-Greilich (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) und den Referenten des Delegiertentages, Klaus Rauh, langjähriges Mitglied im Gesamtbetriebsrat der Deutschen Telekom AG, begrüßen.

Frau Bürgermeisterin Gerda Weigel-Greilich und der Bezirksvorsitzende Harald Conrad

Die Grüße der Stadt Gießen überbrachte Bürgermeisterin Gerda Weigel-Greilich und erläuterte die Bedeutung ihrer Stadt als „nördlicher Teil des Ballungsraumes Rhein-Main“ und betonte, „dass der weitere Ausbau der Justus-Liebig-Universität sowie die verbesserten Wirtschaftsstrukturen Gießen als Standort für Wissenschaft und Wirtschaft immer attraktiver machen“.

Ein Ergebnis dieser Bemühungen, so die Bürgermeisterin, ist auch das Ansteigen der Einwohnerzahl auf mittlerweile 86 000.

Abschließend betonte Frau Weigel-Greilich, dass die VDFP-Tätigkeiten „in der heutigen Zeit bei der Bewältigung berufsbezogener Probleme wichtig sind“ und wünschte der Tagung einen guten Verlauf.

Zu Beginn seines Referates berichtete Klaus Rauh zunächst über seine langjährige Tätigkeit als Mitglied des Gesamtbetriebsrates bei der Deutschen Telekom AG; seit kurzen befindet er sich im Ruhestand.

Im Mittelpunkt des Referates stand die beabsichtigte Novellierung des Laufbahnrechtes, für deren Verwirklichung die Fachleute einen Zeitraum von fünf Jahren einplanen müssen.

Grundsätzlich soll der öffentliche Dienst attraktiver werden: Insbesondere der demographische Wandel (im kommenden Jahrzehnt rollt eine “Pensionierungswelle auf den öffentlichen Dienst zu“) muss vom Bund und den Ländern bewältigt werden.

Im Selbstverständnis ist ein grundsätzliches Umdenken notwendig; d.h. die Behörden müssen sich grundsätzlich auch als „digitale Dienstleister “ verstehen.

Der vorgesehene Wegfall der Laufbahngrenzen im öffentlichen Dienst, eine Möglichkeit des Laufbahnwechsels und vor allem auch realistische Aufstiegsmöglichkeiten sind nach Auffassung von Klaus Rauh unverzichtbare Punkte einer beabsichtigten Novellierung des bisherigen Laufbahnrechtes.

Ein weiterer Punkt bildete die beabsichtigte Möglichkeit eines Wechsels zwischen den öffentlichen Diensten in Bund und Ländern, der bisher u.a. auch an unterschiedlichen Besoldungs-strukturen scheiterte. 

Darüber hinaus soll auch an einen Wechsel zwischen öffentlichem Dienst und der Privatwirtschaft (und umgekehrt) realisiert werden.

In seinen Schlussworten betonte Klaus Rauh, dass „für die Postnachfolgeunternehmen der Grundsatz geltend sei, wonach die Laufbahnvorschriften des Bundes ohne Abstriche anzuwenden sind“. 

Nach den Geschäftsberichten des Bezirks-vorsitzenden Harald Conrad und des Kassierers Karl-Heinz Boller ergaben die Wahlen zum Bezirksvorstand folgende Zusammensetzung für die nächsten zwei Jahre:

Bezirksvorsitzender: Harald Conrad; Stv. Bezirksvorsitzende: Edgar Volk, Bernd-Peter Reimann

Kassierer: Karl-Heinz Boller; Stv. Kassierer: Joachim Scholz

Schriftführer: Manfred Heß; Stv. Schriftführer: Rolf Henning

Beisitzer: Ursel Christ, Lothar Glaser, Wilfried König, Gustav Huneke, Hans-Günther Mandler, Klaus Sprywald, Albert Wingenbach

Kassenprüfer: Erwin Heinrich, Erhard Hopp

Der neugewählte Bezirksvorstand Mitte


Bezirksverbände Pfalz und Saarland, Einladung zur Jahreshauptversammlung

Am Mittwoch, den 25.10.2017 um 17.00 Uhr findet unsere gemeinsame Jahreshauptversammlung der VDFP-Bezirke Saarland und Pfalz zur Fusion zum neuen Bezirk Südwest statt. Der Veranstaltungsort wird der Autohof in Ramstein-Miesenbach sein.

Hierzu werden alle Mitglieder der beiden Bezirke per Post eingeladen. Alle, die gerne teilnehmen wollen, aber keine Möglichkeit haben selbst zu fahren oder sich bringen zu lassen, bitten wir bei der Anmeldung um entsprechende Mitteilung. Wir werden für die Fälle versuchen, eine Abholung zu organisieren. Wegen der besonders wichtigen TO-Punkte Fusion und Neuwahlen, wäre es schön, möglichst viele Mitglieder begrüßen zu dürfen. Vor Allem an die jüngeren Mitglieder geht unser Appell, sich anzumelden und für den neu zu bildenden Vorstand zu kandidieren, da wir diesen gerne in “junge Hände“ legen wollen. Wir bitten um Anmeldung bis zum 11.10.2017, damit die Vorbereitungen vor Ort  rechtzeitig koordiniert werden können.


Geburtstage und Jubilare 

 Bezirksverband Mitte  

Wir gratulieren Bernd Stengler aus Jesberg, Georg Sprenger aus Kirchhain, Veit-Hans Borgmann aus Mücke und  Michael Stipka aus Wiesbaden zum 70. Geburtstag.

An Albert Wingenbach aus Lonning gehen die besten Wünsche zum 75. Geburtstag.

Die allerbesten Glückwünsche gehen an Horst Herwig aus Bebra zum 80. Geburtstag. 

 Bezirksverband Nord 

Herzliche Glückwünsche zum 80. Geburtstag gehen an Heinz Pamperin aus Südergellersen, zum 81. an  Jahre Horst-Herbert Basner aus Hamburg und Bruno Müntefering aus Norderstedt sowie zum 86. Geburtstag an Gerhard Fischer aus Norderstedt.

 Bezirksverband Nordwürttemberg

Herzliche Glückwünsche zum 75. Geburtstag gehen an Hans-Jörg Huber aus Bad Friedrichshall und zum 80. Geburtstag an Hans Meyer aus Schwäbisch Hall. Zum 85. Geburtstag die besten Glückwünsche an Helmut Simon aus Göppingen. 

 Bezirksverband Nordbaden 

Die besten Wünsche gehen an Kurt Botz aus Heidelberg zum 83. Geburtstag. 

 Bezirksverband Pfalz 

Herzliche Gratulation an Erich Pauly zum 91 Geburtstag. Auf 89 Jahre können zurückblicken Wilhelm Hofstadt und Werner Walter. Auf ihr 88. Wiegenfest blicken Hans Orth, Werner Rudolph und Norbert Valnion zurück. Zum 85. beste Wünsche an Reinhold Satter. Auf 82 Lenze blicken Manfred Marschall, Bernhard Sauer und Friedrich Staab zurück. Den 81. feiert Helmut Lauer. Auf 79 Jahre blicken Manfred Kuehner und Paul Mang zurück.

Das 74. Wiegenfest begeht Jürgen Besenbruch, das 73. Bernd-Georg Conrad und Hans-Peter Dinges. Auf 72 Lebensjahre blicken Manfred Brunssen, Heinrich Hess und Günter Kries zurück. Den 70. Geburtstag begehen Roland Heim und Hans Mueller. 

 Bezirksverband Saarland 

Wir gratulieren Lothar Pax, Manfred Sander und Heinz Wonn zum 86. Geburtstag sowie Hubert Beicht, Josef Graf und Manfred Lutz zum 81. Wiegenfest. Aloisius Kron wünschen wir zum 80. und Friedrich Bur am Orde zum 77. Geburtstag alles Gute. Hans-Joachim Becker feiert seinen 76. Geburtstag, Harald Keiser sowie Herbert Rohrbacher begehen ihren 74. Geburtstag. Hans-Jürgen Lindner gratulieren wir zum 73. Wiegenfest. Die besten Wünsche gehen auch an Dieter Schroth zum 71. und Edgar Gladel zum 70. Geburtstag. 

 Bezirksverband Südbayern 

Herzliche Glückwünsche gehen an Friedrich Derbsch aus Freising zum 86. Geburtstag und an Walter Tausend aus Durach zum 85. Zum 84. gratulieren wir Harry Meissner aus Waging und zum 83. Gerhard Müller aus Ohlstadt. Ebenso Glückwünsche an Franz Götzfried aus Türkheim zum 80. und Walter Hoder aus Kempten zum 78. sowie Josef Eggl aus Übersee zum 77. und Dieter Köhler  aus  Bayerisch  Gmein  zum 76. Wiegenfest.

Wir wünschen allen Jubilaren und Geburtstagskindern alles Gute, vor allem Gesundheit!

 Bezirksverband Franken, Nachruf

Wir gedenken unserem Ehrenmitglied Emanuel Kohler der am 04. März 2017 im 88. Lebensjahr verstorben ist. Emanuel Kohler war aktives Gründungsmitglied des Bezirkverbandes Franken und beim Aufbau des VDFP ein Kollege der ersten Stunde, durchweg in der Vorstandsarbeit aktiv. Nach Franz Lankes übernahm Emanuel Kohler den Bezirksvorstand in Franken. Als Betriebsrat war er immer für die Interessen der Kollegen im Einsatz. Nach seiner aktiven beruflichen Zeit blieb er seinem VDFP und der Gewerkschaft ver.di stets verbunden. Auch mit 88 Jahren war er als Beisitzer im Bezirk Franken immer noch aktiv.

Der VDFP Bezirksverband Franken bedankt sich für das langjährige Wirken von Emanuel Kohler. Wir werden unser Ehrenmitglied in bester Erinnerung behalten!                   

Der Bezirksvorstand Franken